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Kieferorthopädie – Kieferindikationsstufen (KIG) und Einstufung

Die Medizin unterscheidet 5 KIG-Gruppen

Die Medizin unterscheidet 5 KIG-Gruppen

Die Klassifikation nach Kieferindikationsstufen (KIG) ist ein wichtiger Faktor in der kieferorthopädischen Behandlung. Doch was bedeutet KIG eigentlich genau?
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen sollten.
Lassen Sie uns gemeinsam die Bedeutung der KIG-Einstufung in der Kieferorthopädie genauer beleuchten.

Die Bedeutung der KIG Einstufung in der Kieferorthopädie: Was Sie wissen sollten

Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst.

Die KIG-Einstufung steht für “Kieferorthopädische Indikationsgruppen” und dient dazu, den Schweregrad einer Fehlstellung zu bestimmen. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und die Art der kieferorthopädischen Behandlung. Die Einstufung erfolgt in fünf Gruppen von KIG 1 bis KIG 5, wobei KIG 1 eine geringere Ausprägung und KIG 5 eine schwerwiegendere Fehlstellung darstellt. Die Bedeutung der KIG-Einstufung liegt darin, dass sie den Behandlern hilft, den individuellen Behandlungsbedarf jedes Patienten zu bestimmen. Sie ermöglicht eine präzise Planung und Auswahl der geeigneten kieferorthopädischen Maßnahmen. Zudem hat die KIG-Einstufung Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In diesem Artikel werfen wir einen näheren Blick auf die verschiedenen KIG-Gruppen und erläutern, welche Behandlungsoptionen für jede KIG in Frage kommen. Erfahren Sie, wie die KIG-Einstufung Ihren kieferorthopädischen Behandlungsverlauf beeinflusst und welche Vorteile sie bietet.

Auch bezüglich einer Zahnzusatzversicherung hat die KIG-Einstufung eine Relevanz, wenn kieferorthopädische Leistungen enthalten sein sollen.

Was ist die KIG Klassifikation in der Kieferorthopädie?

Die KIG-Klassifikation, auch bekannt als “Kieferorthopädische Indikationsgruppen”, ist ein System, das verwendet wird, um den Schweregrad einer Kieferfehlstellung zu bestimmen. Sie hilft dabei, die Behandlungsbedürfnisse jedes einzelnen Patienten zu bestimmen und ermöglicht eine genaue Planung und Auswahl geeigneter kieferorthopädischer Maßnahmen.
Solche geeigneten Maßnahmen können beispielsweise hoch-elastische Bögen, Bögen aus Metall, farblose Bögen, unsichtbare Zahnspange (z.B. Clear Aligner, Invisalign), Minibrackets, Keramikbrackets oder Kunststoffbrackets sein und um davon die passende auswählen zu können, wird die Einstufung in die richtige Kieferorthopädischen Indikationsgruppen benötigt.
Die KIG-Klassifikation besteht aus fünf Gruppen, von KIG 1 bis KIG 5. KIG 1 steht dabei für eine weniger schwere Kieferfehlstellung und gehört wie KIG 2 nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Während KIG 4-5 eine schwerwiegendere Fehlstellung darstellt und man in dieser Gruppierung auch eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erwarten kann. In dem Fall würde diese die Behandlung als medizinisch Notwendig anerkennen und bei Behandlungsbeginn die ersten 80% für die KFO- Behandlung tragen, aber nur für die gesetzlich vorgesehenen kieferorthopädischen Maßnahmen. Sobald eine Behandlung erfolgreich beendet wurde, erstattet die GKV die letzten 20% der KFO-Kosten für das zu behandelnde Kind.
Wie man aus diesem Grund erkennen kann, hat die KIG-Klassifikation auch Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Aufgrund dessen ist es auch empfehlenswert, dass man sich um den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bemüht, bevor eine KIG-Einstufung oder Empfehlung durch einen Zahnarzt festgestellt oder ausgesprochen wurde.

Wie wird die KIG Klassifikation durchgeführt?

