Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral

Gothaer MediAmbulant

  • 80% von 1250 Euro pro Jahr für Naturheilverfahren
  • Alle Verfahren nach GebüH und Hufelandverzeichnis
  • 100% Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen
  • 120 Euro Sehhilfen pro Jahr
MediAmbulant

Gothaer MediAmbulant Heilpraktikerversicherung

Highlights des Gothaer Tarifs

  • 80% von 1250 Euro pro Jahr für Naturheilverfahren
  • erstattet Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte
  • Erstattung bis zu den Höchstsätzen
  • alle Verfahren nach dem Hufelandverzeichnis
  • Sehhilfen jedes Jahr 120,-
  • 3 Monate Wartezeit
  • kleinere Vorerkrankungen wie Allergien sind gegen geringen Zuschlag mitversichert
  • Erstattung der gesetzl. Zuzahlungen für Arznei-Heil- und Hilfsmittel
  • beitragsstabile Naturheilverfahren Zusatzversicherung seit ca. 15 Jahren

Kurzbeschreibung Gothaer MediAmbulant

Die Gothaer Zusatzversicherung MediAmbulant ist eine ambulante Zusatzversicherungen mit sehr starken Leistungen in den Bereichen Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker, Erstattung für Sehhilfen und Erstattung sämtlicher gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei- Heil- und Hilfsmittel.

Leistungen des MediAmbulant für Naturheilverfahren

Der Tarif Gothaer MediAmbulant erstattet 80% der Rechnung bis zu einer maximalen Erstattung von 1000 Euro pro Jahr für Behandlungen und verschriebene Arzneimittel durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Dabei sind alle Verfahren, die im Hufelandverzeichnis enthalten sind. Neben den üblichen Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik, gehören dazu alle wichtigen und in Deutschland erfolgreich eingesetzten Naturheilverfahren. So gut wie alle von Ärzten für Naturheilverfahren oder Heilpraktikern angebotenen Naturheilverfahren sind damit durch den Tarif MediAmbulant erstattungsfähig.
Rechnungen werden dabei bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.
Damit leistet der Tarif MediAmbulant mehr als die meisten anderen Zusatzversicherungen in diesem Bereich.

Naturheilverfahren beim Heilpraktiker

Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung für Naturheilverfahren erstattet natürlich die Kosten einer Heilbehandlung durch einen “Heilpraktiker”. Der Tarif MediAmbulant erstattet dabei die meisten Leistungspositionen des GebüH. Dazu zählen beispielsweise die Homöopathie, Atemtherapie, Massagen, Nadel-Akupunktur als Schmerztherapie, Eigenblutbehandlung, Schröpftherapie und Chiropraktik.
Einige wenige Verfahren können bei der Behandlung durch Heilpraktiker nicht erstattet werden, weil sie als spekulativ anzusehen sind oder ohne ärztliche Ausbildung erhebliche Gesundheitsgefahren in sich bergen. Zu diesen Verfahren zählen z.B. Kristallographie, Bioenergetische Verfahren, Heilmagnetische Behandlung, Eigenharninjektionen, Gasgemischinjektionen.
Viele von diesen Naturheilverfahren sind jedoch dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Naturheilverfahren durch Ärzte

Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung erstattet die Kosten einer ärztlichen Heilbehandlung nach dem Hufelandverzeichnis. Die Naturheilverfahren, die im Hufelandvezeichnis aufgeführt sind können die schulmedizinische Behandlung sinnvoll ergänzen. Zum Teil handelt es sich dabei um Verfahren, die in die Inhalte der klassischen Schulmedizin noch keinen Eingang gefunden haben.
Um diese Naturheilverfahren durchführen zu können, erfordert es eine qualifizierte Aus-Fort- und/oder Weiterbildung des behandelnden Arztes.
Diese Zusatzausbildung lässt sich vom Patienten beispielsweise durch die Zusatzberzeichnung “Homöopathie, Natuheilkunde oder Arzt für Naturheilverfahren” erkennen.
Das Hufelandverzeichnis darf nur Ärzten, nicht aber Heilpraktikern zu Grunde gelegt werden.
Die Heilpraktiker- bzw. Naturheil-Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant erstattet die Kosten einer im Hufelandverzeichnis aufgeführten Naturheilverfahren, wenn diese durch einen qualifizierten Arzt mit entsprechenden Zusatzausbildung durchgeführt wird.
Natürlich zählen dazu auch die verschriebenen Medikamente und Heilmittel.

Erstattung für Sehhilfen

Die ambulante Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant erstattet pro Jahr 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu 120,- Rechnungsbetrag. Ein erneuter Anspruch entsteht dabei jedes Kalenderjahr. Wenngleich der Erstattungsbetrag von 120,- Euro nicht sehr hoch erscheint, sollte bedacht werden, dass andere Zusatzversicherungen Ihre Leistungen für Sehhilfen nur alle 2 oder gar 3 Jahre erbringen. Unter diesen Gesichtspunkte erscheint die Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant gar nicht schlecht.

Erstattung der Gesetzlichen Eigenanteile

Egal ob die Rezeptgebühren für ein Medikament oder generell die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile für Arznei- Heil- Verband- und Hilfsmittel, sowie die Transportkosten zu verordneten ambulanten Behandlungen, die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung erstattet 100% dieser Eigenanteile.

Wartezeiten und Besonderheiten

Die Gothaer mediambulant Zusatzversicherung sieht die üblichen allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten vor, für Entbindung und Psychotherapie gelten die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate ab dem technischen Versicherungsbeginn betragen.

Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen, das bedeutet, dass der Monatsbeitrag bei Gothaer mediambulant etwas höher erscheint als bei in etwa gleichstarken Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (z.B. Axa Med Komfort start oder Signal Iduna ambulant plus pur), doch dafür steigt der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens an. Unter diesem Gesichtspunkten bietet Gothaer mediambulant sehr solide Leistungen bei einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.

Stabiler Beitrag mit Alterungsrückstellung

Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung bildet ab dem 21. Lebensjahr Alterungsrückstellungen. Das bedeutet, dass ab diesem Alter eine Rücklage für das Altersrisiko gebildet wird und die Versicherungsbeiträge daher in den Folgejahren im Gegensatz zu vielen anderen Heilpraktikerversicherungen nicht weiter aufgrund des steigenden Alters ansteigen.
Trotz diese Art der stabilen Beitragskalkulation ist die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung sehr günstig, teilweise sogar günstiger als Tarife, bei denen die Beiträge ohne Alterungsrückstellung kalkuliert wurden.

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Die Gothaer MediAmbulant Heilpraktikerversicherung weist nicht nur eine langjährig stabile Beitragskalkulation auf, tariflich sieht der Tarif zudem eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vor.
Für jedes volle Kalenderjahr in dem die Versicherung bestanden hat wird, sofern der Tarif am 30.6. des Folgejahres ohne einen Beitragsrückstand besteht eine Beitragsrückerstattung in Höhe von:

  • 3 Monatsbeiträgen für ein leistungsfreies Kalenderjahr,
  • 4 Monatsbeiträgen für zwei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre,
  • 5 Monatsbeiträgen für drei aufeinander folgende leistungsfreie Kalenderjahre

an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Empfehlung bei Vorerkrankungen

Die Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung ist genauso wie die reine Naturheilverfahren Zusatzversicherung Barmenia MehrGesund eine besondere Empfehlung für Interessenten mit kleineren Vorerkrankungen. Während Rückenbeschwerden, Allergien und erst recht asthmatische oder reumathische Beschwerden bei ähnlichen Zusatzversicherungen anderer Versicherungsgesellschaften (z.B. Advigon privat oder auch Arag 483 ) bereits zu Leistungsausschlüssen oder gar zur Ablehnung des Antrags führen, nimmt der Zusatztarif Gothaer MediAmbulant viele Antragsteller mit derartigen Vorerkrankungen unter Berücksichtigung eines Risikozuschlag trotzdem auf und die jeweilige Vorerkrankung wäre dann sogar mitversichert.
Wer einen ähnlichen Tarif wie Gothaer mediambulant sucht, der allerdings auch noch auf Wartezeiten verzichtet und nur eine einfache Gesundheitsfrage stellt, für den könnte auch der Naturheiltarif der Signal Iduna etwas sein. Dort sind zudem die Erstattungen für Sehhilfen deutlich stärker als bei der Zusatzversicherung Gothaer MediAmbulant.

Wichtige Hinweise zu nicht erstattungsfähigen Gebührenziffern

Bei einer Behandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren sind sämtliche Gebührenziffern erstattungsfähig, sofer diese im Hufelandverzeichnis benannt sind.
Bei einer Behandlung durch Heilpraktiker hingegen sind folgende Gebührenziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nicht erstattungsfähug, da diese wissenschaftlich nicht belegbar sind.

  • 12.15 – Kristallographie, Photometrie pro Einzeluntersuchung
  • 12.5 – Carzinochrom-Reaktion (CCR)
  • 13.1 – Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen
    oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z.B. ph-Messungen
    im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Brehmer,
    Enderlein usw.
  • 14.1 – Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes
  • 15.1 und 15.2 – Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen
    schwarz/weiß z.B. (pro Augenpaa
  • 16.1 – 16.4 – Elektro-Neural-Diagnostik; Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik, Bioelektrische Funktionsdiagnostik; Hautwiderstandsmessungen
  • 18.1 18.2 – Heilmagnetische Behandlungen
  • 21.1 21.2 – Akupunkur wird nur bei Schmerztherapie erstattet nicht bei Behandlung von Allergien
  • 24.2 – Eigenharninjektion
  • 25.6 – Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke
  • 25.9, 25.10; 25.11 – Gasgemischinjektionen
  • 27.4 – Setzen von Schröpfköpfen, blutig (Schröpfen,unblutig wiederum ist erstattungsfähig)
  • 27.11 – Braunscheidtieren
  • 39.10 – Einfache oder örtliche Lichtbestrahlung

Wer daher Behandlungen wie Bioresonanztherapie durchführen lassen möchte, müsste sich z.B.einen Arzt für Naturheilverfahren suchen. Denn hier wäre eine solche Therapieform erstattungsfähig.

Wer sämtliche Behandlungsbethoden des GebüH und Hufelandverzeichnis als sicher mitversichert wissen möchte, der sollte die Heilpraktikerversicherung Signal Iduna Ambulant plus wählen, dort sind bedingungsgemäß auch wissenschaftlich nicht anerkannte alternativmedizinische Verfahren (sofern im Hufelandverzeichnis oder dem GebüH aufgeführt) mitversichert.

Mitversichert: Heilpraktiker Psychotherapie

Zwar sind oben genannte GebüH-Ziffern bei Behandlung durch Heilpraktiker nicht erstattungsfähig, was aber eine medizinisch notwendige Behandlung durch Heilpraktiker bezüglich der Ziffern GebüH-Ziffern unter 19 – Psychotherapie angeht, ist eine solche Behandlung im Gegensatz zu anderen Tarifen wiederum mitversichert (Wartezeit für Psychotherapie ab Beginn: 8 Monate).
Abschließbar ist die Gothaer MediAmbulant Versicherung jedoch nicht, wenn in den 5 Jahren vor Versicherungsbeginn bereits Psychotherapeutische Behandlungen stattfanden oder auch nur angeraten wurden.