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Klimaneutral

UKV Zahnversicherung

ZahnPrivat Premium

  • 90% aller verbleibenden Restkosten für Zahnersatz + Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
  • bis 3 fehlende Zähne gegen Zuschlag mitversicherbar
  • keine Wartezeiten – sehr hohe Leistungen in den ersten Jahren
UKV Krankenversicherung

Highlights der UKV/BBKK ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung

"Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg zählt zu den anerkannten Versicherungs-Spezialisten in Deutschland.  Das Rating zeichnet sich vor allem durch einen sehr hohen Detaillierungsgrad aus. Es werden ausschließlich harte, nachvollziehbare Fakten bewertet, die über die gesamte Vertragsdauer Gültigkeit haben.  Die Einteilung der Ergebnisse erfolgt in acht Rating-Klassen, die von FFF (hervorragend) bis F-- (sehr schwach) reichen."

Klicken zum Tarifvergleich

  • 90% von 120 Euro Erstattung für prof. Zahnreinigung im Jahr
  • 90% aller verbleibenden Restkosten für Zahnersatz (mit GKV zusammen = ca. 95% der Rechnung)
  • 90% aller verbleibenden Restkosten für Zahnbehandlungen
  • 90% aller verbleibenden Restkosten für Kieferorthopädie (bei Kindern und Jugendlichen)
  • Leistung entspricht ca. 95% der Gesamtrechnung
  • keine Wartezeiten
  • bis 8100 Euro Erstattung bereits in den ersten 4 Kalenderjahren
  • fehlende Zähne sind rechtssicher mitversichert, auch wenn eine Ersatzmaßnahme bereits angeraten wurde (8,60 EUR/Monat Risikozuschlag)
  • Zähne, bei denen bereits eine Entfernung angeraten wurde sind hierbei bereits fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gleichgestellt und gelten damit gegen Risikozuschlag als mitversicherbar.
  • sehr schnelle und kundenfreundliche Regulierung

Hinweis : Die Tarife BBKK ZahnPrivat Premium und UKV ZahnPrivat Premium sind identisch, gleiches gilt für den Tarif der Bavaria direkt, da alle 3 Versicherer unter einem Dach arbeiten und die gleichen Zusatztarife mit identischen Bedingungen vermitteln).

Der Tarif UKV ZahnPrivat Premium ist der große “Bruder-Tarif “ des UKV bzw. BBKK ZahnPrivat Optimal , welcher statt 90% aller Restkosten 70% absicherung und daher günstiger ist.

Die UKV ZahnPrivat Premium Zahnversicherung ist auch abschließbar bei nicht angelegten Milchzähnen.

UKV ZahnPRIVAT Premium – Leistungen

Die UKV ZahnPRIVATPremium Zahnzusatzversicherung leistet in den Bereichen Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Erstattet werden jeweils 90% der Restkosten nach einer eventuellen Vorleistung der Krankenkasse.

Zahnbehandlung + Prophylaxe

Der Tarif übernimmt 90% der verbleibenden Restkosten für Zahnbehandlungen. Dazu gehören:

  • Zahnprophylaxe (90% von max. 120 Euro pro Kalenderjahr)
  • Wurzelbehandlungen (inkl. Wurzelspitzenresektion)
  • Parodontosebehandlungen
  • Füllungen inkl. Inlays + Onlays
  • Aufbißschienen und Aufbißbehelfe
  • vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen (z.B. Knochenaufbau im Rahmen einer Implantat-Versorgung,
    Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie). Diese Leistungen werden erstattet, sofern sie im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.
  • anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung,
    sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.
  • Kosten für Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Leistungen für Zahnersatz

Auch für hochwertigen Zahnersatz erstattet die UKV ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung 90% der verbleibenden Restkosten, zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse also bis. ca. 95% des Rechnungsbetrages. Bei einfacher Regelversorgung werden 100% erstattet.

Als Zahnersatz gelten:

  • Kronen und Brücken mit Verblendungen, prothetische Leistungen, Veneers sowie Implantate
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
    (Gnathologie)
  • Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
  • Knochenaufbau (bei Implantat-Maßnahmen)

Leistungen für Kieferorthopädie

Für Kinder und Jugendliche, bei denen vor Vollendung des 19. Lebensjahres eine kieferorthopädische Maßnahme begonnen wird, erstattet die UKV ZahnPRIVAT Premium Zahnzusatzversicherung 90% der Restkosten in allen KIG-Stufen
Maximal wird während der Tariflaufzeit eine Erstattung von 3600 Euro erbracht für Kieferorthopädie.

Für Erwachsene sind kieferorthopädische Behandlungen aufgrund eines Unfalls mitversichert.

Wartezeiten + Summenbegrenzungen

Der Tarif sieht keine anfänglichen Wartezeiten vor.

Die Leistung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre begrenzt. Danach entfällt die Leistungsstaffel, ebenso infolge eines Unfalls.

In den ersten 4 Jahren bezieht sich die tarifliche Leistung beim Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium maximal auf folgende Restkosten nach Vorleistung der Krankenkasse:
Erstattet wird der versicherte Prozentsatz (bei ZahnPrivat Premium entsprechend 90%) auf

  • im ersten Kalenderjahr aus maximal 1.000 Euro,
  • in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen aus maximal 3.000 Euro,
  • in den ersten drei Kalenderjahren zusammen aus maximal 6.000 Euro,
  • in den ersten vier Kalenderjahren zusammen aus maximal 9.000 Euro.

Besonderheiten

Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. der Beitrag steigt in 10-Jahresschritten bis zum 60. Lebensjahr an.

Der Tarif leistet auch ohne eine Vorleistung der Krankenkasse. In dem Fall würde die tarifliche Leistung von 90% erbracht werden.

Fehlende Zähne rechtssicher mitversichert

Fehlende Zähne sind gegen einen Risikozuschlag von 8,60 je fehlendem Zahn (ein Zahn, dessen Extraktion bereits angeraten wurde zählt hier dazu) mitversichert.
Dies ist verglichen mit anderen Tarifen ein recht hoher Zuschlag. Doch gibt es derzeit keine andere Zahnzusatzversicherung, bei der die Sachlage, dass ein Zahn bereits fehlt oder die Extraktion bereits angeraten wurde noch nicht als bereits eingetretener Versicherungsfall gilt, so klar geregelt ist wie bei der UKV/BBKK Zahnzusatzversicherung.
Da viele Zahnärzte grundsätzlich den Ersatz eines gezogenen Zahns anraten, würde dies bedeuten, dass viele andere Versicherer nicht zu leisten brauchen mit dem Argument, der Ersatz sei ja bereits vor Abschluss der Versicherung angeraten gewesen.
Nicht so bei der UKV/BBKK. Hier sind zudem nur Zahnersatzmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die nicht bereits fehlende Zähne oder zu ziehende Zähne betreffen, sofern hierfür der Risikozuschlag im Beitrag berücksichtigt wurde.

Kundenfreundliche Leistungsregulierung

Die UKV/BBKK bietet seit Neuem eine App für Ihre Kunden an. Sie können Rechnungen und Erstattungsunterlagen ab sofort mit Ihrem Smartphone abfotografieren und über die App an die Leistungsabteilung senden. Dies erspart viel Aufwand und beschleunigt den Erstattungsprozess enorm.