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Zahnzusatzversicherung – Milchzähne bei Erwachsenen – Nichtanlage bleibender Zähne versichern

In den Antragsfragen der meisten Zahnzusatzversicherungen wird nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt. Nicht anzugeben sind diesbezüglich Lückenschlüsse (eine ehemalige Zahnlücke ist durch zwei nebenstehende zusammengerückte Zähne verschwunden) oder Milchzähne.

Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Erwachsener noch Milchzähne hat, da der nachfolgende Zahn aufgrund einer Anomalie nicht angelegt ist?

Lässt sich dies durch eine Zahnzusatzversicherung versichern?

Zahnprophylaxe Zahnzusatzversicherung

Milchzähne bei Erwachsenen sind möglich

Nicht angelegter Zahn – vorhandener Milchzahn gesund

Dies ist vom Einzelfall abhängig, denn bedingungsgemäß leisten Zahnzusatzversicherungen niemals für eine bereits angeratene Behandlung bzw. einen bereits eingetretenen Versicherungsfall.

Zunächst wäre also zu klären, ob der Zahnarzt in der Patientenakte bereits den Ersatz des Milchzahns angeraten hat und ob dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung der Zahnversicherung komplett gesund ist.
Die Rechtslage ist hier nicht ganz eindeutig, denn die Nichtanlage eines Zahns gilt als “Krankheit”, es existiert die medizinische Diagnose “Oligodontie” dafür. Ein Versicherer könnte also im Leistungsfall einwenden, sofern die Nichtanlage zum Zeitpunkt des Abschlusses bekannt war, dass der Versicherungsfall bereits mit Bekanntwerden der Nichtanlage eingetreten sei und daher versuchen, sich später vor der Zahlung zu drücken.

Es gibt allerdings auch Urteile wie das vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek (2.2.2012 AZ.: 814 C 78/11), bei dem der Richter dies anders sah. Für ihn war der Versicherungsfall erst mit Anraten der Zahnersatzmaßnahme eingetreten, da der betreffende zu ersetzende Milchzahn ein paar Jahre zuvor bei Antragstellung der Zahnzusatzversicherung vollkommen funktionstüchtig war und eine Zahnersatzmaßnahme zu diesem Zeitpunkt in keiner Weise angeraten war. Es war lediglich die Nichtanlage des Folgezahnes bekannt.

Existent sind zahlreiche Beispiele, bei denen die Richter zu Gunsten des Versicherten entschieden und der Versicherer leisten musste. Allerdings sind diese Urteile nicht vom BGH gesprochen oder bestätigt worden, sondern von niederen Gerichten. Es handelt sich also um Einzelfallentscheidungen, die nur ein Indiz dafür sind, wie gut die Chancen für den Versicherten stehen.

Wenn der Zahnarzt bereits frühzeitig die Nichtanlage diagnostiziert

Meist wird die Nichtanlage bereits im Kinder- oder Jugendalter vom Zahnarzt diagnostiziert, da man gerade bei Kindern noch nicht weiß, wie widerstandsfähig der vorhandene Milchzahn ist, sollte frühzeitig eine passende Zahnversicherung abgeschlossen werden, die auch Leistungen für Kieferorthopädie mitversichert. Fällt der Milchzahn nämlich frühzeitig raus, kann dieser in jungen Jahren nicht direkt durch ein Implantat oder bleibenden Zahnersatz ersetzt werden. Die Folge einer Zahnfehlstellung wird also sehr wahrscheinlich und damit wird, bevor im Erwachsenenalter die entstandene Lücke ersetzt werden kann, zuvor eine Regulierung der Zahnfehlstellung notwendig.

Welcher Zahntarif wäre in einem solchen Fall der passende?

Sicherer ist es, wenn Sie eine Versicherer wählen, der in jedem Fall fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert. Haben Sie beispielsweise max. 3 vorhandene Milchzähne bzw. nicht angelegte Zähne, empfehlen wir einen Tarif wie Arag Z90 Bonus und hier diese als fehlende Zähne im Antrag anzugeben. Es wird dann ein Risikozuschlag berechnet und die nicht angelegten Zähne gelten ganz sicher als mitversichert.
Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. Universa dentprivat, welcher keine Gesundheitsfragen vorsieht. Hier sendet der Versicherer kurz nach Policierung des Antrags ein Formular zum Ausfüllen für den Zahnarzt zu. Wenn der Zahnarzt hier nun die Milchzähne und nicht angelegten Zähne einträgt, jedoch keine Behandlungen anrät, gilt dies laut der Universa Krankenversicherung dann für zukünftige Zahnersatzmaßnahmen als versichert.

Wichiger Nachtrag zur UKV bzw. BBKK Zahnzusatzversicherung und Mitversicherung von nicht angelegten Zähnen

Die Risikoabteilung der UKV, welche die leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen UKV ZahnPrivatPremium und ZahnPrivatOptimal hat uns bestätigt, dass für den Fall, dass die Nichtanlage eines bleibenden Zahnes bereits bekannt ist, der Milchzahn jedoch bisher nicht als extrahierungswürdig, sondern als erhaltungswürdig betrachtet wird, dies sogar ohne jeden Zuschlag mitversichert wird.
In dieser Zahnstatussituation in der Zähne als nicht angelegt bekannt sind, aber sonst zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Zahnersatzmaßnahmen angeraten sind, wären die Zahntarife der UKV also in jedem Fall empfehlenswert, zumal dort ab dem 2. Kalenderjahr bereits bis zu 2700 Euro (ZahnPrivatPremium 90% von 3000 Euro innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre) erstattet werden, da die UKV/BBKK sehr kundenfreundliche Summenbegrenzungen innerhalb der ersten Versicherungsjahre vorsieht.

Sollte allerdings die Extrahierung des Milchzahnes bereits angeraten worden sein, wäre auch hier die UKV ZahnPrivatPremium Zusatzversicherung zu empfehlen, es müsste dann allerdings ein Risiko-Zuschlag von 8,60 Euro pro Monat für den zu ziehenden Zahn bezahlt werden. Trotzdem ist die UKV derzeit der einzige Tarif, bei dem in einem solchen Fall auch dann ein fehlender, nicht ersetzter Zahn mitversichert werden kann, sofern die Maßnahme bereits angeraten wurde (Behandlung darf aber noch nicht begonnen worden sein, z.B. durch einen bereits vor Versicherungsbeginn erstellten Heil- und Kostenplan.

Die die UKV auch noch ziemlich leistungsstark im Bereich der Kostenabsicherung Kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen ist, wäre dieser Tarif besondern bei Kindern und Jugendlichen zu empfehlen, bei denen die Nichtanlage eines oder mehrerer bleibender Zähne diagnostiziert wird.
Allerdings versichern z.B. nur die Arag und wenige andere Anbieter kieferorthopädische Behandungen bei Erwachsenen mit.

Bei Erwachsenen mit einem derzeit noch intakten Milchzahn, bei dem kurz nachdem dieser entfernt werden müsste in der Zukundt, zeitnah ein Implantat eingesetzt werden kann, wäre die UKV ZahnPrivatPremium ebenfalls eine gute Alternative, sofern einem die Absicherung kieferorthopädischer Behandlungskosten ansonsten unwichtig ist.