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Klimaneutral

Vorteile Kostenerstattungsprinzip

Ambulante Zusatzversicherung (für Kostenerstattungsprinzip GKV)

Privatpatient beim Arzt

  • Bis 100% Kostenübernahme ohne Begrenzung
  • Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung
  • Absicherung Krankenhaus + Zähne optional
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Vorteile des Kostenerstattungsprinzips + Zusatzversicherung

Privatpatient Kostenerstattungsprinzip

Keine langen Wartezeiten mehr!

Wählt ein gesetzlich Versicherter die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip so kann dies große Vorteile für ihn haben:

Geringere Wartezeiten bei Arztterminen

Fast jeder Kassenpatient kann davon ein “Liedchen singen”. Trotz akuter Schmerzen reicht in den meisten Fällen für einen GKV-Versicherten mit Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip (Krankenkassenkarte, Krankenkasse rechnet mit Arzt ab), leider nicht nur ein Anruf beim Arzt, um einen zeitigen Termin zu erhalten.
Ohne akutes Behandlungsbedürfnis darf ein Kassenpatient bei einigen Fachärzten teilweise mehrere Monate auf einen Termin warten. Während ein Privatpatient selbst bei vollem Wartezimmer noch zum Arzt “durchgewinkt” wird, darf der GKV-Versicherte frustriert den Heimweg antreten, es sei denn, er zahlt die Rechnung selbst.
Ein GKV-Versicherter, der bei seiner Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip beantragt hat, wird jedoch wie ein echter Privatpatient behandelt. Da der Arzt seine Arbeit hier angemessen entlohnt bekommt, wird ein solcher Patient in der Praxis zügiger einen Termin erhalten. Denn Ärzte sind heutzutage wie alle anderen Menschen in Zeiten, in denen das Geld nicht so locker sitzt, dazu angehalten, wirtschaftlich zu denken.
Ärzte haben nicht nur sich und ihrer Familie gegenüber eine Verantwortung, sondern genauso ihren Angestellten, die genauso wie medizinische Gerätschaften und Praxismiete bezahlt werden müssen.

Ebenso im Bereich der Psychotherapie und bei der Terminvergabe bestimmter diagnostischer Behandlungen bei Fachärzten kämpfen Kassenversicherte nicht selten mit monatelangen Wartezeiten, während Privatpatienten einen deutlich schnelleren Zugang genießen.

Natürlich ist die Absicherung durch eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung nur gesunden Antragstellern möglich.

Wartezimmer? – “ich bin Privatpatient”!

Auch wenn dies in der Praxis nicht vorkommen soll, so ist es seit Jahren gang und gebe. Jeder Schlüsseldienst erhält für seine Arbeit heutzutage mehr als ein Arzt, der ein jahrelanges Universitätsstudium ablegen musste, um seine Tätigkeit auszuüben. Warum also soll er dann die Patienten, von denen er lebt, nicht bevorzugen. Dies klingt sehr ungerecht, doch bleibt oft keine andere Wahl, um eine Arztpraxis wirtschaftlich tragfähig zu halten. Jeder normale Mensch würde bei der Wahl nach einem Job, sich bei 2 identischen Alternativen für die Beschäftigung entscheiden, die ihm nur 1 Euro mehr die Stunde einbringt.
Während ein Arzt für die Behandlung eines Kassenpatienten von der gesetzlichen Krankenversicherung gerade einmal ca. 20-30 Euro pro Quartal erhält, egal wie oft dieser sich behandeln lässt, so erhält kann er einem Privatpatienten für gerade eine Behandlung bereits einen höheren Betrag, den er dem Patienten in Rechnung stellen kann.
Ungerecht ist dies nur unter dem Gesichtspunkt, dass ein Kassenpatient sich ungerecht behandelt fühlt. Aber jeder intelligente Mensch würde sich ín einer solchen Situation ähnlich entscheiden und einen “Kunden”, der die Arbeit angemessen bezahlt zumindest leicht bevorzugen.
Insofern muss ein Privatpatient oder ein GKV-Versicherter mit entsprechender Krankenzusatzversicherung auch nicht so lang warten, einige Ärzte haben sogar extra Privatwartezimmer eingerichtet.
Optimal ist dieses Verhalten vielleicht nicht, doch ist die Schuld für diese Entwicklung eher beim deutschen gesetzlichen Gesundheitssystem zu suchen als beim Arzt, der einen Privatpatienten bevorzugt behandelt.