Die KIG-Klassifikation wird anhand einer eingehenden Untersuchung des Patienten durchgeführt. Der Kieferorthopäde analysiert dabei verschiedene Faktoren wie Zahnfehlstellungen, Kieferrelationen und Gesichtsprofil. Anhand dieser Bewertung wird der Patient einer entsprechenden KIG-Gruppe zugeordnet. Die genaue Klassifizierung kann je nach Land und kieferorthopädischer Praxis variieren, aber im Allgemeinen werden ähnliche Kriterien verwendet.
Um die KIG-Klassifikation durchzuführen, werden oft Röntgenaufnahmen, Abdrücke und Fotos des Gebisses und des Gesichts vom Patienten erstellt. Dies ermöglicht eine genaue Analyse der Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Anhand dieser Informationen kann der Kieferorthopäde den Schweregrad der Malokklusion bestimmen und die geeignete Behandlung planen.

Häufig gestellte Fragen zur KIG Klassifikation

1. Wie beeinflusst die KIG Klassifikation die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Die KIG-Klassifikation hat Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, die in den KIG-Gruppen 3 bis 5 liegen. Für KIG 1 und 2 werden die Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse getragen, es sei denn, es liegen besondere medizinische Gründe vor.

2. Kann sich die KIG Klassifikation im Laufe der Behandlung ändern?

Ja, die KIG-Klassifikation kann sich im Laufe der Behandlung ändern. Wenn sich die Kieferfehlstellung während der kieferorthopädischen Behandlung verbessert oder verschlechtert, kann eine Neubewertung und mögliche Anpassung der KIG-Gruppe erforderlich sein. Der Kieferorthopäde wird den Fortschritt der Behandlung überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

3. Gibt es KIG Klassifikationen für Erwachsene?

Ja, die KIG-Klassifikation gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Auch bei Erwachsenen kann eine Einteilung in die verschiedenen KIG-Gruppen vorgenommen werden, um die Behandlungsbedürfnisse zu bestimmen. Die KIG-Klassifikation ist unabhängig vom Alter des Patienten und bietet eine nützliche Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlungsplanung.

Die KIG Einstufungskriterien im Detail

Kieferindikationsgruppe Stufe 1

Im Fall der KIG 1 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, die aus kosmetischen Gründen behandelt werden kann. Diese ist im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen nicht behandlungsbedürftig, so dass Patienten und Patientinnen selbst für alle Kosten aufkommen müssen. Eine Zahnversicherung kann hier gute Dienste leisten.

KIG 1:

  • D1: Obere Schneidezähne stehen bis max. 3mm vor.
  • O1: Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten bis zu 1mm.
  • T1: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von 1mm bis max. 3mm.
  • E1: Engstand von unter 1 mm.

Die Gesetzliche Krankenkasse leistet hier nicht, bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung jedoch folgende Zahnzusatzversicherungen:

Welche Zahnversicherung leistet bei KIG1

Kieferindikationsgruppe Stufe 2

Im Fall der KIG 2 liegt eine leichte Zahnfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen sind diese Fehlstellungen wegen der geringen Ausprägung der Kiefer bzw. Zahnfehlstellungen nicht behandlungsbedürftig, so dass die Krankenkassen für diese Korrekturmaßnahmen keine Kosten übernehmen. Will der Patient oder die Patienten die Kosten nicht selbst tragen, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

KIG 2:

  • D2: Obere Schneidezähne stehen mehr als 3mm bis zu max. 6mm vor.
  • O2: Offener Biss mit einem Abstand von 1 bis max. 2 mm.
  • T2: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von > 3mm, die Zähne berühren zudem das Zahnfleisch.
  • K2: Kopfbiss (Obere sowie untere Schneidezähne stehen Kante auf Kante).
  • E2: Engstand von 1mm bis max. 3mm.
  • P2: Platzmangel mit einem Platzbedarf von bis zu 3mm.

