Die Krankenhauszusatzversicherung DKV UZ1 stellt die derzeit bestmögliche stationäre Ergänzungsabsicherung für gesetzlich Krankenversicherte dar, die entweder nur die Unterbringung in einem Einzelzimmer (ohne Chefarzt) absichern möchten oder die aufgrund ihrer Krankenhistorie keine vollwertige stationäre Zusatzversicherung erhalten, die immer nur in Verbindung mit einer Gesundheitsprüfung bei Antragstellung abschließbar ist.
Mit dieser Krankenhausversicherung können Sie sich optimal vor hohen Unterbringungskosten im 1-Bettzimmer bei Krankenhausaufenthalte schützen. Der KombiMed Krankenhaus Tarif DKV Kombimed UZ1 bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen übernimmt er die Kosten im Ein- oder Zweibettzimmer sowohl in öffentlichen als auch zum anderen innerhalb privater Krankenhäuser. Sie können also frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten, solange die gesetzliche Krankenkasse die allgemeinen Krankenhausleistungen trägt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Tarif individuell nach Ihren Bedürfnissen anzupassen.
In Kombination mit weiteren Aufbaustufen lässt sich der DKV KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1 ideal mit einem Krankenhaustagegeld und einem Kurtagegeld kombinieren.
Wer keine Wert auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer legt, für den bietet der sehr günstige KombiMed Krankenhaus Tarif DKV UZ2 alternativ die Möglichkeit auch “nur” das Zweibettzimmer als Wahlleistung abzusichern.
Schützen Sie sich vor finanziellen Risiken im Krankheitsfall und profitieren Sie von den vielfältigen Vorteilen der KombiMed Krankenhausversicherung. Sorgen Sie für Ihre finanzielle Sicherheit, da eine Unterbringung im Einbettzimmer für einen längeren Zeitraum wirklich teuer werden kann.
Die Krankenhauszusatzversicherung DKV UZ1 ist ohne Gesundheitsfragen abschließbar und sichert Ihnen die Unterbringungskosten im 1-oder 2-Bettzimmer ab. Steht ein 1- oder 2-Bettzimmer nicht zur Verfügung, wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro ausgezahlt. Der Tarif kann nur von Personen abgeschlossen werden, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind bzw. von deren mitversicherten Angehörigen.
Die DKV UZ2 Krankenhauszusatzversicherung sichert ohne Gesundheitsfragen die Unterbringungskosten im 2-Bettzimmer ab. Steht ein 2-Bettzimmer nicht zur Verfügung, wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro ausgezahlt. Auch dieser Tarif ist nur für Gesetzlich Krankenversicherte abschließbar.
Sofern ein Krankenhaus gar keine Mehrbettzimmer mehr vorsieht, sondern dort bereits standardmäßig ein Anspruch auf 2-Bettzimmer besteht, erstattet Ihnen der Tarif DKV UZ2 immerhin 50% des Zuschlags für das Einzelzimmer, wenn Sie statt des 2-Bettzimmers auf das Einbettzimmer “upgraden” möchten.
Ergänzend kann ohne Gesundheitsfragen zum Tarif DKV UZ1 bzw. DKV UZ2 ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen (Tarif DKV KKHT) (bis 65 Euro pro Tag) beantragt werden.
Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können maximal 30 EUR/Tag versichert werden, allerdings verdoppelt sich hier die Leistung automatisch auf 60 EUR/Tag, wenn das Kind von einem Erwachsenen während der stationären Heilbehandlung im Krankenhaus begleitet wird (=“Rooming in”-Leistung)
Gerade bei Kindern macht es also Sinn das DKV Krankenhaustagegeld- Tarif KKHT in Höhe von 30 Euro am Tag mitzuversichern, um dadurch die Unterbringungskosten der Begleitperson des Kindes oder Jugendlichen zu finanzieren.
Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld leistet übrigens auch bei vollstationären REHA- oder Kuraufenthalten.
