Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Die neue Allianz Mein Zahnschutz Zahnzusatzversicherung gibt es in den folgenden Varianten:
Mit Bildung von Alterungsrückstellungen (zu Beginn höherer, aber gleichbleibender Beitrag):
Ohne Bildung von Alterungsrückstellungen (zu Beginn niedrigerer, aber mit dem Alter ansteigender Beitrag):
Wird ein Behandler ohne Kassenzulassung aufgesucht, verringert sich die Erstattung für *Zahnbehandlung von 100% auf 75%.
Bezüglich Zahnersatz verringert sich die Erstattung für Zahnersatz bei Privat-Zahnärzten ohne Kassenzulassung um 25%-Punkte, auf 75% (Mein Zahnschutz100), auf 65% (Mein Zahnschutz90) bzw. auf 50% Erstattung (Mein Zahnschutz75).
In allen Varianten wird auf eine anfängliche Wartezeit verzichtet.
Die Leistungen der Allianz Mein Zahnschutz Tarife sind in den Bereichen Erstattung Zahnersatz und Absicherung zahnerhaltender Maßnahmen sehr umfangreich und variieren nur bezüglich des je nach Tarif versicherten Erstattungssatzes.
Beeinhaltet sind beispielsweise:
Geleistet wird auch über den 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus.
Die Tarife verzichten auf eine anfängliche Wartezeit, ausser für unfallbedingte Maßnahmen sehen die Tarife folgenden anfängliche Maximalerstattungen vor:
Die anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen entfallen bei einem Unfall
Als Unfall gilt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht, wenn beispielsweise bei der Nahrungsaufnahme ein Zahn abbricht.
Gegen einen Risikozuschlag von 20% je bereits bei Antragstellung fehlendem Zahn, können diesbezüglich zukünftig angeratene Ersatzmaßnahmen bei der Allianz mitversichert werden.
Die Allianz Mein Zahnschutz – Zahntarife zeichnen sich in allen Varianten durch ihr sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und hochwertige Leistungen aus. Auch die relativ kurze Leistungsstaffel von nur 3 Kalenderjahren ist hervorzuheben. Leider beinhalten die Tarife keine umfangreichen Leistungen für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen mehr (nur noch unfallbedingt).