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Klimaneutral

Der große Ratgeber zur Krankenhauszusatzversicherung

1. Einleitung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die Regelversorgung für einen stationären Klinikaufenthalt. Die gesetzliche Kasse bezahlt jedoch nicht die Behandlung durch Spezialisten und es besteht in der Regel auch keine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Durch jede neue Gesundheitsreform wird zudem die Zweiklassenmedizin immer deutlicher im deutschen System etabliert.
Zwar können gesetzlich Versicherte vom Grundsatz her, selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen möchten, der behandelnde Hausarzt muss jedoch bei der Einweisung das nächstgelegene Krankenhaus angeben.
Entscheidet sich der Versicherte jedoch, in ein anderes Krankenhaus zu gehen, muss dieser damit rechnen, die Differenzkosten, die dadurch entstehen, selbst tragen zu müssen. Nur durch eine gute Zusatzversicherung Krankenhaus besteht uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des Krankenhauses. Da viele Krankenhäuser auf einzelne medizinische Bereiche besonders gut spezialisiert sind, lohnt es sich durchaus, auch Kliniken außerhalb des regionalen Umfeldes vor der stationären Aufnahme bei der Abwägung mit ein zu beziehen. Ein Arzt, der auf eine spezielle Erkrankung oder Operationsform spezialisiert ist und diese ständig praktiziert, bietet dem Patienten eine größere Genesungswahrscheinlichkeit als ein Operateur, der das breite Spektrum abdecken muss. Selbst bei Fachärzten wie z. B. einen Urologen lohnt sich der genaue Krankenhaus- und Arztvergleich, da bestimmte Operationsverfahren z. B. beim Prostatakrebs in einigen Kliniken weit häufiger angewendet werden als in anderen.
Da die Operation eben genannter Erkrankung sogar die Gefahr der Impotenz mit sich bringt, sollte bei der Arztwahl genau hingesehen werden. Der oft ins Auge fallende Vorzugsaspekt der Unterbringung in einem Einzelzimmer hat dagegen eher sekundäre Bedeutung.
Die freie Arztwahl kann im Ernstfall sogar über die eigenen Überlebungschancen entscheiden. Wobei es aber ein Vorurteil ist, dass die Chefarztbehandlung besser sein muss als die eines Fachchirugen, weil letztgenannter gewöhnlich wesentlich mehr praktische Operationserfahrung aufweist als der Chefarzt.

Besser zum Spezialisten

Bei einer schwerwiegenden Erkrankung sollten sich Menschen für einen wirklichen Spezialisten entscheiden. Die gesetzliche Kasse nimmt jedoch für ihre Versicherten aus Kostengründen pauschale Überweisungen vor, was jedoch genauso widersinnig wäre, als wenn jemand bei einem Rechtsstreit einen Anwalt einschalten würde, der gar nicht auf das betroffene Gebiet spezialisiert ist.
Eine gute Behandlung hat jedoch ihren Preis, der meistens nicht durch die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt wird, mit der suboptimalen Folge, dass die Genesung deutlich beeinträchtigt, wenn nicht sogar verhindert wird.
Die zusätzlichen Kosten für die Behandlung durch einen Spezialisten können abhängig vom Krankenhaus und der Operationsmethode leicht 10.000 Euro mehr betragen als die Regelversorgung, die von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte daher für jeden gesetzlich Versicherten als obligatorisch angesehen werden, sofern dieser nicht mal eben die Mehrkosten aus eigener Tasche tragen kann (was kaum der Fall sein wird, da Vermögende sowieso privat versichert sind).
Doch eine leistungsstarke Krankenhauszusatzversicherung leistet auch schon bei kleineren Beträgen einen unschätzbaren Wert. Will ein Patient beispielsweise in ein Zweibettzimmer untergebracht werden, ist hierbei zu bedenken, dass die Gebührenordnung für Ärzte bei der Inanspruchnahme von bezahlungspflichtigen Wahlleistungen durch Gesetzlich Versicherte zu weiteren Kosten führen können als auf den ersten Blick ersichtlich. Eine einfache Krankenhaustagegeldversicherung reicht damit oft nicht einmal aus, um die zusätzlichen Kosten für ein Zweibettzimmer bezahlen zu können.

