Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral

Aktuelle Diskussionen über die Entwicklung der Pflegeversicherung

Pflegetagegeldversicherung Vergleich

Unbesorgt und bestens versorgt im Alter

  • Die besten Testsieger Pflegezusatztarife im Vegleich
  • Leistung in allen Pflegegraden
  • inkl. Tarife ohne Gesundheitsfragen
  • Pflegelücke genau berechnen lassen
  • Tarife mit und ohne staatliche Förderung

11. Aktuelle Diskussion zur Gesetzlichen Pflegeversicherung

Doch auch lange nach der Einführung der Pflegeversicherung findet die Diskussion über deren Ausgestaltung kein Ende. Insbesondere über die Frage der Art der Finanzierung und welche Rolle die Gesetzliche Pflegeversicherung künftig spielen sollen, sind sich Parteien, Gewerkschaften und Sozialverbände uneins.
Die FDP will die Private Pflegeversicherung stärken und trägt damit der bereits heraus gearbeiteten Notwendigkeit einer Senkung der Lohnnebenkosten und größeren Eigenverantwortung Rechnung.
Die SPD fordert dagegen quasi das Gegenteil, indem sogar Privat Versicherte künftig in größeren Ausmaß zur Finanzierung der Gesetzlichen Pflegeversicherung beitragen sollen. In die gleiche Richtung geht die Forderung der Gewerkschaften. Auf jeden Fall soll die paritätische Versicherungsform beibehalten werden.
Alle drei Jahren muss gemäß § 10 SGB XI das Bundesgesundheitsministerium dem Deutschen Bundestag über die Entwicklung der Gesetzlichen Pflegeversicherung einen ausführlichen Bericht vorlegen.

Politik vernachlässigt die Pflegeversicherung – Reformen stehen aus.

Der letzte Bericht wurde im Januar 2008 vorgelegt, darin wird in der demographischen Entwicklung die wesentliche Schwierigkeit gesehen. Es wird prognostiziert, dass bis zum Jahr 2040 die Anzahl der pflegebedürftigen Personen auf fast dreieinhalb Mio. ansteigen wird. Die Frage wie die künftige Beitragssatzentwicklung vor dem Hintergrund steigender Ausgabenentwicklung aussehen werden, ist noch ungeklärt und verlangt nach politischen Lösungskonzepten.
Das Reformkonzept von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) legt den Schwerpunkt auf eine bessere Vereinbarkeit der Pflege mit dem Beruf. Insbesondere Vollzeitbeschäftigte sollen zukünftig besser unterstützt werden. Arbeitnehmer sollen bereits im Frühjahr 2011 die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren, während das Arbeitsentgelt auf lediglich 75 Prozent gemindert wird. Für höchstens zwei Jahre können Arbeitnehmer den Vorschuss in Höhe von 25 % des Lohnes erhalten, wenn später wieder Vollzeit gearbeitet wird und zwar solange, bis das Vorschusskonto wieder ausgeglichen ist.
Damit das Modell auch in die Praxis umzusetzen und überlebensfähig ist, möchte Köhler ergänzend eine Pflichtversicherung einführen, die garantiert, dass der Arbeitgeber auch dann das vorgeschreckte Geld zurück erhält, wenn der Arbeitnehmer sein Vorschusskonto nicht ausgleichen wird. Die Pflichtversicherung soll bei Tod des Arbeitnehmers und im Falle der Berufsunfähigkeit eintreten, jedoch nicht bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Die Beitragssätze für die Pflichtversicherung sollen im niedrigen zweistelligen Zahlenbereich liegen, für kleine und mittelständische Firmen soll zudem auch noch eine weitere Absicherung eintreten. Unternehmen mit nicht mehr als 250 Angestellte sollen die Möglichkeit erhalten, bei der staatseigenen KfW-Bank zinslose Darlehen in Anspruch zu nehmen, sollten durch die Vorschussleistungen Probleme hinsichtlich der Liquidität oder ein Gewinnausfall auftreten.
Bundesfamilienministerin Köhler sieht in ihrem Konzept die Möglichkeit, gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Die Tendenz zur Vollzeitarbeitsstelle, gerade auch bei Frauen, die sich verstärkt im sozialen Bereich engagieren, wird Rechnung getragen und dabei gleichzeitig die finanzielle Situation der Sozialkassen entspannt, indem der – billigere, aber menschennahe – ehrenamtliche Pflegeeinsatz unterstützt wird.
Darüber hinaus werden aber auch betriebswirtschaftlichen Erfordernissen berücksichtigt, indem es Köhler kleinen Unternehmen mit weniger als 15 Angestellten frei stellen lassen möchte, ob ihre Angestellten von der Pflegeoption mit Gehaltsvorschuss Gebrauch machen können.
Doch auch für gewerblich tätige Pflegekräfte gibt es gute Nachrichten. So wird es wohl ab 1. August befristet bis Ende 2014 einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 in Westdeutschland bzw. 7,50 Euro in Ostdeutschland geben.
Die politische Diskussion über die Reformierung der Gesetzlichen Pflegeversicherung geht nicht in eine Richtung. Stattdessen wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob eine gute öffentlich bereitgestellte Pflegedienststruktur oder die Unterstützung der privaten Pflege innerhalb der Familie eher zielführend ist. Die Antwort liegt in einer Mischform zwischen professioneller Pflege und der familiär-ehrenamtlichen Pflege. Nicht immer sind Familienangehörige gewillt oder in der Lage Familienangehörige zu pflegen. Selbst wenn die Bereitschaft und Fähigkeit besteht, müssen Angehörige oft noch ergänzend durch Pflegefachkräfte betreut werden, zumal auch das Pflegemodell von Kristina Köhler die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf betont. Problematisch ist allemal, dass der Mangel an professionellen Pflegefachkräften schon heute enorm ist. Insofern müssen auch die Bedingungen für die familiäre Pflege deutlich verbessert werden, um langfristig ein Zusammenbruch des Pflegesystems verhindern zu können. Das Reformmodell von Familienministerin Schröder ist ein wichtiger Schritt dahin. Schon heute werden 1,5 Millionen Pflegebedürftige ambulant in den eigenen vier Wänden gepflegt. Eine Million Menschen werden ausschließlich von Familienangehörige betreut. Fast 75 % der Pflegenden sind gezwungen, ihren Beruf mit der Pflegetätigkeit zu vereinbaren. Hinzu kommt, dass heute mehr als jeder zweite Erwerbstätige damit rechnet innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Angehörigen pflegen zu müssen.

Im Gespräch ist auch ein zusätzliches Pflegegeld, wenn Angehörige z.B. Ihren Job aufgeben, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen.