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Zahnzusatzversicherung Veneers

Was ist ein Veneer?

Ein Veneer ist eine Keramikschale, die hauchdünn ist und mit einem Spezialkleber auf die Zahnoberfläche, meist der Frontzähne, aufgebracht wird.
Veneers sind in den meisten Fällen ein Mittel um kosmetische Verbesserungen des Gebisses zu bewirken, beispielsweise bei kleinen, nicht gutaussehenden Zähnen oder falls Zähne von der Norm abweichende Formen haben.
Je nach Indikation können Veneers aber auch medizinisch notwendig sein und beispielsweise den Zweck einer Teilkrone erfüllen.

Welche Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten von Veneers?

Veneers sind nur dann ersttatungsfähig, wenn diese Behandlung medizinisch notwendig ist, nicht beispielsweise bei vollkommen gesunden Zähnen, die jedoch nicht dem Äusseren entsprechen, welches ihr Besitzer gerne für sich wünscht.
Allerdings kann eine Zahnzusatzversicherung Veneers dann ersetzen, wenn sie dem Erhalt eines Zahnes dienen.
Der Zahnarzt muss die Behandlung dann als Teilkronen abrechnen. Des Weiteren sind Veneers als Verblendung neuen Zahnersatzes denkbar und hier erstatten sämtliche Premiumtarife mindestens bis zum 5. Seitenzahn, viele bis zum 6.
Einige Tarife wie die Bayerische, die DKV KDTP100 Zahnversicherung und die Arag Zahnzusatzversicherung, Württembergische ZBE ZE90 , UKV ZahnPrivat Premium und Allianz dentbest leisten grundsätzlich bei dieser medizinischen Notwendigkeit für Veneers, damit das strahlende Lächeln wiederhergestellt wird und Ihnen keine hohen Eigenbeteiligungen entstehen.

Die Inter Zahnzusatzversicherung leistet laut eigener Aussage sogar bis zum jeweils 8. Zahn (Weisheitszahn) für Keramikverblendungen.