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Gebäudeversicherung gekündigt?

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Vom Versicherer gekündigte Gebäudeversicherung – die Gründe

Sowohl Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer haben neben einem ordentlichen Kündigungsrecht zum Ende eines Versicherungsjahres auch ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Versicherer kündigen in der Regel ordentlich, also zum Ende eines Versicherungsjahres bei:

  • Bestandssanierung aufgrund Gebäudealter, beispielsweise werden Verträge mit Gebäuden gekündigt, die ein bestimmtes Alter bereits überschritten haben, da diese mit steigendem Alter schadenanfälliger, insbesondere für Sturmschäden (Dach) und Leitungswasserschäden sind.
  • Bestandssanierung von mit Vorschäden belasteten Verträgen: Von Zeit zu Zeit kündigen Versicherer einfach die Versicherungsverträge, die in den letzten 5 Jahren eine gewisse Schadenquote überschritten haben. Besonders dann, wenn es sich um mehrere kleine Schäden handelt, was gegenüber einem großen Schaden meist deutlich negativer behandelt wird.

Außerordentliche Kündigung

  • aufgrund eines aktuellen Schadenfalles: Insbesondere, wenn es bereits weitere Schäden innerhalb der letzten Jahre gab, nehmen Versicherer es zum Anlass nach einem erneuten Schaden (besonders bei Leitungswasserschäden), den Versicherungsvertrag nach Bearbeitung des Schadenfalls mit Ablauf eines Monats außerordentlich zu kündigen
  • Nichtzahlung der Beiträge: Auch die Nichtzahlung der Versicherungsprämie hat natürlich eine außerordentliche Kündigung seitens des Versicherers zur Folge.

Was tun bei Kündigung?

Nach erfolgter Kündigung muss schnellstmöglich eine Ersatzversicherung her, was sich nicht so einfach gestaltet. Viele Versicherer lehnen einen Antrag allein aus dem Grund ab, da die Vorversicherung den Vertrag gekündigt hatte und nicht der Versicherungsnehmer.
Eine falsche Angabe im Antrag ist hier keine Option, denn eine solche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (und dies wird auch überprüft durch Vorversichereranfrage), führt ebenfalls zur Kündigung.

Wir, als Versicherungsmakler haben die Möglichkeit Ihr Gebäude trotzdem anständig zu versichern.

Durch verschiedene Rahmenverträge und individuelle Vereinbarungen (z.B. zeitweise Selbstbehalte für einzelne Risiken) ist es uns möglich Risiken einzudecken, die normalerweise sonst abgelehnt würden.

Über den folgenden Anfragebogen können Sie kostenlos eine Anfrage stellen und wir erstellen Ihnen gerne ein Versicherungskonzept für Ihr Gebäude. Die Leistungen bewegen sich dabei immer auf einem guten bis sehr guten Absicherungsniveau, da wir unseren Kunden keine Billigtarife anbieten, die im Schadenfall nicht das Papier wert sind, auf denen sie geschrieben wurden.

Ein in dem Zusammenhang zu erwähnendes in Frage kommendes Gebäudeversicherrungs-Konzept ist Schmitz und Tscharnke, welches Sie auch in unserem Vergleichsrechner finden.