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Hausratversicherung – das Türschloss im Fokus der Versicherer

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Hausratversicherung – das Türschloss im Fokus der Versicherer

Bekanntermaßen ist einer der Bestandteile einer Hausratversicherung die Übernahme von Schäden, die durch Einbruch entstanden. Einbruch bedeutet, dass sich der Täter entweder gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Versicherungsnehmers verschafft hat, oder die Schlüssel gesetzeswidrig an sich brachte.
Die Beschaffenheit des Schlosses spielt bei der Schadensregulierung eine entscheidende Rolle. In der Regel geben die Versicherungsgesellschaften im Antrag bereits vor, welche Art von Schloss an der Haus- oder Wohnungstür angebracht sein muss: „Die Wohnungstür ist durch ein bündiges Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag gesichert.“

Was sich so eindeutig liest, ist aber bei weitem nicht eindeutig geklärt. Die Ansichten der Versicherer, was bündig ist, gehen doch auseinander. Fest steht nur eins, eine Haustür, die nur mit einem Bartschlüssel zu öffnen ist, wird nicht mehr akzeptiert.

Hausratversicherung Schlüssel

Was verstehen Versicherer unter einem nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag?

Wie auf dem folgenden Bild deutlich zu erkennen ist, erfüllen diese Beschläge die Vorgaben nicht.

Die Beschläge lassen sich abschrauben und bieten somit Zugriff auf den Schließmechanismus.

Ein Schloss, welches alle Vorgaben erfüllt, bündiger Schließzylinder und nicht abschraubbar sieht beispielsweise so aus:

Hausratversicherung Schloss

Quelle: www.senf.co.at

Eine Anfrage bei einigen Versicherungsunternehmen brachte zu Tage, wie weit die Definition von „bündig“ auseinandergeht. Zunächst einmal kommt natürlich die Frage auf, weshalb ein Zylinderschloss bündig sein soll. Damit wird verhindert, dass ein Einbrecher den Schließzylinder mit einer Zange gewaltsam herausbrechen kann.

Während es Versicherer gibt, die es durchaus akzeptieren, wenn das Schloss zwei, drei oder gar fünf Millimeter über den Schutzbeschlag hinausragt, lehnen andere ein solches Schloss als bestimmungswidrig zu den Hausratbedingungen an. Sie verlangen ein absolut bündiges, null Millimeter über den Beschlag hinausragendes Schloss.

Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Docura: „Verfügen alle Außentüren Ihrer Wohnung bzw. Ihres Einfamilienhauses (auch Kellertüren) über bündig montierte – max. 5 mm überstehende – Schließzylinder und Sicherheitsbeschläge, die von außen nicht abschraubbar sind ….“

Versicherungsnehmer unterschreiben bei Antragstellung wie selbstverständlich, dass ihr Schloss den Anforderungen der Versicherer entspricht. Schließlich ist es ja ein Zylinderschloss. Was das Wörtchen „bündig“ aber im Zweifelsfall für Folgen haben kann, darüber denken die wenigsten nach. Im Zweifelsfall macht es Sinn, das Schloss zu fotografieren, per Mail an den Versicherer zu schicken, zu fragen, ob es den Anforderungen entspricht und gegebenenfalls auszutauschen. Damit ist der Kunde auf jeden Fall auf der sicheren Seite und erlebt im Schadensfall kein böses Erwachen.