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Württembergische ZE90 + ZBE

Zahnversicherung ZE90 + ZBE

  • 100% zahnerhaltende Maßnahmen inl. prof. Zahnreinigung
  • bis 90% für hochwertigen Zahnersatz
  • bis 100% Kieferorthopädie (Kinder und Jugendliche)
  • ohne anfängliche Wartezeiten
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Neuer Premium-Zahntarif der Württembergischen Krankenversicherung

  • 100% für Zahnbehandlung (inkl Prophylaxemaßnahmen)
  • 90% hochwertiger Zahnersatz (inkl. Implantaten und Inlays)
  • 100% Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen
  • inkl. höherwertiger zahnerhaltender Maßnahmen (z.B. Mehrkosten bei Wurzelbehandlungen, Aufbißschienen)
  • inkl. Nebenkosten bei Zahnersatzmaßnahmen für Funktionsanalyse und Knochenaufbau
  • 300 Euro für Prophylaxeleistungen (z.B. PZR) innerhalb von 2 Jahren
  • der Tarif verzichtet auf anfängliche Wartezeiten
  • bis 4 bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversicherbar.

Württembergische ZE90+ZBE

Die Zahnzusatzversicherung Württembergische ZE90+ZBE deckt den Bereich der Zahnbehandlung zu 100% ab.
Des Weiteren deckt die Württembergische ZE90+ZBE 100% der Kosten für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen, sofern die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat. Die Höchsterstattungssumme beträgt in dem Fall 2.000 Euro pro Behandlung.
Bei einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt der Tarif noch 80% der Behandlungskosten, begrenzt auf max. 1.200 Euro pro Behandlung.

Die Württembergische Krankenversicherung wurde außerdem von Morgen&Morgen mit der Note “Ausgezeichnet “ im Bereich der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit bewertet.

Der Tarif erstattet folgende Prophylaxe-Maßnahmen zu 100% :

  • Professionelle Zahnreinigung zu 100%
  • Max. 300 Euro in 2 Jahren
  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Abrechnung bis zum 3,5 fachen Satz der GOZ
  • Versiegelung
  • Fluoridierung
  • uvm.

Ebenfalls erstattungsfähig sind Aufwendungen für hochwertige Kunststofffüllungen und zwar zu 100%, inkl. der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Der Tarif Württembergische ZE90+ZBE sieht zudem eine 90% ige Erstattung der Rechnung für Zahnersatz vor, inkl. der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sollte ein mit der Württembergischen kooperierendes Zahnlabor gewählt werden, werden sogar 95% der Kosten erstattet. Die Kosten einer Funktionsanalyse, bzw. -therapie werden im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme übernommen.

Der identische Erstattungssatz inkl. der Mehrleistung beim kooperierendem Zahnlabor gilt für Implante, Knochenaufbau für Implantate, Inlays, sowie für Keramikverblendungen.

Eine Parodontitis-Behandlung ist ebenfalls erstattungsfähig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung leistet der Tarif bereits bei einer Taschentiefe von weniger als 3,5 mm. Es ist bei diesem Tarif unerheblich, ob die gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung geht oder nicht, da dieser auch die Mehrkosten einer Parodontosebehandlung trägt.

Die Kosten einer Wurzelbehandlung werden auch zu 100% übernommen, inkl. aller anfallenden Mehrkosten.

Das Paket der Württembergischen ZE90+ZBE sieht zudem Eingliederung von Aufbißhilfen und -schienen vor, solange diese nicht im Rahmen
einer kieferorthopädischen Behandlung angeordnet wurden. Die Kosten werden auch hier zu 100% von der Württembergischen getragen.

Darüber hinaus sieht der Tarif keine Wartezeiten vor. Lediglich bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen sind die Leistungen in den ersten Jahren durch eine Summenbegrenzung eingeschränkt.

Summenbegrenzungen:

Zahnersatz:

  • im 1. Jahr 1.000 Euro
  • im 2. Jahr 2.000 Euro
  • im 3. Jahr 3.000 Euro
  • im 4. Jahr 4.000 Euro

Kieferorthopädie:

  • im 1. Jahr 500 Euro
  • im 2. Jahr 1.000 Euro
  • im 3. Jahr 1.500 Euro
  • im 4. Jahr 2.000 Euro

Nach Ablauf der ersten vier Jahre entfallen die Summenbegrenzungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Erstattet werden maximal 2.000 Euro pro Behandlung.

Der Tarif Württembergische ZE90+ZBE ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, wobei der Beitrag in 10 Jahresschritten ansteigt.

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung:

  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Hypnose
  • Lachgas-Sedierung
  • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

Erstattung der oben genannten Maßnahmen bis max. 200 Euro pro Jahr.

Gesundheitsfragen bei Antragsstellung:

  • nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen
  • nach Anzahl vorhandener Kronen und Brücken
  • ob in den letzten 5 Jahren mind. ein Zahnarztbesuch durchgeführt wurde
  • nach angeratener kieferorthopädischer Behandlung (bei Minderjährigen)

Bis zu vier fehlende Zähne sind zuschlagsfrei mitversichert, jedoch verlängert sich bei drei fehlenden Zähnen die Leistungsstaffel auf 72 Monate und bei vier fehlenden Zähnen auf 96 Monate.

Der Tarif sieht kein Höchstaufnahmealter vor.