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DKV KKHT Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeldversicherung

  • OHNE Gesundheitsfragen
  • kein genereller Leistungsausschluss von Vorerkrankungen
  • abschließbar von GKV- und PKV-Versicherten
  • 5 – 65 Euro am Tag ohne Gesundheitsfragen
  • Direkt Online abschließbar – Sofortige Annahme

Wofür leistet die Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Krankenhaustagegeld mit Vorerkrankung

Krankenhaustagegeld mit Vorerkrankung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung bietet finanzielle Unterstützung in solchen Zeiten, in denen du im Krankenhaus behandelt werden musst. Aber wofür leistet diese Versicherung genau?
Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet dir einen festen finanziellen Betrag pro Tag, den du im Krankenhaus verbringst. Dieses Geld kannst du nutzen, um Zusatzkosten zu decken, die nicht von deiner Krankenversicherung übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für den Fernseher im Krankenzimmer, die Unterbringung einer Begleitperson oder Mehraufwendungen für bestimmte medizinische Behandlungen.
Am einfachsten ist der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen, da hier keine Gefahr besteht abgelehnt zu werden oder Antragsfragen falsch zu beantworten, was im Leistungsfall später zu Problemen führen kann.
Die Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung versichert Vorerkrankungen grundsätzlich mit, es gilt hier eine Besonderheit, die es zu beachten gilt

Hier erfahren Sie, was das DKV KKHT Krankenhaustagegeld kostet.

DKV KKHT – Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Die DKV KKHT Krankenhaustagegeldversicherung deckt bis zu 65 Euro Krankenhaustagegeld am Tag ab. Dieser Tarif ist in 5-Euro Schritten online abschließbar und wäre sowohl für gesetzlich, als auch privat Versicherte geeignet.
Ebenso kann DKV KKHT auch von Beamten mit Beihilfeanspruch oder Heilfürsorge abgeschlossen werden.
In Kombination mit dem Tarif DKV UZ1 lassen sich mit dem DKV KKHT sogar bis zu 115 Euro Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung versichern (sofern nur das Mehrbettzimmer im Krankenhaus angeboten werden kann).
Eine weitere sinnvolle Ergänzung zum Krankenhaustagegeld offeriert das DKV Kurtagegeld

Wie funktioniert die Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Krankenhaustagegeld ohne Höchstalter

Krankenhaustagegeld ohne Höchstalter

Eine Krankenhaustagegeldversicherung funktioniert im Wesentlichen wie folgt: Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung in ein Krankenhaus eingeliefert werden und einen Versicherungsanspruch haben, erhalten Sie für jeden Tag Ihres Krankenhausaufenthalts einen festen Geldbetrag.
Die Höhe des täglichen Geldbetrags kann je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Versicherungsplan variieren. In der Regel können Sie den Betrag frei verwenden (die DKV ermöglicht eine Absicherung von bis zu 65 Euro pro Tag), um zusätzliche Kosten zu decken, die nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.
Um eine Versicherungsleistung zu erhalten, müssen Sie Ihren Krankenhausaufenthalt nachweisen und einen entsprechenden Versicherungsanspruch einreichen. Dies kann in der Regel durch Vorlage von Krankenhausrechnungen oder ärztlichen Bescheinigungen erfolgen.
Am einfachsten ist die Einreichung von Belegen und Nachweisen über die Rechnungsapp des Versicherers, die Sie im Appstore auf Ihrem Smartphone finden. Eine Einreichung per Post oder E-Mail ist natürlich ebenfalls möglich.
Die Versicherungsgesellschaft (in diesem Fall die DKV Krankenversicherung AG) prüft dann Ihren Anspruch und zahlt Ihnen den vereinbarten Geldbetrag pro Tag auf ihr hinterlegtes Bankkonto aus. So einfach ist das.
Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, würde der Versicherer im Leistungsfall lediglich überprüfen können, ob der stattgefundene Krankenhausaufenthalt, für den Sie die Auszahlung beantragen nach oder bereits vor Versicherungsbeginn vom Arzt angeraten wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine tägliche Krankenhaustagegeldversicherung keine medizinische Versicherung ist und keine Kosten für medizinische Behandlungen oder Operationen deckt. Sie dient vielmehr dazu, Ihnen finanzielle Unterstützung während Ihres Krankenhausaufenthalts zu bieten und Ihnen zu helfen, zusätzliche Kosten zu decken, die möglicherweise entstehen.

