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Passende Zusatzversicherung bei Wechsel von PKV in die GKV

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Wechsel von der Privaten Krankenvollversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt. Da kann beispielsweise die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach vorheriger Selbständigkeit sein, aber auch die Absenkung des Einkommens, der aus einem privatversicherten Angestellten einen versicherungspflichtigen Angestellten macht. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und sollen hier nicht beleuchtet werden.
Vielmehr geht es hier um die Frage, wie man den gegebenenfalls hochwertigeren Versicherungsstatus des Privatversicherten auch als Kassenmitglied beibehalten kann.

Stationäre Zusatzversicherung

Eine stationäre Zusatz-Absicherung zur GKV ist empfehlenswert

Tarifumstellung in Krankenzusatz-Tarife

Je nachdem, wie lange man bereits bei seiner privaten Krankenvollversicherung versichert war und wie der derzeitige Gesundheitszustand ist, bietet es sich an zunächst zu überprüfen, ob der bisherige private Versicherer nicht selbst einen passenden Krankenzusatzversicherungen bereit hält, in die man ohne neue Gesundheitsprüfung wechseln kann.
Ob dies ohne Gesundheitsprüfung möglich ist und ob dabei sogar gebildete Alterungsrückstellungen auf den Beitrag des Ergänzungsschutzes angerechnet werden können, hängt vom Versicherer und den Versicherungsbedingungen des bisherigen PKV-Tarifes ab. Dies ist längst nicht bei allen Versicherern möglich. Bevor man jedoch komplett kündigt, sollte man genau diese Möglichkeit überprüfen oder über einen Versicherungsmakler überprüfen lassen.

Neuabschluss ergänzender Zusatzversicherungen

Sofern man gesund ist und sich der Wechsel in Zusatzversicherungen des bisherigen Versicherers nicht lohnt (z.B. zu teuer, nicht leistungsstark genug oder kein passender Tarif vorhanden) oder nicht gewünscht ist (z.B. da mit dem Versicherer unzufrieden oder dessen Zusatztarife entsprechen nicht den eigenen Vorstellungen), kann natürlich auch bei jedem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen ein passende Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden, der die Lücken der gesetzlichen Krankenkasse schließt. (Übrigens halten auch einige Krankenkasse spezielle Gruppentarife bereit, die im Einzelfall interessant sein könnten: z.B. BKK VBU mit passendem Heilpraktikertarif ohne Gesundheitsfragen

Stationäre Zusatzversicherung

Sinnvoll wäre die ergänzende Absicherung im stationären Bereich, da die gesetzliche Krankenkasse “nur” für die allgemeine nach dem SGBV vorgesehenen Leistungen aufkommt. Die Tarifumstellung in eine 1-oder 2-Bettzimmer Absicherung + Wahlarzt, sofern dies bei der PKV vorher versichert war oder der Neuabschluss eines solchen Krankenhaus-Tarifes gehört zu den empfehlenswerten Ergänzungen zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz

Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen im Bereich Zahnersatz, aber auch bezüglich zahnerhaltender Maßnahmen sind in der gesetzlichen Krankenkasse nur sehr rudimentär ausgeprägt. Bereits heute verfügen die meisten GKV-Versicherten über eine ergänzende Zahnzusatzversicherung. Ein ehemals PKV-Versicherter sollte also auch hier eine Umstellung seiner PKV in eine Zahnzusatzversicherung überprüfen lassen (hätte zudem den Vorteil der Anrechnung von Versicherungsjahren bzgl. der anfänglichen Summenbegrenzungen), bzw. solle eine geeignete Zahnzusatzversicherung als Ergänzung abschließen. Der Markt hält hier mittlerweile eine große Anzahl empfehlenswerter Tarife bereit.

Beibehaltung des Privat-Patienten-Status

Wer bereit ist für seinen Kranken-Versicherungsschutz ein wenig mehr auszugeben, um hier bestmöglich abgesichert zu sein, für den hält die Gesetzliche Krankenversicherung die Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren bereit. Man wäre dann weiterhin Selbstzahler, wie man dies von seiner Privaten Krankenversicherung bereits kannte. Mit einer entsprechenden ambulanten Zusatzversicherung sind jedoch dringend die Kosten abzudecken, die die Gesetzliche Krankenkasse zukünftig nicht von der Privatrechnung übernehmen würde.
Da derartige Zusatzversicherungen nur von wenigen Privaten Krankenversicherungen angeboten werden (z.B. DKV Kamp, DKV BMG, Arag, Münchener Verein, Allianz, Signal Iduna, Württembergische) kann nur in seltenen Fällen ein Umstellung des alten PKV-Tarife in eine solche ambulante Zusatzversicherung erfolgen.
Es verbliebe also oft nur der Abschluss eines neuen Tarifes. Die Zusatzversicherungen der DKV, aber auch der Württembergische und der Arag sin in diesem Zusammenhang am meisten zu empfehlen.

Umstellung des Krankentagegeldes

Nicht vergessen sollte man die Anpassung der bisherigen Krankentagegeldversicherung an das neue Arbeitnehmereinkommen. Da nun ein Anspruch auf Krankengeld seitens der GKV besteht, dürfte es sich oft um eine Absenkung handeln. Man sollte aber nicht vergessen, dem Versicherer dies entsprechend mitzuteilen und in keinem Fall, sollte man die bisherige Krankentagegeldversicherung komplett kündigen und auf einen Schutz in diesem Bereich verzichten. Wer bisher keine Krankentagegeldversicherung hat, sollte schleunigst eine solche abschließen.

Es gäbe noch andere Untersparten an ergänzenden Krankenzusatzversicherungen, beispielsweise Heilpraktikerversicherungen oder Tarifen mit Brillen- und/oder Vorsorgeleistungen. Je nach Wunsch kann auch hier eine Umstellung bzw. Neuabschluss ratsam sein. Die Wichtigkeit solcher Tarife ist jedoch den anderen erwähnten Absicherungen unterzuordnen.

Anwartschaft PKV

Je nach Grund und voraussichtlicher Dauer des Wechsels in die GKV, sollte sofern ein späterer Wechsel zurück in die PKV erfolgen soll entweder die Umstellung in eine Anwartschaft erfolgen oder sofern es sich um keinen empfehlenswerten PKV-Tarif handelte, in welchem man versichert war, sollte ein neuer Optionstarif abgeschlossen werden, der einem die Möglichkeit des Wechsels in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung offen hält. Sofern der GKV-Status nur von beschränkter Dauer sein soll, kann zudem auch darauf geachtet werden, dass die Zusatzversicherungen, die man ergänzend abschließt, ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind.