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Bis zu 2000 Euro Zuschuss für die Augen erhalten – so funktioniert es

Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Kunden, die eine Versicherung suchen, die Ihnen die Kosten für Lasik/Lasek (brechkraftverändernde Augenoperationen) absichern.
Leider kommen die meisten mit dieser Frage erst an, wenn Sie bereits einen Termin für eine solche Operation in den nächsten Wochen geplant haben.

Da entsprechende Sehhilfen/Augen-Zusatzversicherungen eine Leistungsbegrenzung in den ersten 2 (oder mehr) Versicherungsjahren vorsehen, sollte man ein wenig vorplanen, um den höchstmöglichen Zuschuss für die Augenoperation zu erhalten.

Gerade zum Ende eines Kalenderjahres ergeben sich 2 besondere diesbezügliche Tarifempfehlungen, bei den sich die anfängliche Summenbegrenzung insofern stark verkürzt, dass bei diesen Versicherern das erste Kalenderjahr ein Rumpfjahr ist und eine zusätzliche anfängliche Maximalerstattung damit bereits zum 31.12. des nächsten Jahres beendet wäre.
Bei einem Abschluss mit Beginn 1.12.2018 würde die komplette tarifliche Leistung für Lasik/Lasek Operationen damit bereits ab 1.1.2020 zur Verfügung stehen.

UKV Krankenversicherung

1.Empfehlung UKV VorsorgePrivat

Der Tarif UKV VorsorgePrivat erstattet 80% der Aufwendungen für Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 Euro (in 2 Kalenderjahren), für brechkraftverändernde Augenoperationen ist ein Zuschuss von je 750 Euro pro Auge vorgesehen, also 1500 Euro insgesamt. Die Leistung ist in den ersten 2 Kalenderjahren auf 500 Euro begrenzt. Insofern würde die Erstattung von 1500 Euro für die Augen-OP ab Januar des übernächsten Kalenderjahres zur Verfügung stehen,
Der Tarif verzichtet darüber hinaus aber auch auf eine Wartezeit , so dass der Versicherte bereits ab Beginn die Sehhilfen-Leistung von 400 Euro Erstattung verwenden könnte.
Bei einem Monatsbeitrag von 17,45 Euro (inkl. 4 Euro Zuschlag für Brillenträger) erhielte man also,

  • 400 Euro Sehhilfenerstattung ab Beginn (80% von 500,-)
  • 1500 Euro Zuschuss für die Augen-OP nach ca. 13 Monaten
  • Zusätzlich sind noch Erstattungen für private Vorsorgeuntersuchungen und Hörgeräte mitversichert.

Wenn es rein um den Augen-OP Zuschuss ginge, könnte der Tarif dann zum 31.12.2010 wieder gekündigt werden

Münchener Verein Logo

2.Empfehlung Münchener Verein 173

Der Tarif Münchener Verein 173 Sehhilfen + Hilfsmittel müsste für einen Beginn zum 1.12.2018 (und das ist wichtig, damit ab Januar 2020 die volle Summe zur Verfügung steht) bis spätestens 30.11.18 abgeschlossen werden.
Dieser Tarif würde sogar je 800 Euro pro Auge für eine brechkraftverändernde Augenoperation erstattet, also bis zu 1600 Euro. Zudem erstattet der Tarif 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu 400 Euro (innerhalb von 2 Kalenderjahren).
Da der Tarif die Leistung im ersten Versicherungsjahr nochmal zusätzlich sehr stark einschränkt, würde man bei Abschluss in 2018, die Erstattung der Sehhilfen in Höhe von 400 Euro erst ab Januar 2019 erhalten.
Die maximal 1600 Euro für die Augen-OP würden aber auch hier ab Janurar 2020 zur Verfügung stehen.
Der Tarif leistet zusätzlich für Hilfsmittel und Hörgeräte, sieht aber insgesamt etwas strengere Gesundheitsfragen als UKV VorsorgePrivat
Der Beitrag für diesen Tarif liegt für einen Erwachsenen je nach genauem Alter bei rund 17-18 Euro im Monat.

Möglich sind hier max:

  • 100% von 400 Euro für Sehhilfen ab Beginn des 2. Versicherungsjahres (also Januar des Folgejahres)
  • bis 1600 Euro für Augen-Ops ab Beginn des 3. Versicherungsjahres (also Januar des übernächsten Jahres)
  • zusätzliche Erstattung für Hilfsmittel und Hörgeräte möglich.

Auch dieser Tarif wäre immer zum Ende des nächsten Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

Da die Leistungsregulierung unserer Erfahrung nach bei der UKV deutlich schneller von statten geht, empfehlen wir eher UKV VorsorgePrivat.

Weitere Tarife mit entsprechenden Lasik-Leistungen, aber längerer Wartezeit oder deutlich höherem Beitrag findet man hier.