2. Sinn und Zweck einer privaten Krankenhauszusatzversicherung

Der Sinn und Zweck jeder privaten Zusatzversicherung besteht in der Absicherung eines Risikos, nicht jedoch im finanziellen „Gewinnaspekt“. Eine Versicherung kann insgesamt nie mehr auszahlen, als diese an Beiträgen durch die Versicherten einnimmt.
Der Schutz gegen ein im Ernstfall sehr hohes – finanzielles – Risiko ist dagegen der primäre Zweck einer Zusatzversicherung.
Eine Zusatzversicherung Krankenhaus leistet im Falle einer stationären Einweisung nicht nur für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, sondern – was viel wichtiger ist – die Aufnahme erfolgt auf der Privatstation, die es inzwischen in fast jeder Klinik gibt. Eine bessere Versorgung nicht nur durch die Ärzte, sondern auch die Krankenpfleger ist damit gewährleistet.
Viel bedeutender ist dagegen die Tatsache, dass eine Krankenhauszusatzversicherung die Zusatzkosten, die bei der freien Krankenhaus- und Arztwahl entstehen aufkommt.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung Krankenhaus lohnt daher für jeden gesetzlich Versicherten, der im Krankheitsfall wie ein Privatpatient in den Genuss der bestmöglichen medizinischen Versorgung kommen möchte. Eine Krankenhauszusatzversicherung kann im Extremfall sogar lebensrettend sein, wohin gegen die Frage, ob sich die monatlichen Beitragssätze „finanziell auszahlen“ werden, unbedeutend sind.
Vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung muss jedoch bedacht werden, dass zur Aufnahme einige Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, die sogar ein Ausschlusskriterium für die Aufnahme sein können.
Neben Fragen zum Körpergewicht und zur Gewicht werden auch Fragen zu medizinischen Behandlungen in der Vergangenheit gestellt, wobei nicht nur stationäre Aufenthalte hinterfragt werden, sondern auch die ambulante Krankengeschichte genau durchleuchtet wird.
Liegen Vorerkrankungen vor, werden gewöhnlich Risikozuschläge verlangt, bestimmte Versicherungsleistungen werden gesondert für den Antragsteller ausgeschlossen oder dieser wird ganz abgelehnt (private Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet Antragsteller mit bestimmten Vorerkrankungen aufzunehmen).

Früh versichern zahlt sich aus

Da die Wahrscheinlichkeit ernsthafter Erkrankungen mit zunehmendem Alter deutlich zunimmt, sollte bereits in jungen Jahren über den Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung nachgedacht werden.
Der frühzeitige Abschluss einer stationären Zusatzversicherung lohnt in zweifacher Hinsicht. Zum einem ist der bei Antragstellung festgestellte Gesundheitszustand maßgeblich für die Versicherbarkeit (ein nachträglicher Ausschluss ist nicht mehr möglich, es sei denn es wurden unwahre oder unvollständige Angaben gemacht). Zum anderen profitieren Versicherte bei frühzeitigen Abschluss von besonders günstigen Beitragssätzen.
Selbst kerngesunde, sportliche, junge Menschen, die alles andere als einen Krankenhausaufenthalt durch eine schwere Erkrankung vermuten lassen, sollten auf den Boden der Tatsachen bleiben. Schwere Erkrankungen oder auch ein Krankenhausaufenthalt in Folge eines Unfalles sind selten prognostizierbar und können ein Leben von heute auf morgen verändern. Die optimale medizinische Versorgung ist dann entscheidend zur nachhaltigen Genesung oder erhöhen im Extremfall sogar die Überlebenschancen. Zumal eine gute Krankenhauszusatzversicherung nicht nur für stationäre Maßnahmen und Behandlungen aufkommt, sondern auch eine intensive ambulante Nachbetreuung und auch die Krankenhausvorbetreuung übernimmt, die sich angesichts einer immer kürzer werdenden Verweildauer im Krankenhaus – auch bei Privatpatienten – heute wichtiger denn je ist.
Ist dagegen ein stationärer Krankenhausaufenthalt vorher vorhersehbar, weil dieser bereits aus medizinischer Sicht angeraten wurde, kann keine Krankenhauszusatzversicherung mehr für die damit in Verbindung stehenden Behandlungen aufkommen (versicherbar sind stets nur Risiken, nicht jedoch der bereits eingetretene Tatbestand!).
Auch bereits für Kinder ist eine Krankenhauszusatzversicherung anzuraten, weil die Versicherungsprämien nur wenige Euro im Monat betragen, aber den Versicherten ein Leben lang gegen das beitragsmäßig hohe Risiko einer schweren Erkrankung ein Leben lang bewahrt.

