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Klimaneutral

Last Minute – Zahnversicherung für angeratene Behandlungen

Die Situation

Ihr Zahnarzt hat Ihnen bereits eine Behandlung angeraten oder Sie befinden sich bereits in zahnärztlicher Behandlung und Sie möchten aus diesem Grund noch schnell eine Zahnversicherung abschließen, die Ihnen für diese Behandlung die Kosten übernimmt?

Auch wenn windige Versicherungsvertreter diese Situation ausnutzen, um Sie zu einem schnellen Abschluss zu bewegen, wird die Versicherungsgesellschaft der Zusatzversicherung Zahnersatz in diesen Fällen definitiv nicht leisten.

Befinden Sie sich also bereits in der zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung, so ist es für die Erstattung dieser Kosten leider schon zu spät. Zum Schutze der Versichertengemeinschaft lassen Versicherer es nicht zu, dass Antragsteller eine Zahnversicherung für laufende Behandlungen oder angeratene Behandlungen abschließen, ihre Zähne teuer sanieren lassen und dann den Vertrag danach sofort wieder kündigen. Wären also angeratene oder bereits laufende Behandlungen mitversichert, müssten die Beiträge insgesamt auf mindestens das 20-fache angehoben werden. So könnten sich nur wenige eine Zahnversicherung leisten.

Fazit und wichtige Hinweise:

  • Schließen Sie eine Zahnversicherung rechtzeitig ab. Befinden Sie sich bereits in der Behandlung oder Ihr Zahnarzt hat für die Zukunft Behandlungen bereits angeraten, so ist es für die Erstattung für genau diese Behandlungen schon zu spät.
  • Auch Tarife, die keine Gesundheitsfragen stellen, leisten generell nicht für Fälle, die bereits angeraten sind.
  • Bedenken Sie, dass eine Zahnversicherung Sie lebenslang begleitet und Sie vor hohen Zuzahlungen bei jedem Zahnarztbesuch schützt.
  • Wer 30-jährig abschließt, wird noch mindestens 30-40 mal beim Zahnarzt sein. Ein Abschluss lohnt sich daher immer. Denn auch der bereits eingebrachte Zahnersatz wird mal zur Reparatur fällig sein. Warten Sie ab, so wird es beim nächsten Mal auch wieder zu spät sein.

Entscheidungshilfen bei angeratener Behandlung:

Sofern eine Zahnbehandlung bereits angeraten wurde, sie aber trotzdem Versicherungsschutz für alle nicht behandlungsbedürftigen Zähne wünschen, kämen trotzdem einige Alternativen in Frage.

Alternativen bei angeratener Behandlung