Ebenfalls erhältlich ist mit oder ohne Vorerkrankung ein Kurtagegeld – Tarif: DKV KKUR (max. 40 EUR pro Tag für GKV- Versicherte),
Das DKV KKUR Kurtagegeld leistet bei vollstationären Aufenthalten 100% (=40 EUR/Tag) und zusätzlich zu 75% des versicherten Tagessatzes (also 40 EUR/Tag) bei ambulanten oder teilstationären Kur- oder REHA-Maßnahmen und ergänzt damit den Tarif DKV UZ1 oder UZ2 ideal, da diese nicht bei Kur- oder REHA-Aufenthalten leisten würden.
Das Krankenhaus- bzw. das Kurtagegeld der DKV (KKHT und KKUR) sind sowohl für GKV-Versicherte, Heilfürsorgeberechtigte oder einzeln für PKV-Vollversicherte sowie Beihilfeberechtigte abschließbar.
FAQ
Grundsätzlich sind bei der DKV UZ1 oder UZ2 Zusatzversicherung (sowie auch beim Krankenhaustagegeld (KKHT) und dem Kurtagegeld (KKUR) auch Vorerkrankungen mitversichert. Hierzu stellt die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) folgendes klar:
Nicht versichert sind Krankenhausaufenthalte, die in den letzten 24 Monaten vor Versicherungsbeginn von einem Arzt bereits angedacht wurden.
Siehe hierzu Klarstellung der DKV für die Tarife DKV UZ1, DKV UZ2, DKV KKHT, DKV KKUR
Erklärung: Das bedeutet, dass alles versichert ist, wofür derzeit noch kein Krankenhausaufenthalt angedacht ist. Wer beispielsweise bereits wegen einer chronischen Erkrankung in den letzten 24 Monaten im Krankenhaus war und ein weiterer in Erwägung gezogen wurde, der muss davon ausgehen, dass diese Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Sofern wegen dieser chronischen Erkrankung kein Krankenhausaufenthalt stattfand, bzw. dieser als erfolgreich abgeschlossen gilt und kein weiterer durch einen Arzt in Erwägung gezogen wurde, der kann davon ausgehen, dass schon bekannte Diagnosen im Tarif DKV UZ1 und UZ2 mitversichert sind.
Dieser Sachverhalt wird insbesondere bei Krankenhausaufenthalten innerhalb der ersten 2 Jahre nach Vertragsbeginn vom Versicherer überprüft.
DKV UZ1 ist ideal für gesunde Personen oder Personen, die in der Vergangenheit an schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Depressionen, Multiple Sklerose, Bandscheibenvorfällen, Rheuma oder sonstigen schweren chronischen Diagnosen litten oder noch leiden.
Für alle nach Abschluss der Versicherung zukünftig diagnostizierten Erkrankungen und Unfälle besteht in jedem Fall uneingeschränkt Versicherungsschutz.
Wie bei eigentlich jeder Krankenhauszusatzversicherung wird nicht für bereits vom Arzt angeratene Krankenhausbehandlungen geleistet.
Hier finden Sie weitere Infos zum DKV Krankenhaus-Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und die Mitversicherung und Regelung bezüglich vorhandener Vorerkrankungen.
Der Tarif DKV UZ1 bzw. UZ2 leistet für Wahlleistungen bezüglich der 1- bzw. 2-Bettzimmerunterbringung immer dann, wenn eine Pflicht-Vorleistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) erfolgt. In Privatkliniken ist dies daher nur im Einzelfall möglich und es müsste mit der Gesetzlichen Krankenkasse abgesprochen werden, ob diese ihren Pflichtanteil dort erbringt.
Hingegen würde das DKV KKHT Krankenhaustagegeld auch ohne eine GKV-Vorleistung leisten, weswegen wir es in Kombination mit DKV UZ1 immer empfehlen.
