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Kann man zwei Hausratversicherungen parallel abschließen?

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Kann man zwei Hausratversicherungen parallel abschließen?

Es steht jedem Verbraucher frei, so viele Hausratversicherungen abzuschließen, wie er möchte. Allerdings hat er ein Problem: Zum einen muss er alle beteiligten Versicherungsgesellschaften darauf hinweisen, dass noch andere Verträge bestehen. Zum anderen wird er nur von einer Gesellschaft, der mit dem ältesten Vertrag, den Schaden reguliert bekommen. Entfällt der Hinweis auf weitere Verträge, können die Versicherer eine Bereicherungsabsicht in Erwartung der mehrfachen Regulierung unterstellen und die Zahlung komplett verweigern. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg ((Aktenzeichen 5 U 18/17). Ein Versicherungsnehmer hatte zwei Policen parallel, diese aber den Versicherern verschwiegen. Diese verweigerten nach einem Brandschaden die Leistung mit dem Hinweis auf die betrügerischen Absichten. Da Oberlandesgericht schloss sich in seinem Urteil diesem Sachverhalt an.

Die Ausnahmen bei der Doppelversicherung

Keine Regel ohne Ausnahme, dies gilt auch bei Hausratversicherungen. Angenommen, ein Paar zieht zusammen, aus zwei kleinen Wohnungen wird eine große Wohnung. In diesem Fall bestehen zunächst einmal zwei Verträge. Üblicherweise tritt dann der Versicherer von seinem Vertrag zurück, welcher die jüngere Police aufweist. Die Aufhebung des einen Vertrages ist mit sofortiger Wirkung möglich.
Es kann aber noch eine andere Konstellation geben, bei der für einen bestimmten Zeitraum zwei Policen nebeneinander bestehen. Der Versicherungsnehmer zieht aus einer 30-Quadratmeter großen Wohnung in ein 80 Quadratmeter großes Zuhause. Es ergibt sich fast zwangsläufig eine Unterversicherung. Nun möchte er den Umzug nutzen, seinen Versicherer zu wechseln. Der bestehende Vertrag war über 36 Monate geschlossen und weist noch eine Restlaufzeit von 15 Monaten auf. Der Versicherungsnehmer kann nun die Differenz zur neuen Versicherungssumme über eine andere Gesellschaft abdecken, muss aber beide Unternehmen wiederum davon informieren, dass es jeweils noch einen anderen Vertrag gibt. Mit Kündigung des Erstvertrages stockt er dann den neuen Vertrag auf die endgültige Summe auf.