3. Die optimale Krankenhauszusatzversicherung

Auf den deutschen Versicherungsmärkten gibt es weit über 100 verschiedene Krankenhauszusatzversicherungen, was die Entscheidung für den optimalen Tarif nicht gerade einfach macht, selbst wenn auf das Leistungskriterium der freien Arztwahl geachtet wird.
Nicht sehr viele stationäre Tarife erfüllen wirklich die Kriterien für einen leistungsstarken und verlässlichen Versicherungsschutz!
Auch wenn der Beitragssatz natürlich als ein wichtiges Entscheidungskriterium angesehen werden kann, sollte das Hauptaugenmerk zunächst auf die Leistungen der Tarife, die im Ernstfall extrem wichtig sind, gerichtet werden.
Selbst wer jedoch vordergründig auf die Versicherungsprämie achtet, kann zukünftig schwer enttäuscht werden, weil stationäre Tarife, die heute günstig sind, ihre Beitragssätze im Laufe der Jahre deutlich anheben können. Daher ist ein kompetenter, ausführlicher Versicherung Vergleich unerlässlich, selbst für betragsmäßig auf den ersten Blick „messbare“ Versicherungsbedingungen.
Die sorgfältige Auswahl der passenden Krankenhauszusatzversicherung ist besonders wichtig, weil die Entscheidung für einen stationären Tarif langfristigen Charakter hat. Der spätere Wechsel in einem anderen Tarif, weil der bisherige nicht die Anforderungen erfüllen kann, kann dem Versicherten dagegen teuer zu stehen kommen. Hat sich seit Abschluss des ursprünglich gewählten Tarifes der Gesundheitszustand verschlechtert, ist dieser sehr schwer oder sogar unmöglich.

3.1 Einbett- und Zweibettzimmertarife

Jede gute Krankenhauszusatzversicherung erstattet die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer während der Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes. Für die Unterbringung in einem Einzelzimmer muss daher schon genauer in die Versicherungsbedingungen geschaut werden, da dies eher als eine Frage des eigenen Komforts angesehen werden muss, vergleicht man die Frage des Einzelzimmers mit anderen Leistungskriterien, die viel bedeutender für die medizinische Behandlung sind. Das ist jedoch den meisten Menschen nicht bewusst, die beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherung primär den gut fassbaren Aspekt des Einzelzimmers als einen primären Grund für den Abschluss ansehen!
Dennoch: Ein Einzel- oder Doppelzimmer sind kaum entscheidend für die Genesungsdauer und Heilungswahrscheinlichkeit (wenn nicht sogar Überlebenswahrscheinlichkeit). Darüber hinaus sind die Kosten für die Zusatzleistung eines Einzelzimmers sehr gut zu kalkulieren, was bei der Behandlung durch einen Spezialisten nicht der Fall ist.
Daher darf das Einzelzimmer ebenso wie der Preis eines stationären Tarifes nicht andere, ungleich bedeutendere Leistungskriterien ausblenden.

3.2 Leistungen für Behandlungen durch Chef- oder Wahlarzt

Ein weit verbreitetes Vorurteil besteht in Hinblick auf Wahlleistungen in Krankenhäusern, da die meisten dies wieder nur mit der Frage der Unterbringung in Verbindung bringen. Vielmehr fällt jedoch unter dem Begriff der „Wahlleistungen“ auch die wahlärztliche Behandlung und die damit verbundene Liquidierung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Anders als im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in der GOÄ auch medizinische Leistungen aufgeführt, die von der Gesetzlichen Kasse überhaupt nicht mehr übernommen werden.
Daher ist die Entscheidung sich als gesetzlich Versicherter, in ein Einzel- oder Doppelzimmer verlegen zu lassen, grundsätzlich kritisch zu betrachten. Denn u. U. kann es ohne eine gute Zusatzversicherung Krankenhaus zu deutlichen Zusatzkosten für den Patienten kommen, obwohl dieser ursprünglich nur eine bessere Unterbringung ohne weitere zusätzliche Privilegien verlangt bzw. erwartet hat.
Eine Krankenhauszusatzversicherung macht darüber hinaus auch Sinn, weil die Behandlung durch einen Wahlarzt im Voraus kaum kalkuliert werden kann. Selbst wenn der Versicherte dies aus eigener Tasche bezahlen wollte und sich dazu imstande fühlte, weil z. B. die Genesung ursprünglich nicht so lange wie tatsächlich veranschlagt wurde, kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen.
Nicht nur finanziell auch gesundheitlich lohnt im Krankheitsfall die stationäre Zusatzversicherung, weil die Behandlung durch den richtigen Arzt einen entscheidenden Einfluss auf die Genesung haben kann.
Beim Versicherung Vergleich sollte jedoch sehr genau darauf geachtet werden, bis zu welchem Satz der GOÄ ein Krankenhaustarif leistet. Ein Einbettzimmertarif mit einem zu geringen Erstattungssatz bringt den Versicherten nichts!
In diesem Zusammenhang ist es zudem sehr wichtig, ob eine Krankenhauszusatzversicherung auch in Privatkliniken leistet .

3.3 Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Jede Wahlleistung im Krankenhaus wird nach der GOÄ abgerechnet.
Krankenhauszusatzversicherungen werben zwar gerne damit, 100 % der Zusatzkosten von wahlärztlichen Behandlungen zu erstatten, jedoch wird in Werbeprospekten nicht gesagt auf welchen Abrechnungsmodus sich die beworbenen 100 % beziehen. Was ein Krankenhauszusatztarif leistet, offenbaren nur die Tarifbedingungen!
Um den richtigen Tarif finden zu können, bedarf es jedoch an Hintergrundwissen zum Abrechnungsmodus der Krankenhäuser.
Kliniken rechnen gewöhnlich nicht mehr als das 2,3fache (Regelhöchstsatz) einer bestimmten Ziffer der GOÄ ab. Jedoch kann ein Arzt auch mit den 3,5fachen Satz der GOÄ abrechnen, sofern dieser schriftlich glaubhaft macht, dass die Behandlung schwieriger bzw. zeitaufwändiger als gewöhnlich gewesen ist.
Dennoch ist es nicht genug, wenn ein Krankenhauszusatztarif nur den Höchstsatz der GOÄ (also das 3,5fache) erstattet! Gerade beim Heranziehen eines Spezialisten kann es vorkommen, dass dieser nach der sog. Honorarvereinbarung deutlich mehr als das 3,5fache der GOÄ abrechnen kann.
Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit dafür vergleichsweise gering ausfällt, sollte der maximale Erstattungssatz der gewählten Krankenhauszusatzversicherung deutlich über dem Höchstsatz der GOÄ liegen. Nur wenn dies der Fall ist, kann der Sinn und Zweck einer Krankenhauszusatzversicherung vorbehaltlos erfüllt werden (ansonsten würde die freie Arztwahl, die Achillesferse einer Krankenzusatzversicherung, im wirklichen Ernstfall ad
adsurbum geführt).

Grenzen der Versicherung

Wichtig zu beachten ist aber auch, dass einige Krankenhauszusatztarife gewisse Leistungsgrenzen vorsehen. Findet z. B. die Behandlung in einer Privatklinik oder im Ausland statt, sind fiktive Vorleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse zugrunde zu legen, damit die sonst gezahlte Regelversorgung abgezogen wird. Das Gros der stationären Tarife leistet jedoch sowieso nur bei einer Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (da eine Krankenhauszusatzversicherung nicht den Platz einer Privatvollversicherung einnehmen kann).

