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UKV ZahnPrivat 100

100% Privatpatient beim Zahnarzt

  • 100% Zahnbehandlung + Zahnersatz
  • 100% Zahnpprophylaxe (unbegenzt)
  • Zahnaufhellung (Bleaching 200 EUR)
  • 100% Kieferorthopädie bis 5.000 EUR
  • bis 3 fehlende Zähne mitversicherbar
  • ohne Wartezeiten
  • nur 3 Kalenderjahre anfängliche Begrenzung

UKV Zahnzusatzversicherung – 100% Absicherung beim Zahnarzt

Sind Sie auf der Suche nach einer umfassenden Zahnzusatzversicherung, die Ihnen eine bis zu 100%ige Absicherung beim Zahnarzt bietet? Dann ist die UKV Zahnzusatzversicherung genau das Richtige für Sie. Mit dieser Versicherung können Sie sicher sein, dass Sie bei allen zahnmedizinischen Behandlungen optimal abgesichert sind. Egal ob es sich um eine regelmäßige Zahnreinigung, eine Füllung oder eine aufwendige Zahnsanierung handelt – die UKV Zahnzusatzversicherung deckt alle Kosten zuverlässig ab und das ohne anfängliche Wartezeiten, also quasi mit Sofortleistung. Der Leistungsumfang der beiden stärkeren ZahnPrivat Tarifvarianten bezüglich Kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen gehört ebenfalls zu den stärksten Zahnzusatzversicherungen am Markt.

Umfassende Abdeckung in den wichtigsten zahnärztlichen Behandlungsbereichen

Die UKV Zahnzusatzversicherung mit den ZahnPrivat Tarifen gibt es in 3 Tarifvarianten mit einer Erstattung zwischen 75-100% in den wichtigsten zahnärztlichen Behandlungsbereichen. Das bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen zu tragen. Egal, ob es sich um eine einfache Zahnreinigung, eine Füllung oder eine umfangreiche Zahnrestaurierung handelt, die UKV Zusatz-Zahnversicherung deckt zuverlässig alle Kosten ab. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie die bestmögliche zahnärztliche Versorgung erhalten, ohne finanzielle Belastungen befürchten zu müssen.
Je nach Budget des Kunden ist eine Mittelklasseabsicherung mit 75% Erstattungssatz, eine Komfortabsicherung mit starken 90% Erstattung und eine Komplettabsicherung mit 100% Erstattung aller Behandlungskosten möglich.
Darüber hinaus sind die beiden stärkeren ZahnPrivat-Tarifvarianten der UKV ZahnPrivat Zahnzusatzversicherung auch im Bereich der kieferorthopädischen Behandlung für Kinder und Jugendliche sehr umfangreich. Sie bieten eine hohe Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen wie Zahnspangen und bieten somit eine optimale Absicherung für Kinder und Jugendliche mit Zahnfehlstellungen.

Flexibilität bei der Wahl des Zahnarztes

Ein weiterer großer Vorteil der UKV Zusatz-Zahnversicherung ist die Flexibilität bei der Wahl des Zahnarztes. Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen und müssen sich nicht an einen bestimmten Netzwerkzahnarzt binden, zudem besteht auch die Möglichkeit der Kostenübername durch Zahnärzte ohne Kassenzulassung.
Dies ermöglicht es Ihnen, Ihren bevorzugten Zahnarzt beizubehalten oder einen Zahnarzt Ihrer Wahl zu finden, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die UKV Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen die Kosten unabhängig davon, welchen Zahnarzt Sie wählen, solange die Behandlung im Rahmen der versicherten Leistungen liegt.
Diese Flexibilität gibt Ihnen die Freiheit, die bestmögliche zahnärztliche Versorgung zu erhalten, ohne Kompromisse bei der Wahl des Zahnarztes eingehen zu müssen. Sie können sicher sein, dass Sie die Behandlung erhalten, die Sie benötigen, von einem Zahnarzt Ihres Vertrauens.

