Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral

Versicherungschinesisch – fünf Begriffe verständlich gemacht

Kaum ein Versicherungsnehmer liest sich seine Policen tatsächlich durch. Aber bereits bei der Antragstellung, auch im Beratungsgespräch tauchen Begriffe auf, die nicht jedem geläufig sind. Nachzufragen bedeutet für viele, sich eine Blöße zu geben, also schweigen und grübeln sie lieber.
Nachfolgend werden einmal fünf Begriffe erläutert, die häufiger auftauchen, als man glaubt.

Allmählichkeitsschäden

Nicht jeder Schaden ist mit Eintritt sofort zu bemerken. Es gibt durchaus auch Schadensfälle, die nicht plötzlich, sondern schleichend eintreten. Beispielsweise kann ein defektes Leitungsrohr in der Hauswand durch heraussickerndes Wasser die Wand langsam zerstören. Oder beim Blumengießen tritt immer wieder ein wenig Wasser über den Untertopf und lässt das Parkett darunter langsam aufquellen und der Vermieter fordert Regress.Wichtig ist es beispielsweise, dass Ihre Hausratversicherung auch für Allmählichkeitsschäden leistet.

Regress

Unter Regress versteht das Gesetz die Inanspruchnahme eines Schadensverursachers zum finanziellen Ausgleich des entstandenen Schadens. Regressforderungen können gerade bei Personenschäden zu einem finanziellen Desaster für den Verursacher werden, wenn Krankenkasse und Rententräger entstanden Kosten einfordern. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stiftung Warentest immer wieder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung .

Obliegenheitsverletzung

Dieser wunderbare Begriff aus dem Versicherungsdeutsch bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist. In der Hausratversicherung gilt häufig der Passus, dass für Renovierungsarbeiten am Gebäude aufgestellte Gerüste dem Versicherer gemeldet werden. Ein solches Gerüst erhöht die Gefahr für einen Einbruchdiebstahl. Versäumt der Versicherungsnehmer diese Mitteilung an den Versicherer, begeht er eine Obliegenheitsverletzung.

Gliedertaxe

Der Begriff „Gliedertaxe“ kommt aus der Unfallversicherung. Er definiert den Grad der Invalidität anhand der beeinträchtigten Gliedmaße. Bei der Gliedertaxe besteht zum einen eine Mustervorgabe des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, zum anderen stufen die Versicherer die einzelnen Gliedmaße aber auch höher ein. Der Verlust eines Zeigefingers ist in der Standardgliedertaxe mit zehn Prozent angegeben, ein Versicherer kann diesen aber auch mit 20 Prozent angeben. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro bekäme der Versicherungsnehmer im ersten Fall 10.000 Euro, im zweiten Fall 20.000 Euro Entschädigung.

Kleingebinde

Dieser Begriff findet sich häufig im Zusammenhang mit Haftpflichtversicherungen. Er bezeichnet Flüssigkeiten in kleineren Mengen und spielt beispielsweise bei der Umwelthaftpflicht eine Rolle. Den Versicherer interessiert hier, wie viele Behälter mit umweltschädlichen Substanzen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, da dies Auswirkungen auf das Risiko hat.