Sämtliche DKV Tarife ohne Gesundheitsfragen sehen eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten vor (für Entbindung/Psychotherapie = 8 Monate). Die Wartezeit entfällt bei einem unfallbedingten Krankenhaus- oder REHA-Aufenthalt.
Sofern eine Krankenhaus- oder Kurbehandlung nach Versicherungsbeginn ärztlich angeraten wird, ist diese zumindest für die Behandlungstage nach Ablauf der Wartezeit normal versichert.
Diese Möglichkeit besteht für Versicherte im Tarif DKV UZ1 oder DKV UZ2. Der Wechsel in eine vollwertige Krankenhauszusatzversicherung inklusive Wahlarzt (DKV KGZ1 oder DKV KGZ2) kann im Prinzip zu jedem 1. des Folgemonats erfolgen, allerdings mit Gesundheitsprüfung. Es könnte sich aber anbieten, dass man zunächst nur das Ein- oder Zweibettzimmer versichert (UZ1 oder UZ2) und dann später, sofern es der 4-jährige Abfragezeitraum zu Vorerkrankungen in den Antragsfragen des DKV KGZ1/KGZ2 zulässt, in die vollwertige Krankenhauszusatzversicherung wechselt. Beispielsweise sofern eine psychotherapeutische Behandlung/Krebserkrankung oder eine andere schwere Erkrankung dann länger als 4 Jahre zurückliegt und als ausgeheilt gilt.
Gesunde Versicherte hingegen können natürlich jederzeit vom Tarif DKV UZ1/UZ2 in einen der DKV Tarife mit Chefarzt-Leistung wechseln.
Die DKV Tarife UZ1,UZ2,KKHT, KKUR sind besonders günstig ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass die Beiträge mit dem Älterwerden (in 10-Jahresschritten) später ansteigen, da der Beitrag nur ein Risikobeitrag gemäß der derzeitigen Altersgruppe des Versicherten ist.
Hinweis: Ab dem 19. Lebensjahr alle 10 Jahre Erreichen einer neuen Altersstufe: Jeweils nach Vollendung des 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79. bzw. des 89. Lebensjahres wird daher zu Beginn des neuen Kalenderjahres der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe fällig.
Viele Kunden fragen sich, ob im Krankenhaus überhaupt die Wahlleistung der besseren Unterbringung losgelöst von der Wahlleistung “Chefarzt” vom Patienten gewählt werden kann:
Ja, nach § 17 Krankenhausentgeltgesetz darf eine Vereinbarung über gesondert berechenbare Unterbringung nicht von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen abhängig gemacht werden. Insofern ist es möglich die Kosten für die Unterbringung über DKV UZ1 bzw. DKV UZ2 abzusichern, ohne das Chefarzt gewählt werden muss.
Nein, sofern Sie ins Krankenhaus müssen und der Aufenthalt planbar ist, teilen Sie dies vorab der DKV schriftlich mit (z.B. per Mail, da Sie so Ihrer Obliegenheitspflicht nachgekommen sind). Für die stationäre Aufnahme sprechen Sie im Krankenhaus an, dass Sie ein Einzel- bzw. Zweibettzimmer wünschen (kein Chefarzt).
Sofern Ihnen die Rechnung nach dem Krankenhausaufenthalt postalisch zugesandt wird, können Sie diese dann zusammen mit Ihrem Krankenhausentlassungsbericht entweder per E-Mail, Post oder via Rechnungs-App an die DKV weiterleiten. Vermerken Sie einfach, dass der Versicherer die Rechnung direkt beim Krankenhaus begleichen soll. Dafür legen Sie Ihrer Rechnung und Ihrem Krankenhausentlassungsbericht eine weitere schriftliche Willenserklärung anbei, aus der die Bankdaten des für Sie zuständigen Krankenhauses hervorgehen und weisen darauf an, dass die Erstattung direkt dorthin überwiesen werden soll.
Sie können sich das Geld natürlich auch auf Ihr Konto auszahlen lassen und dann nach Erhalt der Zahlung diese selbst für die Begleichung Ihrer Rechnungen nutzen.