Die Gesetzliche Krankenkasse leistet hier nicht, bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung jedoch folgende Zahnzusatzversicherungen:

Welche Zahnversicherung leistet bei KIG2

  • Concordia Zahn Sorglos : 100% ohne Begrenzung
  • UKV ZahnPrivat 100 – 65% bis 5.000 Euro
    Signal Iduna ZahnEXKLUSIV : 100% unbegrenzt, wenn GKV nicht vorleistet ab KIG1, Mehrkosten (max. 300,-) ab Alter 21 unfallbedingt
  • Münchener Verein ZahnGesund 100 : 65% bis zu 5000 Euro während der Vertragslaufzeit ab KIG1, ab Alter 21 immerhin 2500 Euro Erstattung. (wenn GKV vorleistet = 100%)
  • Allianz DentalBest : 90% max. 3000 Euro
  • UKV ZahnPrivat Premium: 90%, max. 3600 Euro.
  • Axa dent premium : 90% der Rechnung
  • Inter Qualimed Z90 ZPro: 80% der Rechnung
  • Arag Dent 100: zu 80% der Rechnung
  • AdvigonZahnzusatzversicherung: zu 80% der Rechnung
  • Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer
  • Arag Z70: zu 70% der Rechnung

Kieferindikationsgruppe Stufe 3

Im Fall der KIG 3 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist. Wie schon erwähnt, wird diese Korrektur in der Regel bei Kindern und Jugendlichen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Erwachsene sollten in diesem Fall eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.

KIG 3:

  • O3: Offener Biss mit einem Abstand von 2mm bis max. 4mm.
  • T3: Tiefbiss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von mehr als 3mm, die unteren Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch
  • K3: Kreuzbiss auf beiden Kieferseiten
  • E3: Engstand von 3mm bis max. 5mm
  • P3: Platzmangel mit Platzbedarf von >3mm.

In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:

Welche Zahnversicherung leistet bei KIG3?

  • Concordia Zahn Sorglos : 100% bis max. 8.000 Euro
  • UKV ZahnPrivat 100 – 100% bis 5.000 Euro
  • Münchener Verein ZahnGesund 100 bis 5.000 Euro
  • Allianz DentalBest : 90% bis 3000.- Euro
  • UKV ZahnPrivat Premium : 90% der Restkosten, max. 3600 Euro
  • Arag Dent100: 80% bis 2000 Euro
  • Axa dent premium-u: 90% max 1000 Euro
  • Inmter Z90 ZPro: 80% max. 1000 Euro
  • AdvigonZahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
  • Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV
  • R+V Z1U ZV: 90% max. 1000 Euro
  • Advigon Zahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
  • Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV

Kieferindikationsgruppe Stufe 4

Im Fall der KIG 4 liegt eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und / oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und die Behandlung dringend erforderlich ist. Die Regelleistungen werden hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

KIG 4:

  • U4: Zahn nicht angelegt
  • S4: Durchbruchstörung
  • D4: Obere Schneidezähne stehen mehr als 6mm und bis max. 9mm vor
  • M4: Vorbiss : Die unteren Schneidezähne stehen bis zu 3mm vor den oberen Schneidezähnen.
  • O4: Offener Biss mit einem Abstand von mehr als 4mm.
  • B4: Oberkiefer-Seitenzähne stehen außen vor den unteren Seitenzähnen.
  • K4: Kreuzbiss auf einer Kieferseite
  • E4: Engstand von über 5mm.
  • P4: Platzmangel im Kiefer mit Platzbedarf von über 4mm.

In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:

Welche Zahnversicherung leistet bei KIG4

  • Concordia Zahn Sorglos : 100% bis max. 8.000 Euro
  • Allianz DentalBest : 90% bis 3000.- Euro
  • UKV ZahnPrivat 100 – 100% bis 5.000 Euro
  • Münchener Verein ZahnGesund 100% bis 5.000 Euro
  • UKV ZahnPrivat Premium : 90% der Restkosten, max. 3600 Euro
  • Arag Dent100: 80% bis 2000 Euro
  • R+V Z1U ZV: 90% max. 1000 Euro
  • Axa dent premium-u: 90% max 1000 Euro
  • Inmter Z90 ZPro: 80% max. 1000 Euro
  • Advigon Zahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
  • Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV

Kieferindikationsgruppe Stufe 5

Im Fall der KIG 5 liegt eine sehr stark ausgeprägte Zahnfehlstellung und /oder Kieferfehlstellung vor, deren Korrektur medizinisch notwendig ist und bei der die Behandlung dringend erfolgen muss. Die Regelleistung wird hierbei von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mehrleistungen müssen selbst bezahlt oder durch eine Zahnversicherung gedeckt werden.

