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MKK (ehemals BKK VBU) + Naturheilverfahren

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MKK meine Krankenkasse

MKK (ehemals BKK VBU) und Barmenia– die perfekte Kombination für Heilpraktikerbehandlungen

Die MKK (ehemals BKK VBU) ist zwar eine noch recht unbekannte, jedoch schuldenfreie Krankenkasse, die ihren Fokus auf Naturheilverfahren affine gesetzlich Krankenversicherte legt. Wir empfehlen diese Krankenkasse, da sich für Mitglieder die ideale Ergänzung durch eine günstige Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung dadurch ergibt.

Zunächst einige Informationen zu den sehr guten Zuatzleistungen der Krankenkasse selbst, sowie zum Heilpraktiker-Ergänzungstarif ohne Gesundheitsfragen.

Die MKK überzeugt im Marktvergleich

Die MKK überzeugt im Marktvergleich

Ersatzkassen und Homöopathie

Die Ersatzkassen tun sich allerdings immer noch ein wenig schwer damit, für diese medizinischen Leistungen umfänglich aufzukommen. Die privaten Krankenversicherer sind hier schon einen Schritt weiter, allerdings stehen die privaten Vollversicherer bekanntermaßen nur einem kleinen Personenkreis offen.

Die ideale Lösung wäre daher eine Kombination aus Ersatzkasse mit umfangreichen Erstattungen für Heilpraktikerbehandlungen und einer Ergänzung durch eine private Krankenzusatzversicherung, welche die letzten Lücken schließt.

Die Leistungen der Ersatzkassen sind zu 95 Prozent identisch. In den verbleibenden fünf Prozent gibt es jedoch deutliche Leistungsunterschiede, die sich tatsächlich an den Bedürfnissen der Versicherten orientieren. Die einen bieten umfassende Leistungen für sportliche Aktivitäten, andere für Kururlaube und die MKK die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union für Heilpraktikerleistungen. Diese bundesweit geöffnete BKK hat ihren Sitz in Berlin und betreut aktuell rund 460.000 Mitglieder. Bundesweit ist sie mit über 40 Geschäftsstellen vertreten.

Die MKK (ehemals BKK VBU)

Die Versicherten der MKK (ehemals BKK VBU) können auf ein bundesweites Netzwerk von Homöopathen zurückgreifen, die mit der MKK (ehemals BKK VBU) kooperieren. Die Abrechnung erfolgt wie bei jedem anderen Arzt auch über die Versichertenkarte. Es besteht eine volle Kostenübernahme für

• Das erste Gespräch, ca 40 Minuten, für die erste Diagnose, die homöopathische Erstanamnese.
• Die Analyse und Arzneimittelauswahl
• Die Folgeberatung

Da es den Ersatzkassen nicht gestattet ist, die Kosten für homöopathische Medikamente im Standardtarif zu übernehmen, bietet die MKK (ex-BKK VBU) einen gesonderten Tarif. Der Wahltarif MKK (ehemals BKK VBU) PRO Naturarznei sieht auch eine Erstattung für homöopathische Medikamente vor. Allerdings ist die Kostenübernahme auf 100 Euro pro Jahr beschränkt. Schwangere erhalten die Kosten für alle nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Medikamente erstattet, die Folsäure, Magnesium, Jodid und Eisen enthalten.

Für Mütter von Neugeborenen bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sieht die MKK (ehemals BKK VBU) eine Kostenübernahme für alle nicht verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Medikamente mit dem Wirkstoff Jodid als Einzelpräparat vor.
Neben der klassischen homöopathischen Behandlung bezuschusst die

MKK (ehemals BKK VBU) auch die Behandlung von Osteopathen, sofern diese Mitglied in einem der drei Bundesverbände sind. Die Kostenübernahme erfolgt für sechs Sitzungen im Jahr. Der Versicherer übernimmt 80 Prozent der Sitzungskosten, maximal 60 Euro. Mehrere Sitzungen an einem Tag werden als eine Einheit abgerechnet. Es werden pro Jahr max. bis 360 Euro durch die BKK VBU für Osteopathie erstattet.
Das ist mehr als z.B, bei der Techniker Krankenkasse.