Ambulante und stationäre Behandlungen

Ein weiteres wichtiges Leistungskriterium liegt in der Erstattung für ambulante Operationen. Auch angesichts zunehmender Leistungskürzungen der Gesetzlichen Kassen, werden immer mehr Operationen ambulant durchgeführt. Davon abgesehen, ist jedoch in vielen Fällen, kleinerer Heilbehandlungen oder Operationen, auch kein stationärer Aufenthalt notwendig, was jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass auch bei ambulanten Operationen und Behandlungen die richtige Arztwahl entscheidend für die Frage der Genesung sein kann.
Wichtig zu beachten ist es in diesem Zusammenhang auch, dass ambulante Operationen ebenfalls nach der GOÄ abgerechnet werden. Daher sollte sich der Erstattungssatz des Krankenhauszusatztarifes keine Ausschlussklausel und Einschränkung für ambulante Maßnahmen enthalten, was nicht gerade bei jedem Tarif der Fall ist!
Ein guter Tarif sollte darüber hinaus auch die Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung durch Privatärzte übernehmen. Die richtige vorstationäre Behandlung ist sehr wichtig, da es hierbei immerhin um die Frage geht, welche Heilbehandlungs- bzw. Operationsmethode für den Patienten am besten geeignet ist. Durch eine optimale „vorstationäre“ Behandlung kann sich durchaus auch ein angedachter Krankenhausaufenthalt erübrigen. Außerdem kann die Frage des richtigen Krankenhauses und Arztes selten kompetent von Laien beantwortet werden. Daher sollte die vorstationäre Behandlung nicht als „nebensächlich“ betrachtet werden, zumal die bestmögliche Vorbereitung eines stationären Aufenthalts schon der Beginn einer optimalen Heilbehandlung sein kann. Auch die nachstationäre Behandlung ist entscheidend zur nachhaltigen Förderung des stationären Behandlungserfolges. Es bringt den Patienten nichts, wenn er beim Auskurieren einer schweren Operation oder Erkrankung allein gelassen wird. Die Begleitung des Genesungsprozesses durch die bestmöglichen ambulanten Maßnahmen, die mit einem stationären Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehen, trägt ein leistungsstarker Krankenhaustarif.
Entscheidend ist die Erstattung vor- und nachstationärer Behandlungen, weil es wichtig ist, dass diese durch den gleichen Arzt erfolgt, der auch die Operation durchgeführt hat. Nicht nur, wenn es sich dabei um einen Chefarzt handelt, werden zusätzliche Kosten für Gesetzlich Versicherte fällig.

Freie Krankenhauswahl?

Eine leistungsstarke Krankenhauszusatzversicherung darf keine Einschränkungen bei der Krankenhauswahl vorsehen, da auch diese für den gesetzlich Versicherten deutliche Eigenanteile bedeuten kann.
Des weiteren ist es dringend geraten, dass der Tarif auch für sog. „gemischte Anstalten“ leistet (also Kliniken, in denen auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt werden).
Wichtig zu beachten ist bei „gemischten Anstalten“, dass die Gesetzliche Krankenkasse für diese überhaupt nur dann die Regelleistungen leistet, wenn dem gesetzlich Versicherten dies vor Aufnahme schriftlich von seiner Kasse zugesagt worden ist.
Viele Versicherte wissen jedoch nicht, dass inzwischen rund 20 % aller Kliniken „gemischte Anstalten“ sind (Tendenz steigend), was bedeutet, dass der Versicherte bei Unkenntnis darüber im Ernstfall die Krankenhauskosten selbst zu tragen hat.
Ein guter Krankenzusatztarif sollte generell auch für „gemischte Anstalten“ leisten und nicht nur, wenn die Aufnahme dort in Folge eines Notfalles bzw. weil die „gemischte Anstalt“ das zum Wohnort nächst gelegene Krankenhaus gewesen ist leisten (was jedoch bei einigen Tarifen gängige Praxis ist).
Wird ein Tarif abgeschlossen, der nicht pauschal auch für „gemischte Anstalten“ leistet, muss sich der Versicherte zumindest über die Tarifbedingungen seiner Zusatzversicherung im Klaren sein und daran denken, vor Aufnahme die Zustimmung des Versicherers einzuholen!

Rooming-in mit Kindern

Gerade bei kleinen Kindern ist der psychologische Aspekt nicht unerheblich für den Erfolg einer Behandlung. Gute Tarife leisten daher für das sog. „Rooming-in“, womit die Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson (gewöhnlich eines Elternteils) im Krankenhauszimmer des Kindes gemeint ist.
Allerdings ist „Rooming-in“ in der Regel nur bei Kindern unter 12 Jahren möglich und gehört auch nicht zu den wichtigsten Leistungskriterien guter Kliniktarife.
Allerdings sind die Leistungen neuerer Krankenhauszusatzversicherungen mittlerweise so gut und die Preise auch bei Mitversicherung des Rooming-in nicht wirklich teurer, dass dies als Auswahlkriterium sicherlich mitzuberücksichtigen ist.
Jedoch kann, wenn einem die Absicherung der Begleitkosten wichtig ist, ein stationärer Tarif, dies aber bedingungsgemäß nicht mitversichert auch einfach zusätzlich ein Krankenhaustagegeld für das Kind in Höhe von etwa 50 Euro dazuversichert werden.
Die Gesamtkosten dieser Variante sind dann in etwa gleich hoch, allerdings kann man das Krankenhaustagegeld einsetzen wie man möchte im Leistungsfall und bei Nichtgefallen auch zu Gunsten einers niedrigeren Versicherungsbeitrags später wider rauskündigen.

3.4 Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme

Trotz des menschlichen Bedürfnisses nach Absicherung, dass durch eine Krankenzusatzversicherung befriedigt wird, ist es ärgerlich, wenn sich über Jahre die gezahlten Beiträge summieren, obwohl der Versicherungsfall nie eingetreten ist.
Da Krankenhäuser keine Luxushotels sind, die die Belegung im Voraus immer genau planen können, kann es vorkommen, dass Patienten trotz Krankenhauszusatzversicherung nicht mehr das gewünschte Einzelzimmer in Anspruch nehmen können. Daher sind Tarife zu empfehlen, die auch die Option bieten anstelle der Krankenhauszusatzleistungen, ein Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen zu können. Mit einem adäquaten Krankenhaustagegeld ließe sich dann z. B. die zusätzlichen Kosten für einen Spezialisten finanzieren trotz der Tatsache, dass die Unterbringung wohlmöglich in einem „normalen“ Zimmer erfolgen würde.

3.5 Vor- und Nachteile von Alterungsrückstellungen

Alterungsrückstellungen können damit neben den allgemein üblichen Risikosicherungskosten und der Verwaltungs- und Vertriebskosten für eine Versicherung die dritte Kostensäule für die Krankenzusatzversicherung sein. Betrachtet man nur die Risikoprämie, müsste der Beitragssatz mit zunehmendem Alter des Versicherten steigen, da die Wahrscheinlichkeit, dass ältere Menschen stationär behandelt werden müssen größer ist. Durch Alterungsrückstellungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Versicherte mit zunehmendem Alter höhere Kosten für den Krankenhauszusatztarif verursachen als jüngere. Der wird Versicherungsbeitrag stabil gehalten, junge Versicherungsnehmer zahlen entsprechend mehr in die Krankenhauszusatzversicherung ein als diese ihrem Risiko entsprechend eigentlich zahlen müssten.
Insbesondere, wenn man das Bedürfnis nach einer langfristigen Absicherung für den Krankheitsfall betrachtet, scheint ein großer Vorteil von Alterungsrückstellungen darin zu liegen, dass sich für ältere Versicherte der Beitragssatz – durch die Alterungsrückstellungen – nicht erhöht. Nachteilig wirken sich Alterungsrückstellungen aus für Versicherte, die die Zusatzversicherung in sehr jungen Jahren abschließen, diese jedoch kündigen, bevor sich die Alterungsrückstellungen in Form eines günstigen Beitragssatzes auszahlen können als dieser entsprechend der Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts sein müsste. Außerdem besteht ein gravierendes Problem von Alterungsrückstellungen auch in der Tatsache, dass die summierten Altersrückstellungen verloren gehen, wenn der Versicherte einen anderen Tarif abschließt. Anders sieht das nur aus, wenn die Krankenhauszusatzversicherung in eine private Krankenvollversicherung umgewandelt wird, hier gilt die sog. Mitnahmeregelung (allerdings sollte sich der Interessent vor Vertragsabschluss informieren, ob der gewählte Tarif ohne Probleme in eine Vollversicherung überführt werden kann).
Bevor ein Krankenhauszusatztarif mit Alterungsrückstellungen gewählt wird, empfiehlt es sich jedoch eher separat eine private Geldanlage abzuschließen, die dem Eigentümer unabhängig von der Entscheidung, wie lange welche Krankenzusatzversicherung behalten wird, erhalten bleibt.
Wie bei der paritätischen Rentenversicherung wird auch nicht in einem Spartopf eingezahlt, der ab einem gewissen Alter dem Versicherten zur Verfügung steht. Stattdessen werden die eingezahlten Alterungsrückstellungen in das gesamte Versicherungsvermögen gesteckt. Daher ist eine Prognose über die Auswirkungen der Alterungsrückstellungen auf den individuellen Tarif nicht möglich. Zudem bedeuten Alterungsrückstellungen nicht, dass der Beitragssatz nicht ansteigt (schließlich fangen Alterungsrückstellungen beispielsweise nicht die Kosten des medizinischen Fortschritts auf). Im Gegenteil ist eine Prognose des zukünftigen Beitragssatzes bei Zusatzversicherungen mit Altersrückstellungen schwieriger und Beitragsanpassungen werden sogar wahrscheinlicher, weil es sich z. B. neben erhöhten Risikoprämien und den Verwaltungs- und Marketingkosten auch heraus stellen kann, dass die Alterungsrückstellung zu gering veranschlagt gewesen ist und eine Anpassung erforderlich macht.
Zu bedenken gilt auch, dass sich Alterungsrückstellungen gerade einmal bei jeden vierten Versicherten durch eine günstigere Versicherungsprämie im Alter in der Summe auszahlen.
Aus den genannten Gründen überwiegen die Nachteile eher die Vorteile.