Zum 1.8.2024 ersetzen die neuen UKV ZahnPRIVAT Zahnzusatztarife die bisherigen Tarife UKV ZahnPrivatPremium und ZahnPrivat Optimal.

Die UKV ZahnPRIVAT Zahnzusatzversicherung gibt es in 3 Tarifvarianten:

  • UKV ZahnPRIVAT 100
  • UKV ZahnPRIVAT 90
  • UKV ZahnPRIVAT 75

Alle Tarife leisten ohne anfängliche Wartezeiten, die Maximalerstattung ist nur innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre begrenzt und gilt nicht für Prophylaxe und Zahnaufhellung.

UKV ZahnPRIVAT 100

Die leistungsfähigste Tarifvariante UKV ZahnPRIVAT 100 erstattet 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Narkoseleistungen) und hochwertigen Zahnersatz inkl. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate. Geleistet wird grundsätzlich auch für privatzahnärztliche Zahnbehandlungen und Zahnersatzformen, die über die Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen.

UKV ZahnPRIVAT 100 übernimmt die Kosten für die professionelle Zahnreinigung zu 100% ohne generelle jährliche Maximalerstattungsgrenze, sowie eine Erstattung bis zu 200 Euro für Zahnaufhellung innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen, die vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnen, werden 100% der Aufwendungen bis maximal 5.000 Euro pro Behandlung erstattet, egal ob die Gesetzliche Krankenversicherung vorleistet oder nicht.
Bei Erwachsenen übernimmt die UKV ZahnPRIVAT 100 Zahnversicherung ebenfalls bis 5.000 Euro bei unfallbedingter oder bei krankheitsbedingter Indikation, allerdings krankheitsbedingt nur, sofern eine Vorleistung der GKV erfolgt.

Die UKV ZahnPrivat 100 Zahnzusatzversicherung leistet bei medizinischer Notwendigkeit für KFO-Maßnahmen in allen Kieferindikationsstufen und somit unabhängig vom Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung.

UKV ZahnPRIVAT 90

Die etwas günstigere Tarifvariante ZahnPrivat 90 leistet analog zu ZahnPrivat 100, allerdings jeweils mit einem einem etwas geringeren Erstattungssatz von 90% statt 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, insofern jeweils genau 10% Erstattung weniger.

UKV ZahnPRIVAT75

Die günstigste Tarifvariante ZahnPrivat 75 sieht einen Erstattungssatz von 75% vor und leistet nicht für Zahnaufhellung und ebenfalls nicht für Kieferorthopädie (außer bei Unfall und krankheitsbedingt).
Die Erstattung für die Professionelle Zahnreinigung ist auf 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Weitere Leistungsmerkmale der UKV ZahnPRVAT Zahnzusatzversicherungstarife:

keine Wartezeiten und nur 3 Kalenderjahre Summenbegrenzung

Alle UKV ZahnPrivat Zahnzusatztarife verzichten auf anfängliche Wartezeiten.

Die Maximalerstattung für Zahnbehandlungen (außer Prophylaxe und Bleachung), Zahnersatz und Kieferorthopädie ist innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre begrenzt.

Bei den beiden stärkeren Tarifen UKV ZahnPrivat 90 und ZahnPrivat 100 gelten folgende maximale Erstattungsgrenzen:

  • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
  • 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

Beim Basistarif ZahnPrivat 75 ist die Erstattung anfänglich wie folgt begrenzt:

  • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
  • 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

Bei allen Tarifvarianten entfallen die Begrenzungen bei unfallbedingten Behandlungen, sowie spätestens nach dem 3. Kalenderjahr. Bei Versicherungsbeginn bis zum 1.12. eines Jahres, wäre demnach die Begrenzung bereits nach deutlich weniger als 3 Jahren beendet.

Fehlende Zähne – mitversicherbar

Bei allen drei Tarifvarianten ist der Abschluss mit bis zu maximal drei bereits bei Antragstellung fehlenden, nicht ersetzten Zähnen möglich. Durch den vereinbarten Risikozuschlag gelten die bereits fehlenden Zähne bezüglich zukünftiger Zahnersatzbehandlungen als mitversichert, wenn dafür noch keinerlei Zahnersatzmaßnahmen durch einen Zahnarzt offiziell angeraten wurden.
Ab 4 bereits fehlenden, nicht ersetzten Zähnen ist kein Abschluss mehr möglich.

Material-Laborkosten und GOZ-Höchstsatz

Die UKV ZahnPRIVAT Zahnzusatzversicherung erstattet Aufwendungen des Zahnarztes bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Ein eigenes Preisverzeichnis mit festgelegten Höchstpreisen für bestimmte Material- und Laborkosten sieht die UKV innerhalb Ihrer neuen Zahntarife nicht vor, was positiv hervorzuheben ist. Geprüft wird hierbei nur der Grundsatz der Angemessenheit (also keine “Wucher-Preise” bei Materialien).

Innovationsgarantie

Die UKV ZahnPRIVAT Zahnzusatzversicherung leistet auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die erst in der
Zukunft von der Schulmedizin überwiegend anerkannt werden und derzeit noch nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt sind.

Leistung ohne GKV-Vorleistung (Privat-Zahnarzt)

Die Erstattung des ZahnPRIVAT 100 liegt auch ohne eine GKV-Vorleistung bei 100%, die des UKV ZahnPRIVAT 90 bei immerhin 90% der Gesamtaufwendungen und beim ZahnPrivat75 entsprechend 75%. Diese Erstattungssätze gelten auch bei der Inanspruchnahme von Zahnärzten ohne Kassenzulassung.
Die Besonderheit der UKV Zahn-Tarife liegt nämlich darin, dass diese zudem im Rahmen des GKV-Kostenerstattungsprinzips verwendet werden können und somit eine interessante sowie leistungsstarke Kombination mit einer ambulanten Zusatzversicherung, wie dem DKV KAMP Tarif bilden. Dabei ist zu betonen, dass sich hier keine fiktiven Abzüge bei einer Rechnungserstattung verstecken, wie bei anderen Zahnzusatzversicherungen am Markt. Lediglich die Verwaltungskosten, die durch Abrechnungen im vereinbarten Kostenerstattungsprinzip entstehen, werden von der UKV nicht übernommen. Dadurch würden Sie als Kunde im dentale Bereich den vollen Privatpatientenstatus genießen können.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit der UKV ZahnPrivat Zahnzusatzversicherung?

Der Vertrag läuft zu Beginn mindestens 2 Kalenderjahre, sofern Sie nicht 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres (also spätestens bis zum 30.9.) kündigen, verlängert der Vertrag sich um ein weiteres Jahr.

Wie kann ich bei der UKV Zahnzusatzversicherung Rechnungen einreichen?

Die einfachste Form Rechnungen zur Erstattung einzureichen ist über die UKV Rechnungsapp, die Sie im Appstore auf Ihrem Smartphone finden. Sie müssen Belege dann nur noch abfotografieren und in der App hochladen. Der Versicherung zahlt die Erstattung auf Ihr hinterlegtes Bankkonto.

Abschluss möglich ab Ende Juli 2024

Die neuen UKV ZahnPrivat Zahntarife finden Sie ab Mitte Juli in unserem Vergleichsrechner. Versicherte, die einen der Vorgängertarife UKV ZahnPrivat Optimal oder Premium abgeschlossen haben, können ohne erneute Gesundheitsfragen und ohne eine neue Summenbegrenzung sowie Wartezeiten in einen der neuen ZahnPRIVAT Tarife wechseln.
Hierbei ist zu beachten, dass bei Vertragsabschluss der alten Zahntarife kein Zuschlag für fehlende, noch nicht ersetzte Zähne erhoben wurde. Dazu muss der alte Vertragsbeginn mindestens zum 01.02.2024 vereinbart worden sein. Diese Umstellungsoption wird für Bestandskunden von der UKV bis zum 31.12.2024 angeboten.