KIG 5:

  • A5: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere Entwicklungsstörungen im Kopfbereich
  • S5: Verlagerung von Zähnen
  • D5: Obere Schneidezähne stehen mehr als 9mm vor.
  • M5: Vorbiss: Die unteren Schneidezähne stehen über 3mm vor den oberen.
  • O5: Offener Biss (in der Regel angeboren) mit einem Abstand von über 4mm.

In diesen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenkasse in der Regel im Rahmen der Regelversorgung, teileweise sogar bei Erwachsenen. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen kommen für Mehrkosten einer hochwertigeren kieferorthopädischen Behandlung auf:

Welche Zahnversicherung leistet bei KIG5?

  • Concordia Zahn Sorglos : 100% bis max. 8.000 Euro
  • Münchener Verein ZahnGesund 100 – 100% bis 5000 Euro
  • UKV ZahnPrivat100 100% bis 5.000 Euro
  • Allianz DentalBest : 90% bis 3000.- Euro
  • UKV ZahnPrivat Premium : 90% der Restkosten, max. 3600 Euro
  • Arag Dent100: 80% bis 2000 Euro
  • Axa dent premium-u: 90% max 1000 Euro
  • Inmter Z90 ZPro: 80% max. 1000 Euro
  • AdvigonZahnzusatzversicherung: zusätzlich 600,- pro Kiefer und Jahr zur GKV-Leistung
  • Universa dentprivat: zu 80% bis max. 600,- pro Kiefer inkl. GKV
  • R+V Z1U ZV: 90% max. 1000 Euro

Unterschiede zwischen der KIG Klassifikation und anderen Klassifikationssystemen

Obwohl die KIG-Klassifikation weit verbreitet ist, gibt es auch andere Klassifikationssysteme, die zur Bewertung von Kieferfehlstellungen verwendet werden. Ein bekanntes Beispiel ist die Angle-Klassifikation, die auf der Position der ersten oberen und unteren Molaren basiert. Im Gegensatz zur KIG-Klassifikation berücksichtigt die Angle-Klassifikation jedoch nicht den gesamten Schweregrad der Malokklusion.
Ein weiteres Klassifikationssystem ist die PAR-Klassifikation (Peer Assessment Rating), die den Grad der Zahnfehlstellung, Okklusion und anderen kieferorthopädischen Aspekten bewertet. Im Vergleich zur KIG-Klassifikation konzentriert sich die PAR-Klassifikation mehr auf die ästhetischen Aspekte der Kieferfehlstellung.
Jedes Klassifikationssystem hat seine eigenen Vor- und Nachteile, und die Verwendung eines bestimmten Systems hängt von den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Patienten ab. Der Kieferorthopäde wird die am besten geeignete Klassifikation für die Diagnose und Behandlungsplanung auswählen.

Fazit zur KIG Einstufung und Bedeutung für die Kieferorthopädie

Die KIG-Klassifikation ist ein wichtiges Instrument in der Kieferorthopädie, um den Schweregrad von Kieferfehlstellungen zu bestimmen und die geeignete Behandlungsmethode auszuwählen. Sie ermöglicht eine individuelle Behandlungsplanung, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten zugeschnitten ist. Die KIG-Klassifikation bietet Vorteile sowohl für Patienten als auch für Kieferorthopäden und hat Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Durch die genaue Klassifizierung können optimale Ergebnisse erzielt und die Lebensqualität der Patienten verbessert werden.