Sämtliche DKV Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind ohne Höchstaufnahmealter abschließbar, insofern auch der Tarif DKV UZ1 oder UZ2. Lediglich der Beitrag wird entsprechend höher ausfallen, je älter der Versicherte ist.
Nein, das geht nicht. Sofern bereits eine Krankenhauszusatzversicherung mit Absicherung des 2-Bettzimmers besteht, kann der Tarif DKV UZ1 nicht parallel ergänzend abgeschlossen werden. Um die Differenz zwischen den Kosten des 2-Bettzimmers zum 1-Bettzimmer abzusichern, wäre jedoch der Tarif DKV KKHT (Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung) möglich. Hier lassen sich bis zu 65 Euro pro Tag versichern, von diesem Geld kann der zusätzliche Zimmerzuschlag beglichen werden.
Grundsätzlich haben Sie mit dem Tarif DKV UZ1 Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein 1- oder 2-Bettzimmer, egal wie hoch dieser ausfallen sollte. Wenn jedoch aus irgendwelchen Gründen sowohl kein Einbett- als auch Zweibettzimmer angeboten werden kann, z.B., weil das Krankenhaus überbelegt ist zu dem Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes, erhalten Sie von der DKV ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag aus dem Tarif UZ1. Für den Tarif DKV UZ2 erhalten Sie in diesem Fall ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro pro Tag, sofern kein 2-Bettzimmer verfügbar sein sollte.
Versicherte im Tarif UZ1/UZ2 erhalten keine Versichertenkarte fürs Krankenhaus. Dies ist auch nicht nötig, da die Erstattung durch die DKV Krankenversicherung in den Tarife KombiMed UZ1 bzw. UZ2 sehr einfach abläuft.
Tarife direkt beantragen
Zum Online-Abschluss einfach auf den jeweiligen Link unten klicken. Sie können dabei die Unterbringung im 2-Bettzimmer Tarif DKV UZ2 bzw. im Einbettzimmer (UZ1) einzeln absichern oder zusammen mit Krankenhaustagegeld (KKHT in 5 Euro-Schritten wählbar) oder optional auch einem Kurtagegeld (KKUR bis 40 Euro am Tag). Sie erhalten direkt nach Abschluss die Annahmeerklärung und den Versicherungsschein. Ihre Versicherungsscheinnummer wird Ihnen dann zum einen von uns per Mail mitgeteilt und zum anderen auf Ihrem Kontoauszug in der Betreffzeile bei der Beitragsabbuchung aufgeführt werden.
Alternativ können Sie die Tarifkombinationen in unserem “Vergleichsrechner”:redadxo://1214 berechnen und Angebote anfordern.
Da die Tarife DKV UZ1 und DKV UZ2 nur während einer stationären Heilbehandlung leisten würden, ist zusätzlich der Abschluss eines Kurtagegeldes DKV KKUR ohne Gesundheitsfragen sowie der des Krankenhaustagegeld KKHT sinnvoll. Beide decken genau diese Lücke ab, denn sowohl der KKUR-Tarif als auch das Krankenhaustagegeld leisten in dieser Situation bei vollstationären Kur- und REHA-Aufenthalten.
In unserem Vergleichsrechner zur Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung können Sie die Tarife und Tarifkombinationen des DKV UZ1 bzw. DKV UZ2 mit und ohne KKHT und KKUR ebenfalls berechnen und sich ein Angebot anfordern oder direkt online beantragen.
Die bestmögliche stationäre Zusatz-Absicherung für GKV Versicherte am Markt, die ohne Gesundheitsprüfung abschließbar wäre, ist die Tarifkombination DKV UZ1+KKHT65+KKUR 40 = Unterbringung im Einbettzimmer + maximales Krankenhaustagegeld 65EUR/Tag in Kombination mit 40 Euro Kurtagegeld.
Tarifbedingungen Downloads