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Rechtsschutzversicherung

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Neuigkeiten zum Thema Rechtsschutz

Barmenia Krankenversicherung

Die Barmenia bietet in fast allen Bereichen leistungstarke Ergänzungstarife für GKV-Versicherte an. Sei es bezüglich der dentalen Absicherung oder für eine bessere stationäre Versorgung im Krankenhaus oder bezüglich der Inanspruchnahme eines Heilpraktikers oder alternativer Behandlungsmethoden.

UKV Krankenversicherung

Die Union Krankenversicherung bringt zum 1.8.2024 ihre neue Tarifserie bestehend aus 3 Zahnversicherungen auf den Markt. Am leistungsstärksten ist der Zahntarif UKV ZahnPRIVAT 100, welcher bis zu 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie absichert. Auch ohne eine GKV-Vorleistung und ebenso bei Privatzahnärzten.
Es gibt ferner eine 90%-Tarifversion, welche nur unwesentlich weniger leistet, aber günstiger ist, sowie eine günstige 75%-Tarifversion, welche sehr solide Leistungen in der gehobenen Mittelklasse beinhaltet.
Alle Tarife verzichten auf eine anfängliche Wartezeit und begrenzen ihre Erstattung lediglich in den ersten 3 Kalenderjahren.

Ergo

Die leistungsstarken Zahnzusatztarife der Ergo, welche ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsfragen bis zu 100% der Kosten für Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie absichern sehen innerhalb der ersten 6 Monate für den jeweilig gewählten Zahnersatz-Baustein eine Rabattierung um 50% vor. Zudem beinhaltet die Zahnversicherung der Ergo ein monatliches Kündigungsrecht.

DKV Logo

Die DKV senkt zum 1.7.2024 in einigen ihrer Zusatztarife die Beiträge um rund 10-15%. Damit ist die DKV Krankenhauszusatzversicherung KGZ2 (2-Bettzimmer + Chefarzt), welche derzeit zudem auf die allgemeinen anfänglichen Wartezeiten verzichtet eine klare Empfehlung von uns. Auch der Zahnersatz Baustein DKV KDT85 wird etwas günstiger. Der Tarif erstattet immerhin mind. 85% der Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Die Beiträge sinken sowohl für Bestands- als auch für Neukunden zum 1.7.2024

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Nutzen der Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt dir für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.

Die Rechtschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:

  • gesetzliche Gebühren des Rechtsanwalts
  • Kosten für den Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland
  • Kosten für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige
  • Kosten für Gutachter
  • Kosten für sog. Steueranwälte
  • Gesamtkosten der Gegenseite, wenn Sie dazu verpflichtet werden
    (im Falle des Vergleichs oder der Niederlage)
  • Kautionen bei ausländischen Strafverfahren
  • Reisekosten zum Ort eines ausländischen Gerichts

Typische Schadenfälle für eine Rechtsschutzversicherung

Verkehrsunfall: Sie werden als Verkehrsteilnehmer von einem Auto angefahren und erleiden schwere Verletzungen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung will nicht leisten. Die Schadenersatzansprüche müssen eingeklagt werden. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen hier helfen.

Werkstattrechnung: Ihr beschädigtes Kraftfahrtzeug wird in der Werkstatt repariert. Über dei Höhe der Rechnung kommt es zum Streit, weil auch nicht erforderliche Arbeiten durchgeführt wurden. Die Werkstatt klagt den überhöhten Rechnungsbetrag ein. Sie müssen einen Rechtsanwalt einschalten. Die Rechtsschutzversicherung kann auch hier helfen.

Steuererklärung: Das Finanzamt erkennt das häusliche Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten an. Das Finanzgericht muss eingeschaltet werden. Die Kosten dafür können von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Berufsgenossenschaft: Nach einem Arbeitsunfall möchte die Berufsgenossenschaft die dafür vorgesehene Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zahlen, da angeblich frühere Erkrankungen den Unfall verursacht haben. Die rechtliche Auseinandersetzung lässt sich nur unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten durch das Sozialgericht klären. Die Kosten für die Gutachten kann von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Ärger mit dem Nachbarn Wohl der häufigste Grund in Deutschland, der dazu führt, dass Menschen vor Gericht ziehen. Auch in einem solchen Fall springt eine Rechtschutzversicherung ein.

Unsere Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung

Aufgrund des guten Preis-/Leistungsverhältnisses können wir insbesondere die Rechtsschutzversicherungen der DEURAG empfehlen.

Den Rechtsschutzversicherungen der Deutschen Rechtsschutz-Versicherung AG , dem viertältesten Rechtsschutzversicherer in Deutschland, wurden aufgrund des guten Preis-/Leistungsverhältnisses mehrmals von unabhängigen Fachgremien ausgezeichnete Platzierungen vergeben.

Im einzelnen hat die Rechtsschutzversicherung der DEURAG folgende Auszeichnungen erhalten:

  • “Ökotest” Heft 02/2016
  • “Rating Sieger” Heft 04/2016
  • “Asscompact Trends” II,III, IVC 2014
  • “Status Quo” 12/2015

Highlights dieser Rechtsschutzversicherung

  • Freie Wahl des Anwalts
  • unbegrenzte Deckungssumme
  • unbegrenztes zinsloses Strafkautionsdarlehen
  • Opfer-Rechtsschutz ohne Mehrbeitrag
  • Wegfall von fast allen Wartezeiten (3 Monate Wartezeit nur noch im Arbeitsrechtsschutz, im Berufs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige und teilweise im WuG-RS.
  • Mitversicherung der Kinder ohne Altersbegrenzung bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit (dürfen nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben)
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • kostenlose unabhängige Telefonberatung durch Anwälte
  • Schriftsatz-Service-Online (Rechtsberatung übers Internet)
  • Formular-Service-Online (Musterverträge, Musterschreiben, Formulare etc.)

Was ist in einer Rechtsschutzversicherung nicht versichert?

Es können nicht alle denkbaren Fälle über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, denn sonst würde der Beitrag erheblich höher ausfallen. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert über eine Rechtsschutzversicherung sind insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:

  • dem Erwerb oder der Veräußerung eines Gebäudes oder Gebäudeteils
  • der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils
  • genehmigungs-und/oder anzeigepflichtige Umbaumaßnahmen
  • der Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes sowie dessen Umbaus,
  • Spiel- oder Wettverträge, Gewinnzusagen sowie Termin-oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte § 3 der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Thema Rechtschutzversicherung.