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Bei Antragsablehnung Heilpraktikerversicherung

Heilpraktikerversicherung

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Was bei einer Antragsablehnung zu tun ist

Versicherbarkeit vorher prüfen lassen

Um eine Ablehnung eines Antrags aufgrund vorhandener Vorerkrankungen zu vermeiden, ist es ratsam die Versicherbarkeit vorab von einem Versicherungsmakler, beispielsweise uns, kostenlos prüfen zu lassen.
Da wir die Annahmerichtlinien der einzelnen Gesellschaften sehr genau kennen, können wir Ihnen bereits im Vorweg sehr oft sagen, ob eine Absicherung überhaupt möglich ist oder welche Einschränkungen es geben könnte.
Viele Heilpraktikerversicherungen fragen im Antrag nach bereits abgelehnten oder vom Versicherer gekündigten Anträgen. Wer diese Frage mit “ja” beantworten muss, hat sofort schlechte Karten und wird grundsätzlich sofort abgelehnt.
Daher ist die Lösung, vorab die Versicherbarkeit auf Grundlage des vorliegenden Gesundheitszustandes prüfen zu lassen, ohne einen Antrag zu stellen. Ein Anruf bei uns genügt dazu meist schon.

Wenn ein Antrag bereits abgelehnt wurde

Sofern ein Antrag bei einer Heilpraktikerversicherung bereits abgelehnt wurde, kommen nur noch sehr wenige Tarife in Frage, bei denen eine Antragstellung überhaupt lohnt, da diese nicht nach bereits abgelehnten Anträgen fragen.

In Frage kommt z.B. Signal Iduna Ambulant Plus, welcher nur eine Gesundheitsfrage nach schweren Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre fragt.
Ebenso möglich: Universa Unimed Exklusiv oder Universa Unimed Premium. Dort sind Vorerkrankungen, sofern diese in den Antragsfragen nicht abgefragt wurden, sogar ohne Risikozuschläge mitversichert.
Diese Tarife fragen im Antrag übrigens auch nicht danach, ob Sie bereits einmal irgendwo anders abgelehnt wurden.

Das gleiche gilt für Interessenten einer Zusatzversicherung, die bei einem anderen Versicherer aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gekündigt wurden. Auch hier bleibt als Alternative nur eine der eben genannten Zusatzversicherungen.

Allerdings gibt es keine Möglichkeit, wenn Sie beispielsweise in einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung sind, hier lehnen fast alle Versicherer ab, bis auf

Heilpraktikerversicherung bei psychischer Vorerkrankung

Einzige Ausnahme: SDK AP : Hier kann ein Abschluss mit eigentlich allen Vorerkrankungen, inkl. psychotherapeutischer Diagnoise erfolgen, der Tarif nimmt je nach Diagnose aber Risikozuschläge von 20-50%. Eine Psychotherapie wie Anpassungsstörung oder die Diagnose ADHS ermöglicht bei der SDK eine Annahme ohne Erschwernisse.

Ebenso möglich wäre die Barmenia Exklusiv+ Gruppenzusatzversicherung für Mitglieder der BKK VBU. Diese Heilpraktikerversicherung ist komplett ohne Gesundheitsfragen, aber ist auch nicht sehr leistungsstark.

Besser rechtzeitig abschließen

Besser ist es in jedem Fall die Zusatzversicherung solange abzuschließen, wie Sie noch gesund sind. In jedem Fall aber vor dem Aufsuchen eines Heilpraktikers, da natürlich für angeratene Behandlungen niemals bezahlt wird.
Sofern “das Kind in den Brunnen gefallen ist”, wäre es erst wieder nach ca. 3 Jahren möglich eine geeignete Heilpraktikerversicherung abzuschließen, sofern die Erkrankung ausgeheilt ist.
Hierbei wird auf den Tag genau 3 Jahre geprüft, also nicht das Kalenderjahr.