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Akupunktur und Heilpraktikerversicherung

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Akupunktur

Die Akupunktur ist ein Behandlungskonzept und stammt von der Traditionellen Chinesischen Medizin(TCM) ab. Sie basiert auf der Fünf-Elemente-Lehre und der Lehre von den Meridianen. Hierbei werden 2 Verfahren miteinander verbunden:

  • Erwärmen der Punkte
  • Einstechen der Nadel in verschiedene Akupunkturpunkte

In der Akupunktur wird die Existenz von 361 Akupunkturpunkten angenommen. Nach Meinung der Traditionellen Chinesischen Medizin wird durch das Einstechen der Nadeln der Fluss des Qi (Lebensenergie) beeinflusst. Auch wenn sich dies für einige nach “Hokus Pokus” anhören mag, so ist die Wirksamkeit mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, allenfalls die Definition der Ursachen und Begrifflichkeiten mag eine andere sein. Dem Sinn dieser Behandlung tut dies jedoch keinen Abbruch.

Die Akupunktur gehört zu den Umsteuerungs- und Regulationstherapien. Noch älter als die Akupunktur ist die Akupressur. Hier werden die Punkte mit Hilfe der Fingerkuppen massiert.

Eine Akupunktursitzung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Dabei ist der Patient ruhig und entspannt gelagert, meistens in liegender oder sitzender Position. Vor dem Einstich einer Nadel in einen Punkt wird die Stelle und die Umgebung des Punktes leicht massiert. Auch nach der Akupunktur sollte der Patient noch eine Zeit lang entspannt bleiben. Eine komplette Therapie umfasst in der Regel 10 bis 15 Sitzungen.
Akupunktur ist mittlerweile schulmedizinisch anerkannt und es existieren zahlreiche Studien durch die Erfolge nachgewiesen werden können.
Akupunktur wird erfolgreich eingesetzt z.B. bei folgenden Beschwerden:

  • Schlafstörungen
  • Bronchialasthma
  • Neurologische Störungen (z.B. nach Schlaganfällen)
  • bei Augenerkrankungen
  • uvm.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Akupunktur?

Die Tatsache, dass die GKV mittlerweile bereit ist bei bestimmten Diagnosen die Kosten für Akupunktur zu übernehmen, sprechen für die Nachhaltigkeit dieser alternativen Behandlungsmethode.
Leider ist die Anzahl der erstattungsfähigen Behandlungen in den meisten Fällen viel zu gering, um einen erfolgsversprechenden Behandlungsverlauf zu garantieren. Noch dazu werden die Kosten nur bei bestimmten Diagnosen übernommen. Liegt eine solche nicht vor, muss der Patient die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Akupunktur kann aber besonders in extremen Fällen die einzige Möglichkeit sein, z.B. einen einigermaßen schmerzfreien Tagesablauf gewährleisten zu können.
In diesem Zusammenhang ist es sehr sinnvoll eine Heilpraktikerversicherung zu besitzen, die für die nicht unerheblichen Mehrkosten aufkommt.
Eine gute Tarifempfehlung wäre hier z.B. AXA MED Komfort Start , da dieser Tarif bis zu 2000 Euro innerhalb von 2 Jahren erstattet und dabei nur eine einfache Gesundheitsfrage im Antrag stellt.
Allerdings zahlt eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden wie Akupunktur nur, wenn die Behandlung erst nach Versicherungsbeginn angeraten wird bzw. beginnt.