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Angabe des Geburtsdatums der zu versichernden Person im Format Tag.Monat.Jahr

z.B. 12.01.1980

Wählen Sie diese Option nur ab, sofern Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinse) tragen, bzw. noch keine solche ärztlich angeraten wurde.

Wählen Sie diese Option, wenn Sie bereits eine Hörhilfe tragen oder eine solche bereits ärztlich angeraten wurde

Ihr geplanter Versicherungsbeginn:

Ein Antrag kann maximal 6 Monate vor dem Versicherungsbeginn gestellt werden.
Bis zum 15. eines Monats kann der "technische" Versicherungsbeginn der 1. des laufenden Monats sein.
Wichtiger Hinweis: Versicherungsschutz besteht frühestens ab Annahme des Antrags durch den Versicherer und dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.

Unsere Vorschläge

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Filterkriterien

Tarife ohne Wartezeit verzichten auf die normalerweise übliche Wartezeit von 3-8 Monaten. (3Monate= Allgemeine Behandlungen/Zahnbehandlung) 8 Monate (Zahnersatz/Entbindung/Psychotherapie)
Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch auch für bereits vor Versicherungsbeginn angeratene oder sogar Behandlungen geleistet wird. (Angeratene Sehhilfen stellen hingegen kein Problem dar.)

Mindestens 300 Euro Sofort-Erstattung

Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Tarif sofort mindestens 300 Euro oder mehr für eine Sehhilfe erstattet, wählen Sie diese Option

Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen

Wählen Sie diesen Filter, sofern Ihr Brillentarif auch für privatärztliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen ("IGel" z.B. Krebsvorsorge, Großer Gesundheitscheck uvm.) leisten soll.

Inklusive LASIK/LASEK "Augen-Laser"

Wählen Sie diese Option, sofern Ihr Sehhilfentarif auch Leistungen für brechkraftverändernde Augenoperationen, wie z.B. LASIK/LASEK oder künstliche Linsen leisten soll.

Leistungen für Hörgeräte und medizinische Hilfsmittel gewünscht

Wählen Sie diese Option, sofern Sie auch Leistungen für medizinische Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, aber auch orthopädische Schuheinlagen, Gehhilfen uvm.  mitversichern möchten. Sofern Sie bei Abschluss bereits ein Hörgerät tragen, würde in diesem Fall nur der Tarif Nürnberger Sehen und Hören noch für zukünftige Hörgeräte leisten.


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Versicherung XY

Tarif Beitrag Versicherungsbeginn
Tarif XY
monatlich 22,00 €
monatlich 22,00 €
01.01.2022
Zu versichernde Person

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Wer soll versichert werden

Wählen Sie diese Option, wenn Sie selbst die zu versichernde Person sind.

Wählen Sie diese Option, wenn die Versicherung nicht Sie, sondern eine andere Person absichern soll.
Z.B. ein Kind oder Ihr/e Partner/in. Bei Kindern/Jugendlichen <18 Jahren muss der Antragsteller zwingend eine volljährige Person (z.B. ein Elternteil) sein.

Antragsteller

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Kontaktdaten

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Sie können uns hier optional weitere Angaben mitteilen.
Adresse

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Geben Sie den Wohnort der zu versichernden Person an.

Bankverbindung (freiwillige Angabe)

Geben Sie Ihre IBAN ein.
(Wenn der Kontoinhaber der versicherte Person gleicht.

Abschluß

Geplanter Beginn der Versicherung
(Abhängig vom vollständig eingereichten Antrag).

Wir senden Angebote per E-Mail und Post raus, wenn Sie auf die postalische Zusendung verzichten möchten, wählen Sie bitte diese Option.

Vielen Dank für Ihre Angebotsanfrage zur Zusatzversicherung für Sehhilfen, bzw. Augen-OPs, bzw. Leistungen für Hilfsmittel und Hörgeräte.

Sie erhalten in den nächsten Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Das ausführliche persönliche Angebot folgt in den nächsten 24-48 Stunden inkl. der Antragsunterlagen. (Bitte Spam-Ordner im Auge behalten).

Sofern Sie die Option nicht abgewählt haben, erhalten Sie zudem ausführliche Angebots- und Antragsunterlagen in den nächsten 2-3 Tagen per Post zugeschickt.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern telefonisch: 040/2110766-0 (Mo-Fr zwischen 9:00-19:00 Uhr) oder per EMail: info@fairfekt.de

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Sehhilfen Zusatzversicherung – Sehen und Hören

Die Sehhilfen Zusatzversicherungen sehen eine Erstattung für Sehhilfen (Brillen, Gläser, Gestelle und Kontaktlinsen von bis zu 400 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren vor. Ein erneuter Anspruch kann aber auch schneller entstehen, wenn eine Veränderung der Dioptrienanzahl von mindestens 0,5 nachgewiesen werden kann. Zudem enthalten Die Zusatzversicherungen weitere Leistungen. Einige der Tarife leisten zusätzlich für brechkraftverändernde Augenoperationen (z.B. LASIK), aber auch für Vorsorgeuntersuchungen und teilweise auch für Hörgeräte.

Inklusive Zusatzversicherungen mit umfangreichen Leistungen für Operationen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (z.B.mit LASK/LASIK, Linsen-Austausch), sowie Tarifen mit Erstattung für Hörgeräte/Hörhilfen.