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Immer weniger Riester-Sparer erhalten die volle Zulage

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat wichtige statistische Eckdaten zur Riesterrente vorgelegt. Fast erschreckend erscheint die Tatsache, dass zum Stichtag 31.12.2014 rund 30 Prozent der Sparer keine Zulage erhielten. Im Jahr 2005 betrug die Quote noch 25 Prozent.
Insgesamt lag die Zahl der bestehenden Verträge bei rund 16,3 Millionen. Es liegen zwar durchaus aktuellere Daten vor, als die, auf die das Ministerium Bezug nimmt. Allerdings rechnet man in Berlin noch mit starken Verschiebungen, da die Beantragungsfrist zwei Jahre beträgt.

Riester Rente Zulagenempfänger

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/wie-viele-riester-sparer-die-volle-zulage-erhalten-131396.php

Zur Erinnerung – hier noch einmal die Fördergrößen

Der maximale Beitrag zur Riester-Förderung beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro. Dieser Beitrag wird wiederum um die staatliche Förderung gemindert.
Die maximale Förderung für unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigte beträgt ab 2018 stattliche 175 Euro gegenüber bisher 154 Euro. Für kindergeldberechtigte Kinder zahlt der Staat 185 Euro für Kinder die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden und 300 Euro für Kinder mit Geburtsdatum nach dem 31.12.2007. Berufseinsteiger erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro, wenn sie ihre Riester-Rente vor dem 25. Lebensjahr abschließen.

Mittelbar Begünstigte, nicht-erwerbstätige oder selbstständige Ehepartner von unmittelbar Zulagenberechtigten erhalten die volle Förderung für diese Art der Altersvorsorge, wenn sie im Jahr lediglich 60 Euro einzahlen.
Für eine vierköpfige Familie, ein Kind in 2006, ein Kind in 2008 geboren, mit einem Arbeitnehmereinkommen von 40.000 Euro ergibt sich folgende Berechnung:

4% aus 40.000 = 1.600 Euro Beitrag

Zzgl. 60 Euro = 1.660 Euro Brutto-Beitrag

Abzgl. 350 Euro Grundzulage 1.310 Euro

Abzgl. 185 Euro Kinderzulage

Abzgl. 300 Euro Kinderzulage 485 Euro

Nettoaufwand p.a. 825 Euro

Verteilungsschlüssel der Zulagen

Das BMF hat für den Stichtag 31.12.2014 einmal aufgeschlüsselt, wie s ich die rund 2,7 Milliarden Euro an Zulagen verteilten:

• 1,334 Mrd. Euro wurden in Form der Grundzulage ausbezahlt

• 1,361 Mrd. Euro flossen in die Kinderzulage

• Nur fünf Millionen wurden zugunsten der Berufseinsteiger ausgezahlt.

Zwischen 2002 und 2012 wurden immerhin 21,6 Mrd. Euro an Zulagenberechtigte ausgezahlt.
Neben der Zulagenverteilung lohnt sich auch ein Blick auf die Einkommensverteilung der Antragsteller. Fast 40 Prozent der Riester-Sparer verzeichneten ein Einkommen von unter 20.000 Euro. Der Anteil der Zulagenberechtigten mit einem Einkommen von unter 10.000 Euro im Jahr belief sich auf 20,3 Prozent. Mit 2,1 Millionen Sparern stellt diese Gruppe den größten Anteil. Bei drei Viertel der Arbeitnehmer in dieser Gruppe handelt es sich um Frauen. Umgekehrt steigt die Zahl der männlichen Sparer in der Einkommensgruppe von mehr als 50.000 Euro um das Fünffache gegenüber weiblichen Anlegern. Die Umkehr der Geschlechterquote beginnt bereits in der Einkommensbandbreite zwischen 30.000 Euro und 40.000 Euro.

Wichtige Neuerung ab 1. Januar 2018

Man möchte die Neuerung in der Riester-Förderung fast historisch nennen, weil sie das Kernübel der alten Gesetzgebung endlich eliminiert hat. Bislang galt, dass Rentner mit Anspruch auf Aufstockung ihrer Rente die Zahlungen der Riesterrente auf die Aufstockung angerechnet bekamen.
Im Klartext, wer so wenig verdiente, dass die Rente zum Leben nicht reicht, aber voller Zuversicht in eine Riester-Rente investierte, wurde am Ende bestraft. Ab diesem Jahr entfällt diese Anrechnung, heißt, der Anspruch auf Aufstockung wird durch die Zahlung aus der Riester-Rente nicht mehr gekürzt.