Infos zu Altersrückstellungen und Zusatzversicherungen.

4. Die wichtigsten Leistungskriterien für eine Krankenhauszusatzversicherung auf einem Blick

Wie bereits erwähnt, sollte eine gute Krankenhauszusatzversicherung mehr als das 3,5fache des Höchstsatzes der Gebührenordnung für Ärzte erstatten, ebenso wie die zusätzlichen Kosten, die bei der Wahl eines Krankenhauses entstehen können, das von dem in der Überweisung genannten abweicht. Auch die Erstattungsfähigkeit der vor- und nachstationären Behandlung wurde als wichtiges Leistungskriterium einer guten Krankenhauszusatzversicherung heraus gearbeitet. Denn die mit dem stationären Aufenthalt unmittelbar in Zusammenhang stehenden Behandlungen werden zwar ambulant vorgenommen, haben aber deshalb keinen ambulanten Charakter, weil der Erfolg der stationären Heilbehandlung primär auch von einer auf die stationäre Operation abgestimmte, präventive medizinische Nachversorgung abhängt. Ebenso ließen sich durch eine gute vorstationäre Betreuung viele stationäre Maßnahmen vermeiden bzw. diese würden durch effiziente Vorbereitung zu einem wirkungsvolleren Behandlungserfolg führen und wohlmöglich sogar zukünftige Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
Ambulante Behandlungen sollten erstattungsfähig sein, auch weil die Leistung der Zusatzversicherung von der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung abhängt. Gerade in Zeit zunehmender Sparzwänge werden aber auch immer mehr Behandlungen ohne eine stationäre Einweisung vorgenommen. Selbst, wenn diese möglich wäre, ist es für die meisten Patienten kaum ein Vergnügen, in einem Krankenhaus liegen zu müssen.

5. Schlussbemerkungen

Eine Krankenhauszusatzversicherung, die den in diesem Ratgeber erarbeiteten Kriterien dahin gehend gerecht wird, dass sie die individuellen Präferenzen gerecht wird, kann nicht nur die Unterbringung in einem komfortablen Einzelzimmer gewährleisten, sondern im Ernstfall sogar das Leben retten.
Nur eine private Krankenhauszusatzversicherung garantiert, dass die medizinische Versorgung auch für Normalverdiener bezahlbar bleibt und diese vor allem im gleichen Umfang vom medizinischen Fortschritt profitieren können, wie Privatpatienten.
Da die Krankenhaustarife auf den Markt nicht nur sehr vielfältig sind, sondern auch sehr unterschiedlich, ist ein ausführlicher, vor allem aber auch auf die individuellen Präferenzen abgestimmter Krankenhauszusatzversicherung Vergleich unerlässlich. Für Menschen, die sich für einen Tarif mit Alterungsrückstellungen entscheiden, sollten entsprechende Krankenhauszusatzversicherungen sehr genau unter die Lupe nehmen und sich dabei auch von Versicherungsexperten beraten lassen, welcher Tarif zu empfehlen ist, da Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel nicht erstattet werden können.
Doch auch, wer sich für eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen entscheidet, muss die verschiedenen Tarife sehr genau gegeneinander abwägen. Wird nämlich ein suboptimaler Tarif gewählt, muss den Versicherten auch immer bewusst sein, dass ein Tarifwechsel problematisch sein kann, weil bei Neuantragstellung die Gesundheit des Antragstellers erneut geprüft wird. Verschlechtert sich dagegen der allgemeine Gesundheitszustand während der Mitgliedschaft in einer Versicherung, bleiben die Konditionen, unter denen die Versicherung abgeschlossen worden sind, weiter bestehen.