Für Homöopathie und Anthroposophische Medizin gilt eine unbegrenzte Leistung bei Behandlung durch spezielle Vertrags- Ärzte (bundesweite Liste) direkt auf Chipkarte ohne Zuzahlungen. Naturheilmedikamente erstattet die VKK VBU bis 100 Euro pro Jahr.

Weitere Highlights der MKK (ehemals BKK VBU)

  • 360 Euro Kostenübernahme für Osteopathie pro Jahr und pro Person (also auch mitversicherte Kinder oder Partner/in)
  • Homöopathie und Anthroposophie durch bundesweite Vertragsärzte und zusätzlich in diesem Zusammenhang verordnet: 100,- Euro Naturheil-Arzneimittel auf Privatrezept pro Jahr und Person.
  • Bonusprogramm: Die MKK (ehemals BKK VBU) bezuschusst Ihre Zusatzversicherung mit 130 Euro pro mitversicherter Person (auch je Kind). (Von uns erhalten als Makler erhalten Sie die Erfüllung der Voraussetzungen direkt bestätigt und damit im April des jeweiligen Jahres direkt die Auszahlung.)
  • Auszahlung Sonder-Bonus bereits nach dem 3. Monat ab dem Kassen-Wechsel 130.- pro Person (auch für mitversicherte Kinder und/oder Partner/in). In den Folgejahren wird dieser 130,- Euro Bonus ebenfalls bei Erfüllung einzelner Voraussetzungen (aus einer Auswahl verschiedener) ausgezahlt (z.B. normalgewichtig, Nichtraucher, Vorhandensein einer Zusatzversicherung, Zahnvorsorge, Krebsvorsorge, Mitgliedschaft Sportverein oder Fittnessstudio uvm.)
  • 100% für alle Reiseschutzimpfungen und alle von der STIKO vorgeschriebenen Impfungen
  • 60 Euro pro Jahr für die Prof. Zahnreinigung (2 mal 30 Eurp pro Jahr und Person)
  • Discovering hands – Brustkrebsvorsorge
  • Mehrkostenübernahme im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung z.B. 150 Euro für Retainer, 100,- für Fissurenversiegelung.
  • 80% der Kosten bis zu 400 Euro für zwei Gesundheitskurse pro Jahr
  • BKK Aktivwochen: Zuschuss von 150 Euro für spezielle Gesundheitsreisen.
  • 190,- Babybonus
  • Zusatzbeitrag 1,3% in 2021
  • Möglichkeit einer Zusatzversicherung Heilpraktiker/Naturheilverfahren ohne Gesundheitsfragen (über den BKK Gruppentarif Barmenia Exklusiv+ – Leistungen: siehe unten).
  • Für MKK (ehemals BKK VBU) Versicherte sind auch die leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen der Hallesche Krankenversicherung rabattiert

Ideale Kombination mit Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung – Barmenia Exclusiv+ und MKK (ehemals BKK VBU)

Die guten Leistungen der BKK VBU für Naturheilverfahren lasses sich durch eine Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung als Guppentarif bei der Barmenia ohne Gesundheitsfragen (Tarif Barmenia Exklusiv+) ideal ergänzen!*

Um es vorwegzunehmen, dieser Gruppentarif kann nur über ausgewählte Versicherungsmakler abgeschlossen werden und steht nur Mitgliedern der MKK (ehemals BKK VBU) zur Verfügung. Gruppentarife, auch als Kollektivrahmenvertrag bekannt, bieten den Berechtigten gegenüber Einzelverträgen Vorteile.
Der Tarif „Heilpraktiker“ der Barmenia bietet folgende Vorteile:

• Verzicht auf Gesundheitsfragen.
• Mitversicherung von Vorerkrankungen ohne Beitragszuschlag.

