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Zusatzversicherungen für Grenzgänger

Arbeitnehmer, die in Deutschland leben, aber im europäischen Ausland arbeiten, sind über die gesetzliche Krankenversicherung des Landes abgesichert, in welchem Sie als Arbeitnehmer angemeldet sind.

Trotzdem haben Sie das Recht auch in Deutschland zu einem Arzt zu gehen oder stationäre oder sogar dentale Leistungen zu erhalten. Dies gilt natürlich auch andersherum.
Dies gilt jedoch nur für die jeweilig vorgsehenen Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer eine zusätzlich Absicherung für die Zähne oder die stationäre Versorgung benötigt, kann dies zusatzversichern. Längst nicht jede private Zusatzversicherung kommt hier jedoch in Fragen.

Zusatzversicherung Grenzgänger

Wie als Grenzgänger zusatzversichern?

Zusatzversicherungen Grenzgänger für die Zähne

Für den Bereich der dentalen Absicherung, haben wir unter Zahnzusatzversicherungen für Grenzgäner bereits wichtige Informationen für Sie zusammmengestellt.
Hier gibt es sowohl Tarifmöglichkeiten für Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber im europäischen Ausland angestellt sind, aber auch für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz z.B. in Östereich, Frankreich, England haben, jedoch einen Arbeitsplatz in Deutschland und daher auch bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind.

Stationäre Zusatzversicherungen für Grenzgänger

Auch für die stationären Bereich gibt es ein paar Versicherer, die Grenzgänger versichern, sofern diese über einen E-106 Schein ihrer ausländischen Krankenversicherung verfügen. Dieser ist bei einer deutschen Krankenkasse vorzulegen und man erhält für Deutschland dann auch eine gesetzliche Versichertenkarte.
Zusätzlich ermöglich z.B. die Advigon Krankenhauversicherung, aber auch die DKV mit den Tarifen KGZ1 oder KGZ2. Bei der DKV muss mit dem Antrag ein spezielles Formular beigelegt werden, damit Sie sich mit dem Sonderfall des Grenzgängers zusatzversichern können.

Für den Fall, dass Sie im europäischen Ausland leben, aber bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gibt es auch ein paar Möglichkeiten sich stationär zusätzlich abzusichern. Die meisten Versicherer wie z.B. die DKV verlangen für den Fall aber zumindest eine deutsche Korrespondenzadresse und eine deutsche Bankverbindung.

Wer jedoch nach Absschluss einer stationären oder sonstigen Zusatzversicherung erst zum Grenzgänger wird, also weiterhin in Deutschland gesetzlich versichert bleibt, jedoch seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands verlegt, der braucht sich generell wenig Gedanken zu machen. Ein Versicherer darf aus diesem Grund den Vertrag nicht beenden. Es besteht bei den meisten Zusatzversicherungen nur die zwingende Voraussetzung, dass Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gegeben sein muss.