Behandlung durch Privatärzte

Viele Ärzte, die früher eine Kassenzulassung hatten, gaben diese bereits zurückgegeben. Während im Allgemeinen in den Hinterköpfen der Menschen die Überlegung steckt, ein Arzt ohne Kassenzulassung sei schlechter als ein Arzt ohne Kassenzulassung, der irrt in vielen Fällen ganz gewaltig. In den meisten Fällen handelt es sich bei dieser Gruppe von Ärzte um absolute Spezialisten, die sich ihre Leistung angemessen bezahlen lassen möchten. Da sie und ihre Behandlungsmethoden derart anerkannt sind, haben sie bereits einen genügend großen Stamm an Privatpatienten. Da sie derart ausgebucht sind, haben sie sich dazu entschlossen nur noch das Klientel zu bedienen, welches zahlungskräftig ist, bzw. welches aufgrund des Privatversichertenstatus die Rechnung erstattet bekommt.
Ein GKV-Versicherter, der die Kostenerstattung gewählt hat und eine entsprechende Zusatzversicherung besitzt, kann ebenfalls eine Behandlung durch diese Spezialisten in Anspruch nehmen und erhält zumindest Teile der Rechnung von seiner Krankenzusatzversicherung zurück.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da in diesem Zusammenhang nur Tarife zu empfehlen sind, die einen möglichst großen Teil der Rechnung dann erstatten, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nicht vorleistet.
Der einzig wirklich empfehlenswerte Tarif ist hier der ARAG 182 , weil dieser 60%der Rechnung auch dann übernimmt, wenn keine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet. Dies auch noch ohne Begrenzung nach oben.
Mittlerweile haben andere Versicherer nachgerüstet und so bildet der Tarif DKV KAMP ein sehr interessantes Leistungsprofil ab. Es werden hier sogar 85% für Leistungen erstattet, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden. Zudem wird auch für Hilfsmittel und Sehhilfen geleistet.

Leistungen teilweise besser als bei Wechel in die Krankenkostenvollversicherung

Die gesezlichen Krankenkassen haben gegenüber der Privaten Krankenversicherung in Einzelbereichen durchaus Vorteile, beispielsweise bei Kurleistungen, Hilfsmitteln. Durch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips unter Abschluss einer geeigenten Zusatzversicherung vereint man die Vorteile beider Systeme.
Beim Tarif DKV BMG erhält man zudem sogar eine 100% Absicherung bei Privatärzten, im Krankenhaus und bei Zahnbehandlungen.
Gleichzeitig muss man zudem nie befürchten, sich die Beiträge für seine Grundversicherung im Alter nicht mehr leisten zu können und verliert auch nicht den Anspruch auf die günstige gesetzliche Krankenversicherung für Rentner.
Es ist bekannt, dass die Beiträge für Krankenkosenvolltarif im Alter immer weiter ansteigen und sich im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht am Einkommen des Versicherten orientieren.
Dieses Problem hätte man bei Verbleib in der GKV + Abschluss einer Zusatzversicherung nicht, da man im Fall der Fälle immer den Grundschutz der GKV genießt und zur Not den Versicherungsschutz der Zusatzversicherung absenken könnte, um Beitrag zu sparen.

Der Tarif DKV BMG kann zudem auch ohne Gesundheitsprüfung und unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen in eine Krankenvollversicherung bei der DKV AG gewechselt werden.

Bei Gesundheit – Geld zurück

Wer das Kostenerstattungsprinzip + passende Zusatzversicherung gewählt hat, der ist im Fall der Krankheit optimal versichert. Ist er jedoch gesund, so erhält einen Teil der Beiträge zurück. Er profitiert also in jedem Fall.

Keine nervigen GKV-Selbstbehalte

Ein GKV Versicherter mit Kostenerstattung und Krankenzusatzversicherung hat keine nervigen Zuzahlungen, wie Rezeptgebühr usw. zu entrichten.
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Mitversicherung von ambulanten Transportkosten. Was einem als gesunder Mensch gar nicht so wichtig erscheint, kann bei chronisch Kranken zu einer finanziellen Belastungsprobe werden.
Eine gute Zusatzversicherung sollte also auch für ambulante Transportkosten z.B. bei Gehunfähigkeit, Dialyse etc. zum Arzt oder in die Ambulanz leisten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt hier nämlich nicht unbedingt die Taxifahrt für einen Dialysepatienten, der 2 mal pro Woche einen entsprechenden Termin wahrnehmen muss.

Zugriff auf bessere Behandlungsmethoden

Die passende Zusatzversicherung erstattet sowohl die Behandlung durch einen Heilpraktiker, als auch Naturheilverfahren durch Ärzte, spezielle Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente uvm. von denen Kassenpatienten mit Sachleistungsprinzip nur träumen bzw. die sie aus eigener Tasche teuer bezahlen müssen. Ein weiteres Argument für das Kostenerstattungsprinzip + ambulante Krankenzusatzversicherung

Lebenserleichternde und lebenserhaltende Hilfsmittel

Einige Tarife versichern neben den Behandlungskosten, sowie Arznei-Heil- und Verbandmittel auch die Kosten hochwertiger Hilfsmittel auf die ein Kassenpatient teilweise monatelang warten muss. Zudem ist die Nutzung eines hochwertigen Hörgerätes oder einer Prothese sicherlich auch ein Stück des Erhalts der Lebensqualität gegenüber dem einfachen Kassenmodell.
Die gesetzliche Krankenkasse selbst sieht in diesem Zusammenhang schon eine Menge verschiedener Hilfsmittel (natürlich in einfacher Ausstattung) vor. Sie kennt in etwa 12000-15000 verschiedene Hilfsmittel, die für gesetzlich Versicherte in Abhängigkeit bestimmter medizinischer Indikation zur Verfügung gestellt werden.
Daher ist der Punkt Mitversicherung von Hilfsmitteln nicht ganz so lebenswichtig bei einer ambulanten Zusatzversicherung.
Wer jedoch eine bessere Ausführung mitversichern möchte und bei Hörgeräten beispielsweise teure Zuzahlungen verhindern möchte, sollte darauf achten, dass die gewählte ambulante Zusatzversicherung auch für Hilfsmittel leistet.