Mehrleistungen und Mehrkosten bei kieferorthopädischen Behandlungen

Sofern ein Schweregrad von KIG 3 bis KIG 5 vorliegt, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen durch Vertragsärzte zur Verfügung gestellt und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, beim Kieferorthopäden Mehrleistungen zu verlangen. Da diese Leistungen nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen immer kosmetischer Natur sind bzw. den Trage- und / oder Reinigungskomfort verbessern, müssen sie von den Patienten selbst gezahlt werden. Dazu wird durch den Kieferorthopäden eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Kosten ebenfalls übernehmen.

Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur die einfachste (wirtschaftlichste) Regelversorgung (z.B metallische Zahnspange), sie sieht ästhetisch nicht besonders schön aus und birgt das hohe Risiko von Karies, da Metall durch Speichel korrodieren und sich dort Karies bilden kann.
Dies hat dann aufwendige Nachbehandlungen und hohe Kosten zur Folge.
Hier macht es Sinn private Sonderleistungen in Anspruch zu nehmen (höherwertige Materialien/Versorgung/Nachbehandlungen), wie z.B Gold-, Keramik- oder Kunststoff-Brackets (keine Kariesgefahr), Bracketumfeldversiegelung.
Zu weiteren Mehrleistungen zählen eine unsichtbare Zahnspange, besondere Zahnreinigungen, Lingualtechnik, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen und weitere Behandlungsleistungen für die eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Kieferorthopädie und Zahnzusatzversicherung

Wie bereits ausgeführt gibt es mehrere leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen, die die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung erstatten. In diesem Zusammenhang sei aber erwähnt, dass eine Behandlung, aber auch eine Kieferfehlstellung noch nicht festgestellt oder diagnostiziert sein darf. Erst nach Vertragsabschluss der passenden Zahnzusatzversicherung wäre ein solcher Versicherungsfall, also die Kieferorthopädische Behandlung, mitversichert.
Bei Erwachsenen ist es eher unwahrscheinlich (außer vielleicht durch sich verschiebende Weisheitszähne) dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung nicht bereits irgendwann mal diagnostiziert oder bereits vom Zahnarzt festgestellt wurde und ein diesbezüglicher Hinweis oder Eintrag in der Patientenakte vorliegt.
Aus diesem Grund sollte man vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie, zumindest dann, wenn man diesen Leistungsbereich irgendwann in Anspruch nehmen möchte, den Zahnarzt kontaktieren, um eventuell vorhandene Einträge in der Patientenakte zu erfragen.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind natürlich abhängig vom Grad der Fehlstellung, aber auch von der Behandlungsform und den eingesetzten Materialien.
Beispielhaft haben wir anbei einmal einen Heil- und Kostenplan für eine normale kieferorthopädische Behandlung eines 8 jährigen Kindes beigelegt. Aufgrund der KIG-Stufe 2 wird die Krankenkasse hier keine Kosten übernehmen. Nur eine passende Zahnzusatzversicherung würde eine Kostenübernahme absichern.

Kieferorthoädie Kosten

Die Behandlungskosten betragen über 5000 Euro, die Behandlung in diesem Beispiel dauert bei guter Prognose 2 Jahre.

Gibt es eine Zahnversicherung, die für eine bereits angeratene KFO-Behandlung leistet?

Bereits angeratene KFO-Behandlungen absichern

Die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten nicht, sofern eine kieferorthopädische Maßnahme zu Versicherungsbeginn bereits angeraten oder begonnen wurde.

Für Kinder und Jugendliche würden in so einem Fall jedoch noch die Signal Iduna ZahnEXKLUSIV zumindest 300,- sowie den Tarif ERGO Kieferorthopädie Sofort (bis 17 Jahre abschließbar), welcher mit bis zu 500 Euro pro Jahr sogar noch etwas umfangreicher leisten würde, wenn die Einstufung in eine KIG-Gruppe bereits erfolgt ist, bzw. eine Behandlung schon zahnärztlich angedacht ist.
Die Tarife finden Sie ebenfalls in unserem speziellen Vergleichsrechner für Zahntarife mit KFO-Absicherung