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Zusatzversicherung Heilpraktiker Checkliste

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Checkliste Heilpraktiker

Zusatzversicherung Heilpraktiker – Checkliste

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktiker gibt es einiges zu beachten. Nicht jede Zusatzversicherung, welche vorgibt die Behandlungskosten für Naturheilverfahren zu erstatten ist empfehlenswert.
Wer daher eine gute Zusatzversicherung Heilpraktiker sucht, also eine Zusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen für Naturheilverfahren, der sollte sicherstellen, dass folgende wichtige Punkte vollständig oder zumindest teilweise erfüllt werden.
In unserem Heilpraktikerversicherung Test haben wir ebenfalls die Tarife nach den unten zu lesenden Merkmalen bewertet und empfehlen diese daher.

1. Erstattungshöhe und Erstattungssätze

Eine Zusatzversicherung Heilpraktiker macht wenig Sinn, wenn sie nicht mehr als 500 Euro im Jahr für Behandlungsrechnungen erstattet. Einige Tarife leisten hier beispielsweise nur maximal 260 Euro. Im Krankheitsfall wird eine solche Versicherungsleistung kaum die finanziellen Risiken einer langen Behandlung abdecken. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn eine Zusatzversicherung Heilpraktiker einen Erstattungssatz von ca. 80% des Rechnungsbetrags erstattet. I
Es gibt zwar auch einige wenige Tarife mit 100% Erstattungssatz (z.B. Barmenia Heilpraktikerversicherung oder SDK Ambulant AP100), doch sind 100% Tarife entweder bereits heute überproportional teurer als Tarife mit einem kleinen Eigenanteil oder ihr Beitrag erhöht sich erfahrungsgemäß nach wenigen Jahren deutlich.

I besten Fall sollte ein Zusatzversicherung Heilpraktiker eine Erstattung bis zur unbegrenzten Rechnungshöhe vorsehen. Dies wäre allerdings kaum bezahlbar, wenn ein solcher Tarif nachhaltig kalkuliert wird, bzw. müsste es ansonsten andere Leistungseinschränkungen bei der Zusatzversicherung Heilpraktiker geben (z.B: nur Erstattung bis zum Mindestsatz des GebüH oder Begrenzungen bezüglich verordneter Medikamente).
Empfehlenswert ist daher eine Erstattungsbetrag von ca. 1000 Euro pro Jahr durch die Zusatzversicherung.

Sehr gut ist es beispielsweise auch, wenn eine Zusatzversicherung Heilpraktiker einen hohen Maximalerstattungsbetrag von z.B. 2500 Euro auf einen Zeitraum von 24 Monaten aufteilt und diesen nicht pro Jahr rechnet (z.B: wie beim Tarif Axa med komfort oder R+V N1.
Ob eine Zusatzversicherung Heilpraktiker jedoch 80, 90 oder 100% des Rechnungsbetrages erstattet ist weniger entscheidend. Wichtig ist eben der Maximalerstattungsbetrag der Zusatzversicherung.

Es ist darauf zu achten, bis zu welchem Satz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) bzw. bis zu welchem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die gewählte Zusatzversicherung Heilpraktiker leistet.
Eine gute Heilpraktikerversicherung erstattet hier natürlich bis zu den Höchstsätzen (3,5 fach GOÄ) bzw. bis zum Höchstsatz des GebüH.

2. Naturheilverfahren durch Ärzte

Nicht jede Zusatzversicherung Heilpraktiker erstattet die Kosten einer Behandlung für Naturheilverfahren unabhängig davon, ob diese von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wurde.
Es ist also darauf zu achten, ob die gewählte Heilpraktikerversicherung überhaupt die Kosten einer Behandlung durch Ärzte erstattet oder nicht.
Im besten Fall wählt man eine Zusatzversicherung Heilpraktiker, die explizit die Behandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren mitversichert.
Hier ist darauf zu achten, dass die meisten Tarife die Bezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” sehr ernst nehmen.
Steht auf der Behandlungsrechnung, welche zur Erstattung bei der Zusatzversicherung Heilpraktiker eingereicht wird, diese Bezeichnung nicht, so kann es zu Problemen kommen.
Es ist also darauf zu achten, dass zum einen Naturheilverfahren durch Ärzte mitversichert sind, zum anderen sollte man die Regelungen der Zusatzversicherung Heilpraktiker diesbezüglich erfragen.
Einfacher ist es, wenn man vor Behandlungsbeginn sichergeht, dass der gewählte Arzt, die Zusatzbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” trägt.
Ein Arzt für Naturheilverfahren rechnet natürlich nach der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte ab. Er wird in der Regel mehr in Rechnung stellen als ein Heilpraktiker für die gleiche Behandlung. Logischerweise ist ein Tarif, der die Behandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren mitversichert deshalb teurer.
Dieser Leistungspunkt ist also für Personen zu vernachlässigen, die lediglich eine Behandlung bei Heilpraktikern, nicht aber bei Ärzten in Anspruch nehmen möchten.

Des Weiteren erstatten einige Zusatzversicherungen eine Naturheilbehandlung durch Ärzte nur, sofern diese die Zusatzbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” tragen. Nicht erstattungsfähig wären in so einem Fall z.B. naturheilkundliche Behandlungen, die bei einem Allgemeinarzt ohne diese Zusatzbezeichnung durchgeführt werden.
Bevor man sich einen passenden Behandler aussucht, sollte man die Bedingungen seiner Heilpraktiker Zusatzversicherung auf diesbezügliche Vorgaben oder Einschränkungen kontrollieren.