Häufig gestellte Fragen und Infos zum DKV KKHT Krankenhaustagegeld

Einzeln oder als Ergänzungsschutz

Die Krankenhaustagegeldversicherung KKHT kann einzeln abgeschlossen werden, z.B. um damit den gesetzlichen stationären Eigenanteil von 10 Euro am Tag kostengünstig abgedeckt zu wissen. Dazu besteht aber auch die Möglichkeit seine Krankenhauszusatzversicherung mit dem Tarif KKHT aufzustocken.
Wer beispielsweise bereits eine stationäre Zusatzversicherung mit 2-Bettzimmer Abdeckung besitzt, könnte sich durch die Hinzubuchung von 50 Euro Krankenhaustagegeld (50 Euro KKHT) die Differenzkosten für die Unterbringung in einem Einbettzimmer versichern lassen, ohne dafür in einen teureren 1-Bettzimmer-Tarif, der dazu mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergehen würde, wechseln zu müssen.
Das Krankenhaustagegeld steht aber natürlich zur freien Verfügung und kann nach Belieben verwendet werden.

Sieht die Krankenhaustagegeldversicherung Wartezeiten vor?

Ja, die anfänglichen Wartezeiten beim Tarif DKV KKHT betragen drei Monate und die besonderen Wartezeiten für Entbindung und Psychotherapie acht Monate.
Bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten entfällt die Wartezeit der DKV KKHT Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Sind bei Abschluss Gesundheitsfragen zu beantworten?

Nein, das DKV KKHT Krankenhaustagegeld ist ausdrücklich ohne Gesundheitsfragen und daher auch von Personen mit Vorerkrankung abschließbar. Bereits vor Versicherungsbeginn angeratene bzw. geplante Krankenhaus-Aufenthalte sind natürlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz.

Moratoriumsklausel Vorerkrankung mitversichert

Sind Vorerkrankungen mitversichert?

Ja, grundsätzlich versichert die DKV KKHT Zusatzversicherung Sie auch bezüglich bereits vor Versicherungsbeginn bestehender Erkrankungen. Wichtig ist, dass ein Krankenhausaufenthalt bezüglich einer Erkrankung, für die Sie nach Versicherungsbeginn im Krankenhaus weiterbehandelt werden, nicht bereits vor Versicherungsbeginn von einem Arzt konkret war. Sie dürfen sich aber durchaus bereits in einer ambulanten Behandlung wegen der gleichen Erkrankung befunden haben.

Die DKV KKHT Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist nicht nur für Personen mit Vorerkrankungen geeignet, sondern für Jeden, der komplizierte und umfangreiche Fragen bezogen auf seinen gesundheitlichen Zustand vermeiden möchte. Dadurch umgehen Sie als Kunde die Gefahr, Antragsfragen nicht gründlich genug oder gar falsch beantwortet zu haben, so dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung entfällt.

Vorerkrankungen stellen grundsätzlich erst einmal kein Problem dar und sind normalerweise auch mitversichert beim DKV KKHT Krankenhaustagegeld, dagegen sind natürlich bereits vor Versicherungsbeginn angeratene Krankenhausaufenthalte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Diesbezüglich gilt eine sogenannte Moratoriumsklausel: Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, besteht zunächst kein Leistungsanspruch. Der eingetretene Versicherungsfall wird beim DKV Krankenhaustagegeld jedoch wie folgt definiert:
Eingetretener Versicherungsfall bei DKV KKHT: Wenn 24 Monate vor Abschluss der DKV Krankenhaustagegeldversicherung eine stationäre Weiterbehandlung wegen einer vor Versicherungsbeginn bereits bekannten Vorerkrankung als Behandlungsalternative mit dem Arzt besprochen wurde.

Jedoch wäre folgender Fall damit versichert: Bei Abschluss bereits diagnostizierte Erkrankungen, über die mit dem behandelnden Arzt in den letzten 2 Jahren vor dem Abschluss noch NICHT bezüglich einer stationären Weiterbehandlung gesprochen wurde, wären für zukünftige Krankenhausaufenthalte ganz normal mitversichert. Die DKV prüft dies erfahrungsgemäß nur innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre.

Beispiel: Der Versicherte leidet an einem Verschleiß seines Hüftgelenks, in den letzten 24 Monaten vor dem Versicherungsbeginn wurde jedoch von keinem Arzt eine stationäre Krankenhausbehandlung (also Operation) z.B. zum Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks angedacht.
Erst nach Abschluss der DKV KKHT Krankenhaustagegeldversicherung wird über eine Hüftgelenk-Operation mit dem Arzt gesprochen und 6 Monate später auch durchgeführt. Dieser Fall wäre versichert, wenn der Arzt dann auf Nachfrage bestätigt, dass er diese Operation erstmalig nach Abschluss der Versicherung angedacht und angeraten hatte.

