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Klimaneutral

UKV ZahnPrivat Optimal

  • 70% aller verbleibenden Restkosten für Zahnersatz + Zahnbehandlung
  • Ergibt bis zu 85% der Rechnung
  • keine Wartezeiten – sehr hohe Leistungen in den ersten Jahren
UKV Krankenversicherung

Highlights der UKV/BBKK ZahnPrivat Optimal Zahnzusatzversicherung

  • 70% von 120 Euro Erstattung für prof. Zahnreinigung im Jahr
  • 70% aller verbleibenden Restkosten für Zahnersatz (mit GKV zusammen = ca. 95% der Rechnung)
  • 70% aller verbleibenden Restkosten für Zahnbehandlungen (auch privatzahnärztliche Zusatzbehandlungen)
  • Leistung entspricht ohne Vorleistung der Krankenkasse mind. 70% , bei Vorleistung der Krankenkasse auch bis zu ca. 85% der Gesamtrechnung
  • keine anfänglichen Wartezeiten
  • bis 6300Euro Erstattung bereits in den ersten 4 Kalenderjahren
  • fehlende Zähne sind rechtssicher mitversichert (Zuschlag je fehlender Zahn 6,70 Euro, dafür sind aber sogar für zum Ziehen angedachte Zähne sogar versicherbar.)
  • sehr schnelle und kundenfreundliche Regulierung (z.B. über Handy-APP “rundumgesundversichert”)

Hinweis : Die Tarife BBKK ZahnPrivat Optimal und UKV ZahnPrivat Optimal sind identisch, gleiches gilt für den Tarif der Bavaria direkt, da alle 3 Versicherer unter einem Dach arbeiten und die gleichen Zusatztarife mit identischen Bedingungen vermitteln).

Der Tarif UKV ZahnPrivat Optimal ist der kleine “Bruder “ des stärkeren UKV bzw. BBKK ZahnPrivat Premium , welcher 90% aller Restkosten absichert.

ErstinformationDie Fairfekt Versicherungsmakler GmbH ist nur Ihnen als Kunden und keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet.

UKV ZahnPRIVAT Optimal- Leistungen im Detail

Die UKV ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung leistet für Zahnvorsorge (inkl. PZR), Zahnbehandlung und Zahnersatz. Erstattet werden jeweils 70% der Restkosten

Zahnbehandlung + Prophylaxe

Der Tarif übernimmt 70% der verbleibenden Restkosten für Zahnbehandlungen. Dazu gehören:

  • Zahnprophylaxe (70% von max. 120 Euro pro Kalenderjahr)
  • Wurzelbehandlungen (inkl. Wurzelspitzenresektion)
  • Parodontosebehandlungen
  • Füllungen inkl. Inlays + Onlays
  • Aufbißschienen und Aufbißbehelfe
  • vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen (z.B. Knochenaufbau im Rahmen einer Implantat-Versorgung,
    Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie). Diese Leistungen werden erstattet, sofern sie im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.
  • anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung,
    sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.
  • Kosten für Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Leistungen für Zahnersatz

Auch für hochwertigen Zahnersatz erstattet die UKV ZahnPRIVAT Optimal (bzw. BBKK ZahnPrivat Optimal* Zahnzusatzversicherung 70% der verbleibenden Restkosten (nach eventueller Vorleistung der Kasse), zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse also bis. ca. 85% des Rechnungsbetrages. Bei einfacher Regelversorgung werden 100% erstattet.

Als Zahnersatz gelten:

  • Kronen und Brücken mit Verblendungen, prothetische Leistungen, Veneers sowie Implantate
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
    (Gnathologie)
  • Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
  • Knochenaufbau (bei Implantat-Maßnahmen)

Besonderheiten

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt keine anfänglichen Wartezeiten.

Fehlende Zähne rechtssicher mitversichert

Fehlende Zähne sind gegen einen Risikozuschlag von 6,70 Euro je fehlendem Zahn (ein Zahn, bei dem ein “Ziehen” bereits angeraten wurde zählt hier dazu) mitversichert.

Bei anderen Zahntarifen außer UKV/BBKK sind fehlende Zähne nur dann versicherbar, wenn hier das Ziehen seitens des Zahnarztes noch nicht angeraten wurde.
Da viele Zahnärzte grundsätzlich den Ersatz eines gezogenen Zahns anraten, würde dies bedeuten, dass viele andere Versicherer nicht zu leisten brauchen mit dem Argument, der Ersatz sei ja bereits vor Abschluss der Versicherung angeraten gewesen.
Nicht so bei der UKV/BBKK. Hier sind zudem nur Zahnersatzmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die nicht bereits fehlende Zähne oder zu ziehende Zähne betreffen, sofern hierfür der Risikozuschlag im Beitrag berücksichtigt wurde.

Kundenfreundliche Leistungsregulierung

Die UKV/BBKK bietet seit Neuem eine App (“rundumgesund-App” für Ihre Kunden an. Sie können Rechnungen und Erstattungsunterlagen ab sofort mit Ihrem Smartphone abfotografieren und über die App an die Leistungsabteilung senden.