Die Leistungen der *Barmenia Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsfragen sehen folgende Komponenten vor:*

  • Bis zu 300 Euro Kostenübernahme im Jahr für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker.
  • Abrechnung der Leistungen auf der Grundlage der Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH).
  • Naturheilverfahren durch Ärzte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte
  • 200 Euro Sehhilfen/2 Kalenderjahre
  • keine Wartezeiten
  • 2 mal 40 Euro Zuschuss zur Prof. Zahnreinigung
  • Heilmittel und Wegegebühren
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Vorerkrankungen sind mitversichert
  • Zuschuss Künstliche Befruchtung, wenn GKV nicht mehr zahlt.

Betrachtet man die Leistungen der BKK VBU und die der Barmenia in der Kombination, ergibt sich ein Leistungsspektrum, welches Mitglieder anderer Ersatzkassen in dieser Form nur erhalten, wenn sie die Kosten selbst übernehmen.

Wie kann ich von der Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung profitieren?

Sofern Sie noch kein Mitglied der MKK (ehemals BKK VBU) sind, können Sie ganz einfach einen Mitgliedschaftsantrag bei der BKK VBU stellen. Eine Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr nötig, die MKK (ehemals BKK VBU) regelt alles mit der Vor-Krankenkasse und informiert auch Ihren Arbeitgeber/bzw. den Beitragszahler Ihrer Krankenversicherungsbeiträge, dass Sie zukünftig bei der MKK versichert sein werden.
Unten haben wir Ihnen Anträge für die MKK (ehemals BKK VBU) beigefügt. Der MKK (ehemals BKK VBU) Aufnahme-Antrag kann aber auch online gestellt werden.

Die Wechselfrist zu einer neuen gesetzlichen Krankenkasse beträgt im Normalfall 2 Monate zum Monatsende. Wenn Sie also z.B. bis zum letzten Tag Dezember 2021 (bis 31.12.2021) den Antrag bei der MKK, wird diese zum 1.3.22 wirksam.
Sie erhalten von Ihrer alten Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung, diese ist zwingend der MKK vorzulegen, nur dann sind Sie ab 1.3. z.B. auch bei der neuen Krankenkasse versichert.

Sofern Sie einen Statuswechsel haben (z.B. Wechsel von Selbständigkeit in Angestelltenverhältnis; Ende der Familienversicherung; Beginn Bezug ALG1 oder ALG2 oder den Arbeitgeber gerade wechseln, können Sie direkt ohne Frist zur BKK VBU wechseln (sofern Sie mindestens 12 Monate bei der derzeitigen Krankenkasse versichert waren (Bindefrist).

WICHTIG: Ab Januar 2020 funktioniert der Wechsel zur BKK MKK deutlich unkomplizierter: Siehe: So unkompliziert die Kasse wechseln

Der Abschluss der *Barmenia Exclusiv+ funktioniert nur über ausgewählte Makler. Kontaktieren Sie uns dazu bitte dazu, wir helfen Ihnen gern

Tel: 040 2110766-0

Der Abschluss der Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung funktioniert ausschließlich bei gleichzeitigem Wechsel zur MKK (ehemals BKK VBU) (andere BKK wäre aber auch möglich).

PDF-Downloads- Aufnahmeformulare MKK (ehemals BKK VBU) + Antrag Barmenia BKK Exklusiv+

Da eine Kündigung der bisherigen Gesetzlichen Krankenkasse seit Januar 2021 nicht mehr nötig ist, reicht folgendes Aufnahmeformular, um sich bei der MKK (ehemals BKK VBU) zu versichern:

Beantragung MKK (ehemals BKK VBU) Mitgliedschaft und Barmenia Gruppentarif Exclusiv+

Zur Beantragung des BKK Barmenia Exclusiv+ Tarifes verwenden Sie bitte den PDF Antrag weiter unten. Senden Sie uns diesen per Email an info@fairfekt.de zu oder postalisch an Fairfekt GmbH, Postfach 1153, 22109 Oststeinbek.

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