Leistet das DKV KKHT Krankenhaustagegeld auch bei REHA- und Kur-Behandlung?

Ja, das DKV Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen (KKHT) leistet im Gegensatz zu vielen anderen Krankenhaustagegeldern auch im Fall einer vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Dadurch bringt es zeitgleich die Eigenschaften eines Kurtagegeldes für vollstationäre Kur- oder REHA-Aufenthalte mit.
Werden zusätzlich auch Leistungen im Fall einer teilstationären Kur oder Rehabilitationsmaßnahme gewünscht, können diese darüber hinaus über das DKV KKUR Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen aufgestockt werden.
Mit dieser Kombination von Krankenhaustagegeld (KKHT) und Kurtagegeld (KKUR) hätte man für eine vollstationäre Anschluss-REHA-Behandlung sogar doppelten Leistungsanspruch.
Vor allem für Beamte sowie Privat-Krankenversicherte, die nicht, wie gesetzlich Versicherte, durch die gesetzliche Rentenversicherung für solche Situationen abgedeckt sind und dazu meist nur teilweise oder gar keinen Anspruch auf REHA- oder KUR-Behandlungen aus Ihren Leistungsträgern haben, stellt das DKV KKHT Krankenhaustagegeld sowie der Kurtagegeld-Tarif der DKV eine besonders wichtige Ergänzung zur Beihilfe oder Privaten Krankenversicherung dar.

Wer kann das DKV Krankenhaustagegeld abschließen?

Eine Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen kann von jeder Person abgeschlossen werden, die eine zusätzliche finanzielle Absicherung während eines Krankenhausaufenthalts wünscht. Diese Versicherung kann von Einzelpersonen, Familien oder Arbeitgebern abgeschlossen werden. Es gibt in der Regel keine Altersbeschränkungen für den Abschluss der DKV KKHT Krankenhaustagegeldversicherung.

Die DKV Krankenhaustagegeldversicherung (Tarif KKHT) kann zudem sowohl von gesetzlich, als auch privat Krankenversicherten, sowie von Arbeitnehmer, Selbständigen und auch Beamten, sowie allen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Es ist nur darauf zu achten, dass zusammen mit einer eventuell bereits vorhandene Krankenhaustagegeldversicherung max. 65,-/Tag versichert sein dürfen.

Für Kinder und Jugendliche bis 14 können maximal 30,- Krankenhaustagegeld versichert werden, allerdings wird hier auch der doppelte Tagessatz bei einem Krankenhausaufenthalt von der DKV gezahlt. Werden also 30,- KKHT versichert, werden 60,-/Tag gezahlt.

Warum ist das DKV KKHT Krankenhaustagegeld ebenfalls für PKV-Versicherte interessant?

PKV-Versicherte und Beamte, die beispielsweise nur eine 2-Bettzimmer-Versicherung besitzen, jedoch gerne auf das Einzelzimmer upgraden möchten, bietet auch hier das DKV KKHT eine unkomplizierte Option für die Übernahme der Differenzkosten vom Zweibett- zum Einzelzimmer an. Gerade für langjährige Versicherte der PKV, die oftmals schon viele Diagnosen innerhalb Ihrer Vertragslaufzeit durch Ihre Arztbesuche erhalten haben, bietet das Krankenhaustagegeld der DKV ohne Gesundheitsfragen meist den einzigen Lösungsweg an, da eine Aufstockung bei Ihrer PKV selbst, immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergehen würde, die in den seltensten Fällen bestanden wird.
Alle anderen Gründe, die für den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung bei anderen Personengruppen zutreffen, gelten natürlich auch für Beamte und Selbständige, bzw. PKV-Versicherte.

Kinder Krankenhaustagegeld – doppelte Leistung

DKV KKHT kann auch für Kinder abgeschlossen werden. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre verdoppelt sich die Leistung des DKV Krankenhaustagegeldes, sofern eine Begleitperson (z.B: Elternteil) das versichterte Kind beim Krankenhausaufenthalt begleitet. Wer also 30,- Euro/Tag versichert, erhält in diesem Fall also z.B. bei KKHT30 nicht 30 Euro/Tag, sondern 60 EUR pro Tag im Krankenhaus (Tag der Einweisung und Entlassung zählen jeweils ebenfalls als voller Tag mit Anspruch) ausgezahlt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 sind daher statt der 65,- pro Tag Maximalabsicherung nur 30,- am Tag versicherbar. Dies entspricht jedoch 60,- pro Tag im Leistungsfall, sofern eine erwachsene Begleitperson mit im Krankenhaus anwesend ist. Ansonsten werden normal die maximal 30 Euro pro Tag ausgezahlt bis 14 Jahre.
Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld kann also idealerweise auch als Rooming-in-Leistung eine bestehende stationäre Zusatzversicherung ergänzen, bei der die Kosten einer erwachsenen Begleitperson nicht inkludiert sind.

