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Trotz Verbesserungen im neuen Pflegestärkungsgesetz ist private Vorsorge nach wie vor ein Muss!

Seit dem 1. Januar 2017 greift das neue Pflegestärkungsgesetz, welches die Pflegegrade deutlicher differenziert und auch zu einer finanziellen Verbesserung für die Betroffenen sorgt. Dennoch ist eine private Pflegezusatzversicherung unverzichtbar. Immerhin kostet die Unterbringung in einem Pflegeheim bei vollstationärer Pflege 40.000 Euro und mehr im Jahr. Bei Eltern, welche diesen Betrag nicht aufbringen können, greifen die Sozialämter zunächst auf das Guthaben der Kinder zurück. Diesen bleibt im schlimmsten Fall nur ein Schonbetrag.

Die Pflegesituation in Deutschland

Es ist unstrittig, dass die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigt. Ein Drittel der über 80jährigen benötigt heute Pflege. In der Summe waren im Jahr 2016 rund 2,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, bis zum Jahr 2030 rechnen Experten mit einem Anstieg auf 3,4 Millionen Personen und bis 2050 mit mehr als 4,5 Millionen Anspruchsberechtigten.

Eine der größten Befürchtungen der Bundesbürger ist es, selbst zum Pflegefall zu werden. Dennoch besitzen aktuell nur vier Prozent der Pflegebedürftigen eine private Police. Der Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, dominiert bei 70 Prozent der Bürger. Dem stehen allerdings aktuell 40 Prozent an Singlehaushalten gegenüber. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Familienangehörige finden, ist eher gering. Für diese Skepsis spricht auch die Zahl der Kinder. Diese beträgt aktuell 1,39 Kinder pro Frau. Die Tatsache, dass Deutschland im Jahr 2016 mit über 82 Millionen Einwohnern den höchsten Einwohnerstand seit Jahren verzeichnet, ist allerdings nicht auf die Zahl an Neugeborenen zurückzuführen. Nach wie vor versterben mehr Menschen, als es Geburten gibt.

Die Pflegegrade in der Übersicht

Die beiden nachfolgenden Tabellen zeigen sowohl die Höhe des Pflegegeldes als auch die Höhe der Pflegesachleistungen. Es wird auf den ersten Blick deutlich, dass eine zusätzliche private Absicherung unerlässlich ist.

Pflegegeld (z.B. Angehörige) 2016 2017 2018 nach § 37 SGB XI Erhöhungen

Pflegestufe Pflegegrad 2016 2017 2018
neu Pflegegrad 1 - Beratungsbesuche halbjährig Beratungsbesuche halbjährig
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244,-€ 316,-€ 316,-€
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458,-€ 545,-€ 545,-€
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728,-€ 728,-€ 728,-€
Härtefall Pflegegrad 5 - 901,-€ 901,-€
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123,-€ 316,-€ 316,-€
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316,-€ 545,-€ 545,-€
Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 545,-€ 728,-€ 728,-€
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728,-€ 901,-€ 901,-€
Härtefall Pflegegrad 5 728,-€ 901,-€ 901,-€

Pflegesachleistungen (Pflegedienst) 2016 2017 2018 nach § 36 SGB XI Erhöhungen

Pflegestufe Pflegegrad 2016 2017 2018
neu Pflegegrad 1 - 125,-€ 125,-€
Pflegestufe I Pflegegrad 2 468,-€ 689,-€ 689,-€
Pflegestufe II Pflegegrad 3 1.144,-€,-€ 1.298,-€ 1.298,-€
Pflegestufe III Pflegegrad 4 1.612,-€ 1.1612,-€ 1.612,-€
Härtefall Pflegegrad 5 1.995,-€ 1.995,-€ 1.995,-€
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 231,-€ 689,-€ 689,-€
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 689,-€ 1.298,-€ 1.298,-€
Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 1.298,-€ 1.612,-€ 1.612,-€
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 1.995,-€ 1.995,-€ 1.995,-€
Härtefall Pflegegrad 5 1.995,-€ 1.995,-€ 1.995,-€

Vergleicht man die monatlichen Kosten für eine vollstationäre Unterbringung bei einem Härtefall bei Pflegegrad 5 mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, wird die Schere offenkundig. Für das Altenzentrum St. Josef der Caritas in Frankfurt am Main galt im Jahr 2016 für die Pflegestufe 3+ ein Tagessatz von 164,87 Euro, bei 31 Tagen 5.110,97 Euro. Als Eigenanteil führt die Caritas in ihrer Preisliste einen Betrag von 3.115,97 Euro an.
Günstiger, aber immer noch mit einem Eigenanteil, fällt die Unterbringung bei der Caritas in Frankfurt an der Oder aus. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 müssen der Pflegling oder die Angehörigen 1.443,90 Euro monatlich aufwenden.

Pflege-Bahr – ein erster Einstieg

Die Notwendigkeit der zusätzlichen privaten Absicherung ist so brisant, dass die Bundesregierung einen weiteren Fördertopf im Jahr 2013 aufgemacht hat – Pflege-Bahr. Zahlt der Versicherungsnehmer mindestens zehn Euro monatlich in einen zertifizierten Pflegetarif, schießt der Bund noch einmal fünf Euro dazu. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Tarif die folgenden Bedingungen erfüllt:

• Keine Gesundheitsfragen, keine Ausschlussklauseln und keine Risikozuschläge vorsieht.
• Der Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellung der zuständigen Pflegekasse halten.
• Der Versicherer darf nur Geldleistungen erbringen.
• Die Abschlusskosten dürfen höchsten zwei Monatsbeiträge, maximal zehn Prozent des Beitrages ausmachen.
• In der Pflegestufe III müssen mindestens 600 Euro monatlich ausgezahlt werden.

Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest sehen Pflege-Bahr zwar als sinnvollen Einstieg in eine private Pflegezusatzversicherung, empfehlen aber, in diesen Tarif nur den Mindestbeitrag zu entrichten. Darüber hinausgehende Beiträge sollten die Versicherungsnehmer in einen Tarif investieren, der von den Leistungen her flexibler gestaltet ist.

Pflegezusatzversicherung Infos