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Klimaneutral

Camping KFZ Versicherung für Wohnwagen oder Wohnmobil

Campingfahrzeug-versicherung
  • Haftpflicht- Teil und Vollkaskoversicherung ohne Kilometerbegrenzung
  • Bei Erstvertrag für Camping-Fahrzeug: Ab 25 Jahren Sondereinstugung in SF-Klasse 8 und generell Übernahme einer Sondereinstufung des Vorversicherers, unter 25 Jahren SF 2.
  • kostengünstiges Deckungskonzept über den Riskoträger Kravag (R+V Versicherungsgruppe)
  • Europaweiter Versicherungsschutz – zudem ist der Versicherungsschutz problemlos erweiterbar auch auf nicht europäische Länder wie Tunesien, Marokko etc.
  • indivuduelle Sonderausstattung und Umbauten problemlos versicherbar
  • leistungsstarke Zusatzeinschlüsse wie Absicherung: Reifenplatzer, Austausch Schließanlage, Verzicht auf Abzug “neu für alt” bei Informations- und Unterhaltungssystemen (z.B. Radio, Navi etc.), Neupreisentschädigung in den ersten 24 Monaten,Fährrisiko auf europäischen Gewässern, Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit uvm.

Für wen ist die MMV Wohnmobil/Wohnwagen Versicherung geeignet?

Für alle, die einen Wohnwagen oder Wohnmobil erstmalig anmelden ist die MMV Wohnmobil- bzw. Wohnwagenversicherung eine echte Empfehlung.

Günstige Prämie durch Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse

Für Personen ab 25 Jahren, die erstmalig ein Camping-KFZ ohne Vorvertrag anmelden, erfolgt eine Sondereinstufung in SF-Klasse 8, bei Personen unter 25 immerhin Sondereinstufung in SF 2.

Besteht ein Vorvertrag mit Sondereinstufung, so übernimmt die MMV diese ebenfalls problemlos. Aber selbst ohne diese Voraussetzungen lässt sich fast immer etwas bei Wechsel zur MMV Camping-KFZ Versicherung sparen und dabei die Leistungen verbessern.

Zusätzliche Inhaltsversicherung optional

Neben der KFZ-Versicherung für das Campingfahrzeug lässt sich auch eine kostengünstige Inhaltsversicherung abschließen, die den sich im Camping-Fahrzeug befindlichen Hausrat gegen Feuer-Sturm-Hagel und auch Einbruchdiebstahlschäden versichert. Es lassen sich hier auch teure Fotoapparate- und Ausrüstungen und mitgeführte Notebooks, Navigationsgeräte etc. mitversichern.

Einige weitere Highlights der Camping KFZ-Versicherung

  • Neupreisentschädigung für Camping-Kfz und Wohnanhänger
    Innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.
  • keine KM-Begrenzung und europaweiter Versicherungsschutz, zudem kann der Versicherungsschutz für die Dauer einer Urlaubsreise auf folgende nicht europäischen Ländern/Regionen ausgeweitet werden: Marokko, Tunesien und nicht asiatischer Teil der Türkei.
  • Verzicht auf Einrede der Groben Fahrlässigkeit
  • Schäden durch Tierbisse bis 4.000 Euro
  • Mitversicherung aller fest mit dem Fahrzeug verbundener Zubehörteile, auch nachträglich verbaute, sofern diese dem Versicherer angezeigt werden (dazu gibt es das Zusatzblatt Sonderausstattung)
  • kein SB bei Sturm und Hagelschäden
  • keine Entschädigungsgrenze bei Glasschäden
  • Verzicht auf Abzug “neu für alt” in den ersten 24 Monaten komplett, danach aber in jedem Fall auch weiterhin für Ersatzteile, Batterie und Lackierung.
  • schnelle und unkomplizierte Leistungsregulierung bei einem erfahrenen, seriösen Versicherer (Kravag).

Sie wünschen ein Angebot?

Rufen Sie uns einfach an unter: 040-2110766-0 oder kontaktieren Sie uns per EMail und wir berechnen Ihnen gern ein Angebot, halten Sie dazu am den letzten Nachtrag der Vorversicherung (falls Versichererwechsel geplant), ansosten reicht als Information zur Berechnung der Neuwert (inkl. Neuwert aller Anbauten und Sonderausstattung).

Versicherungsbedingungen