Ebenso gilt diese Leistung natürlich auch bei einem vollstationären Kur oder REHA Aufenthalt des versicherten Kindes.

Kosten DKV KKHT je 10 EUR/Tag

Was kostet das DKV KKHT Krankenhaustagegeld?

Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Daher ist der Beitrag bei jungen Erwachsenen sehr günstig, er steigt mit dem Älterwerden in 10-Jahres-Schritten jedoch an:

Beitrag für 10,- DKV KKHT

  • für eine(n) 30-jährigen Versicherte(n) = 2,24 Euro/Monat
  • für eine(n) 40-jährigen Versicherte(n) = 2,56 Euro/Monat
  • für eine(n) 50-jährigen Versicherte(n) = 4,66 Euro/Monat
  • für eine(n) 60-jährigen Versicherte(n) = 8,10 Euro/Monat
  • für eine(n) 70-jährigen Versicherte(n) = 13,90 Euro/Monat
  • für eine(n) 80-jährigen Versicherte(n) = 20,36 Euro/Monat
  • für eine(n) 90-jährigen Versicherte(n) = 21,54 Euro/Monat = höchste Beitragsstufe

Ideale Ergänzung zum Tarif DKV UZ1 und DKV KKUR

Das DKV KKHT Krankenhaustagegeld ergänzt die DKV Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen Tarif UZ1 ideal. So wäre neben einem Krankenhaustagegeld trotz Vorerkrankung auch eine Absicherung des Einzelzimmers im Krankenhaus versichert.
Ebenso interessant könnte hier der Tarif DKV KKUR sein, einem Kurtagegeld der DKV, welches ebenfalls ohne Gesundheitsfragen abschließbar wäre.

Steigen die Beiträge für die DKV KKHT Krankenhaustagegeldversicherung?

Die Beiträge steigen gemäß der obigen Beitragsliste bei Erreichen einer neuen Altersstufe. Wie bei jeder anderen privaten Krankenzusatzversicherung sind darüber hinaus außerordentliche Beitragsanpassungen nach oben oder unten möglich, sofern sich die Leistungsfälle anders entwickeln als im derzeitigen Beitrag einkalkuliert. In den letzten Jahren gab es jedoch kaum solche Beitragserhöhungen für den Tarif DKV KKHT.

Kurtagegeld optional

In Kombination mit zusätzlichem Kurtagegeld (DKV KKUR)

Zusätzlich lässt sich das Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen (max. 65 Euro am Tag) mit einem Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen kombinieren. Maximal 40 Euro pro Tag für gesetzlich Versicherte, bis zu 160 Euro am Tag für Privat Krankenversicherte. Das Kurtagegeld leistet ebenfalls bei ambulanten bzw. teilstationären Kuren oder REHA-Maßnahmen (75% des versicherten Tagessatzes)

Ebenfalls sinnvoll: Krankengeld ohne Gesundheitsfragen

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer besteht ferner die Möglichkeit sich gegen eine Arbeitsunfähigkeit absichern zu lassen. Es gibt hier diverse Krankentagegelder ohne Gesundheitsprüfung, allem voran der Tarif AXA Krankengeld EASY, welcher analog der DKV Krankenhausversichersicherung im Bereich der stationören Unterbringung für den Bereich der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls für vor Abschluss siagnostizierte Vorerkrankungen leistet, sofern Arbeitsunfähigkeit eintreten sollte. Dadurch lässt sich die bestehende Einkommenslücke zwischen dem vorherigen Nettogehalt und dem Gesetzlichen Krankengeld ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit bei länger andauerndem Krankheitsfall schließen.

Tarifbedingungen DKV KKHT Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld + Einzelzimmer im Krankenhaus

Für gesetzlich Krankenversicherte kann das Krankenhaustagegeld der DKV ebenfalls ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen um den Tarif DKV UZ1 ergänzt werden. Dieser Tarif sichert die Kosten für die Unterbringung im Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt ab.
Privat Versicherte können leider nur das Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen versichern.