3. Medikamente und Heilmittel

Eine empfehlenswerte Zusatzversicherung Heilpraktiker erstattet neben den Behandlungskosten auch die Kosten der durch den Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren verordneten Arznei- Verband und Heilmittel. Arzneimittel werden nur erstattet, wenn diese eine PZN (Pharmazentralnummer) besitzen und aus einer Apotheke bezogen werden. Nahrungsergänzungsmittel sind durch Zusatzversicherungen nicht erstattungsfähig.

4. Erstattungsfähige Naturheilverfahren

Sehr wichtig ist es, dass eine Zusatzversicherung Heilpraktiker für möglichst viele alternative Heilmethoden leistet. Gute Tarife leisten nach dem Hufelandverzeichnis. Hierin sind sämtliche wichtigen und sinnvollen Heilmethoden aufgezählt. Alternativ ist eine Zusatzversicherung auch dann empfehlenswert, wenn sie einen eigenen umfangreichen Leistungskatalog für Naturheilverfahren vorsieht. So hat die Advigon alternativmedizin einen eigenen Leistungskatalog mit ca. 50 erstattungsfähigen Naturheilverfahren, der dem Hufelandverzeichnis stark ähnelt, das gleiche gilt für Allianz AmbulantBest. Für sämtliche Naturheilverfahren des Hufelandverzeichnisses leisten z.B. Axa med komfort, Signal Iduna Ambulan plus oder die Barmenia Heilpraktikerversicherung Mehr Gesundheit.
Da das Hufelandverzeichnis vor allem für die Behandlung bei Ärzten für Naturheilverfahren gilt, kann ein Tarif natürlich auch dann empfehlenswert sein, wenn der eigene Leistungskatalog an Naturheilverfahren umfangreich ist, nur das eben der Punkt Naturheilverfahren durch Ärzte nicht mitversichert ist. Wen dies nicht stört, der fährt auch mit einer solchen Zusatzversicherung Heilpraktiker sehr gut.

Werden Naturheilverfahren durch Heilpraktiker über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sind diese ebenfalls erstattungsfähig. Hier machen einige Tarife allerdings Ausnahmen was die Erstattungsfähigkeit bezüglich Heilpraktiker Psychotherapie angeht.

5. Gesundheitsfragen + Vorerkrankungen

Bei Antragstellung einer Zusatzversicherung Heilpraktiker werden immer Gesundheitsfragen gestellt (Einzige Ausnahme BKK Barmenia Exklusiv +”:https://www.versicherung-online.net/mkk-ex-bkk-vbu-naturheilverfahren-1016/). Zwar unterscheiden diese sich leicht, in der Regel wird es für Personen mit Vorerkrankungen aber schwer bis unmöglich eine gute Zusatzversicherung Heilpraktiker zu beantragen.
Aus diesem Grund sollte eine Heilpraktikerversicherung am besten so früh wie möglich abgeschlossen werden. Also bereits dann, wenn man noch gesund ist. Wer bereits eine Behandlung bei Heilpraktiker begonnen hat oder diese angeraten ist, der kann nicht einfach schnell eine derartige Zusatzversicherung abschließen, um sich die Kosten erstatten zu lassen.

Als erstes sollte, bevor man sich eine bestimmte Zusatzversicherung Heilpraktiker ausgewählt hat, geklärt werden, ob man diese überhaupt bekommt. Liegen bereits Erkrankungen vor, kann es immer noch eine gute Alternative sein, eine Zusatzversicherung Heilpraktiker abzuschließen, die zwar weniger leistungsstark ist, dafür aber vereinfachte Gesundheitsfragen stellt.
In unserem Zusatzversicherung Vergleich haben wir aus diesem Grund die nötigen Abfragezeiträume bezüglich der Gesundheitsfragen aufgeführt.

Hier weitere Informationen zum Thema Zusatzversicherung Heilpraktiker + Vorerkrankungen

6. Sonstige mitversicherte Leistungen

Da es nicht unbedingt möglich ist verschiedene Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerleistungen von verschiedenen Versicherungen gleichzeitig abzuschließen, sollte man vor Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherung überlegen, welche Leistungen einem neben den Leistungen für Naturheilverfahren wichtig sind.
Eine Zusatzversicherung Heilpraktiker kann beispielsweise umfangreiche Erstattungen für Sehhilfen, Vorsorge, Auslandsschutz, LASIK-OPs uvm. enthalten. Zudem erstatten viele Tarife die GKV-Eigenanteile im ambulanten und stationären Bereich.
Teilweise sind auch Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung mitversichert oder lassen sich bausteinartig hinzuwählen.

Anzumerken ist, dass Zusatzversicherungen, die nur nur die Leistung Heilpraktiker enthalten, sondern weitere der oben erwähnten Zusatzleistungen, erfahrungsgemäß mittel- bis langfristig deutlich beitragsstabiler sind. So genannte reine Heilpraktikerversicherungen werden meist nach wenigen Jahren deutlich teurer, da die Inanspruchnahme pro Versicherten in diesen Tarifen übermäßig hoch ist verglichen mit Zusatzversicherungen, die ein breiteres Leistungsspektrum abdecken.