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Klimaneutral

Deutsche Familienversicherung Krankengeld

DFV Krankengeld plus

  • einfache Gesundheitsfragen
  • keine Wartezeiten
  • sehr günstige Beiträge
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Verdoppelung der Leistung nach Ende der Höchstbezugsdauer der GKV
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigekeit

Deutsche Familienversicherung Krankengeld

Das Krankengeld der Deutschen Familienversicherung (DFV) zeichnet sich durch folgende Highlights aus:

  • einfache Gesundheitsfragen
  • keine anfänglichen Wartezeiten
  • schließt die Lücke zwischen Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und dem vorherigen Nettoeinkommen ab dem 43. Tag.
  • Abschließbar durch Arbeitnehmer, aber auch durch Selbständige, sofern diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
  • günstiger Beitrag
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Leistet auch während einer medizinisch notwendigen Kur, Rehabilitationsmaßnahme oder einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus
  • leistet bis zum Beginn der Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit bzw. einer Erwerbsminderungsrente
  • Bei Geburt wird eine Pauschale in Höhe des 12 fachen versicherten Tagessatzes ausgezahlt
  • Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre. Einige Versicherer behalten sich hingegen das Recht offen, dem Versicherten die Krankentagegeldversicherung innerhalb der ersten 3 Jahren z.B. wegen zu starker Inanspruchnahme kündigen zu können.
  • Entziehungsmaßnahmen z.B. aufgrund von Alkohol- oder Drogensucht sind mitversichert
  • Leistung auch bei Teilarbeitsunfähigkeit
  • tägliches Kündigungsrecht
  • nur online abschließbar

DFV Krankengeld Plus – zusätzlich versicherte Leistungen

Besonders empfehlenswert ist das verbesserte DFV Krankengeld Plus. Dieses beinhaltet zusätzlich die folgenden Leistungen, welche durchaus wichtig sein können:

  • Verdoppelung des Krankengeldes nach Erreichen der Höchstbezugsdauer des Krankengeldes der Gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen wegen einer Diagnose nur für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt wird. In dem Fall erhielte man von der Deutschen Familienversicherung im Tarif Krankengeld Plus zum teilweisen Ausgleich immerhin den doppelten versicherten Tages-Satz.
  • Krankentagegeld-Auszahlung auch bei Erkrankung des Kindes

Auch wenn das DFV Krankengeld bereits gut und günstig ist, würden wir empfehlen, die 5-10% mehr auszugeben und den verbesserten DFV Krankengeld plus -Tarif zu wählen.

Wieviel Krankentagegeld sollte man absichern?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit innerhalb der ersten 6 Wochen Ihr Gehalt ganz normal weiter von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Danach hingegen kommt das Krankengeld der Krankenkasse zum Tragen, wodurch in etwa 20% des Nettoeinkommens fehlen. Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze findet gar keine Kompensation durch das GKV-Krankengeld für das diese Schwelle übersteigende Einkommen statt. ((in 2019 lag diese Grenze bei ca. 4.537,50 Euro monatlich brutto)
Man sollte als mindestens 20% des Nettoeinkommens versichern, bei einem höheren Einkommen, sollte der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigende Anteil komplett durch das DFV Krankentagegeld abgesichert werden.
Selbständige, die das Krankengeld der GKV gar nicht abgesichert haben, können ihren durchschnittlichen Jahresgewinn der letzten 12 Monate versichern.

Einfache Gesundheitsfragen

Für den Abschluss des DFV Krankengeldes wird eine Online-Risikoprüfung in Form einer relativ einfachen Gesundheitsfrage durchgeführt.
Dabei wird nach vorhandenen schweren bzw. chronischen oder psychischen Erkrankungen gefragt.
Ähnlich der ebenfalls empfehlenswerten Barmenia Krankentagegeldversicherung kann der Tarif also nur abgeschlossen werden, wenn die gestellte Gesundheitsfrage mit “NEIN” beantwortet werden kann.
Sofern man dazu nicht in der Lage ist, bieten wir auch Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen, die eine sinnvolle Ausweichmöglichkeit bezüglich der Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sind