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Zusatzversicherung Osteopathie

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Wann eine Zusatzversicherung für Osteopathie leistet

Eine gute Zusatzversicherung für Naturheilverfahren leistet neben bekannteren Naturheilverfahren wie der Homöopathie und Akupunktur auch für die Osteopathie.
Eine Zusatzversicherung Osteopathie erstattet eine osteopathische Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit, wenn diese durch einen Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt wird. Einige Zusatzversicherungen erstatten auch osteopathische Behandlungen, die durch dafür qualifizierte Physiotherapeuten durchgeführt werden.

Osteopathie durch Ärzte und Heilpraktiker

Das bedeutet, dass der behandelnde Heilpraktiker eine entsprechende wissenschaftliche Diagnose der Erkrankung erstellen muss und die Osteopathie dann auch geeignet ist, diese Erkrankung oder deren Beschwerden zu lindern oder zu heilen.
Eine Zusatzversicherung Osteopathie leistet jedoch z.B. nicht, wenn es sich bei dem Osteopath nicht um einen Heilbehandler handelt, der entweder nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufelandverzeichnis abrechnet (bzw. die entsprechenden Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).

Unter Osteopathie versteht man zudem vierschiedene manuelle Diagnose und Behandlungsverfahren, die von einem Heilbehandler also Arzt oder Heilpraktiker durchzuführen sind.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer osteopathischen Behandlung durch Physiotherapeuten. Die meisten Zusatzversicherungen leisten jedoch nur bei einer Osteopathie durch Ärzte oder Heilpraktiker, da auch nur diese beiden eine Diagnose stellen dürfen.

Ausnahmen – Osteopathie durch Physiotherapeuten

Die Nürnberger AMed Heilpraktikerversicherung leistet sowohl für osteopathische Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker, als auch durch Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer, die im Verband für Osteopathen Mitglied sind. Erstattet werden durch diesen Tarif 80% von 1000 Euro pro Jahr, bei Kindern werden pro Jahr max. 400 Euro erstattet.

Das gleiche gilt für die Württembergische NH Zusatzversicherung , allerdings gibt es dort speziell für Osteopathie eine zusätzliche Einschränkung von max 60 Euro pro Sitzung und max nur 6 Behandlungen im Jahr (ansonsten insgesamt 100% von 1000 Euro pro Jahr für Naturheilverfahren).

Ebenso bei Physiotherapeuten, die im Berufsverband für Osteopathen sind leistet der Münchener Verein 178 : 85% bis 1000 Euro Erstattung pro Kalenderjahr, ohne Wartezeit (erste 2 Kalenderjahre max 480 Euro Erstattung) oder die UKV Natur Privat: 80% von 1250,-/Kalenderjahr, max. 1.000 Euro Erstattung in den ersten 2 Kalenderjahren, aber wie auch Münchener Verein 178 keine anfänglichen Wartezeiten.

Einige Tarifen (siehe unten) leisten für Osteopathie auch dann, wenn ein Arzt diese verordnet hat, die osteopathische Behandlung selbst aber von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird. Ausser den oben genannten 4 Tarifen ist jedoch davon auszugehen, dass eine Osteipathie, die durch einen Physiotherapeuten durchgeführt wird, nicht erstattungsfähig ist.

Osteopathie durch sektorale Heilpraktiker

Einige Zustazversicherungen z.B. Signal Iduna Ambulant plus leisten zwar für Osteopathie, jedoch nur, wenn der durchführende Heilpraktiker ein “Vollheilpraktiker” ist, der nicht nur eine Teilzulassung besitzt. Dies wird auch sektoraler Heilpraktiker Osteopathie oder sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie genannt.

Barmenia Mehr Gesundheit (100% in Tarifvariante MehrGesundheit 2000 bis 2000 Euro Erstattung/Jahr) und auch AXA med komfor(start)t (80% Erstattung von 2500 Euro Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren) lerstatten auch für osteopathische Behandlungen durch sektoralen Heilpraktikern mit Bezeichnung “sektoraler Heilpraktiker Osteopathie”.

Welche Zusatzversicherungen bezahlen für Osteopathie Behandlungen?

Folgende Heilpraktikerversicherungen erstatten für eine osteopathische Behandlung, wenn die oben genannten Voraussetzunen erfüllt sind:

  • Barmenia MehrGesundheit : 100% je nach Tarifstufe bis 2000 Euro Erstattung pro Kalenderjahr, durch Ärzte und Heilpraktiker, auch durch sektorale Heilpraktiker Osteopathie.
  • Axa med komfort start : 80% von 2500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren, Osteopathie durch Ärzte für Naturheilverfahren und/oder Heilpraktiker (auch sektrorale Heilpraktiker)
  • Münchener Verein 178 Naturmedizin : 85% Erstattung, keine Wartezeit, 1000 Euro pro Jahr. Auch Osteopathen (Physiotherapeuten) sind dort anerkannt und erstattungsfähig.
  • Advigon alternativmedizin spezial (1000 Euro pro Jahr)
  • Arag 483 90% maximale Erstattung = 2.250 Euro innerhalb 24 Monaten),hier reicht auch die Verordnung eines Arztes zu einem Osteopathen, der Physiotherapeut ist
  • Gothaer mediambulant (1000 Euro pro Jahr)
  • Signal Iduna Ambulant plus (750 Euro pro Jahr, keine Wartezeit)
  • UKV NaturPRIVAT : 80%, Erstattung max. 1000 EUR pro Jahr, keine Wartezeit
  • Allianz AmbulantBest : 80%, Erstattung max. 1000 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren, auch Verodnung durch Ärzte möglich, also Osteopathie beim Physiotherapeuten
  • Nürnberger Amed : Osteopathie durch Ärzte, Heilpraktiker und auch Physiotherapeuten, max. 800 Euro pro Jahr.

Zusätzliche Erstattung über die gesetzliche Krankenkasse möglich

Auch viele Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für Osteopathie. Die stärksten Zuschüsse in Höhe von 360 Euro im Kalenderjahr gibt es bei der BKK VBU. Zudem erstattet diese Krankenkasse zusätzlich 150 Euro für den Beitrag einer Krankenzusatzversicherung, was die Kombination aus BKK VBU und Zusatzversicherung Osteopathie sehr attraktiv macht.