Rundumschutz für Ihre Immobilie
Sowohl Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer haben neben einem ordentlichen Kündigungsrecht zum Ende eines Versicherungsjahres auch ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Nach erfolgter Kündigung muss schnellstmöglich eine Ersatzversicherung her, was sich nicht so einfach gestaltet. Viele Versicherer lehnen einen Antrag allein aus dem Grund ab, da die Vorversicherung den Vertrag gekündigt hatte und nicht der Versicherungsnehmer.
Eine falsche Angabe im Antrag ist hier keine Option, denn eine solche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (und dies wird auch überprüft durch Vorversichereranfrage), führt ebenfalls zur Kündigung.
Wir, als Versicherungsmakler haben die Möglichkeit Ihr Gebäude trotzdem anständig zu versichern.
Durch verschiedene Rahmenverträge und individuelle Vereinbarungen (z.B. zeitweise Selbstbehalte für einzelne Risiken) ist es uns möglich Risiken einzudecken, die normalerweise sonst abgelehnt würden.
Über den folgenden Anfragebogen können Sie kostenlos eine Anfrage stellen und wir erstellen Ihnen gerne ein Versicherungskonzept für Ihr Gebäude. Die Leistungen bewegen sich dabei immer auf einem guten bis sehr guten Absicherungsniveau, da wir unseren Kunden keine Billigtarife anbieten, die im Schadenfall nicht das Papier wert sind, auf denen sie geschrieben wurden.
Ein in dem Zusammenhang zu erwähnendes in Frage kommendes Gebäudeversicherrungs-Konzept ist Schmitz und Tscharnke, welches Sie auch in unserem Vergleichsrechner finden.