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Versorgungslücken bei Pflegebedürftigkeit

Monatliche Pflegeheimkosten und Deckungslücken

Pflegebedürftige müssen bei einer Heimunterbringung die anfallenden Pflegekosten, die über dem Leistungsbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen aus eigenen Mitteln bestreiten. Die durchschnittlichen monatlichen Pflegekosten einer Heimunterbringung in Deutschland liegen inklusive Investitionskosten in:

  • der Pflegestufe I bei 2.365,- EUR
  • der Pflegestufe II bei 2.795,- EUR
  • der Pflegestufe III bei 3.252,- EUR

Angesichts des recht geringen Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegeversicherung ergeben sich teilweise enorme Deckungslücken, wie man folgender Tabelle entnehmen kann:

Pflegestufe Pflegegeld pro Monat tatsächlicher Bedarf Versorgungslücke
I 1.023,-EUR 2.365,-EUR 1.342,-EUR
II 1.279,-EUR 2.795,-EUR 1.516,-EUR
III 1.550,-EUR 3.252,-EUR 1.702,-EUR

(Stand 2011)

Professionelle häusliche Pflege und Versorgungslücken

Die Pflegekasse zahlt bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld, welches abhängig ist von der Pflegestufe. Der tatsächliche Bedarf liegt deutlich darüber:

Pflegestufe Pflegegeld pro Monat tatsächlicher Bedarf Versorgungslücke
I 450,-EUR 850,- 400,-EUR
II 1.100,-EUR 2.000,-EUR 900,-EUR
III 1.550,-EUR 3.400,-EUR 1.850,-EUR

Häusliche Pflege

Bei einer Pflege zuhause durch Angehörige zahlt die gesetzliche Pflegekasse ein geringeres monatliches Pflegegeld:

  • der Pflegestufe I bei 235,- EUR
  • der Pflegestufe II bei 440,- EUR
  • der Pflegestufe III bei 700,- EUR

Pflegekosten und Abhängigkeit vom Bundesland

Die Kosten für eine Pflegeheimunterbringung variieren je nach Bundesland sehr stark. Während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung überall identisch sind in Deutschland, unterscheiden sich die tatsächlich anfallenden Kosten teilweise enorm.

Die niedrigsten durschnittlichen Pflegekosten einer Heimunterbringung sind in den neueren Bundesländern zu finden, während die höchsten Kosten in Bundesländern wie Hamburg oder Nordrhein-Westfalen zu finden sind.

Hier eine Tabelle der durchschnittlichen monatlichen Kosten einer Heimunterbringung (Stand 2011) in Abhängigkeit vom Bundesland:

Bundesland Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Baden-Württemberg 2.538,-EUR 2.965,-EUR 3.485,-EUR
Bayern 2.438,-EUR 2.818,-EUR 3.098,-EUR
Berlin 2.324,-EUR 2.856,-EUR 3.238,-EUR
Brandenburg 1.923,-EUR 2.233,-EUR 2.728,-EUR
Bremen 2.367,-EUR 3.016,-EUR 3.455,-EUR
Hamburg 2.518,-EUR 3.080,-EUR 3.653,-EUR
Hessen 2.377,-EUR 2.885,-EUR 3.396,-EUR
Meckl.-Vorpommern 1.921,-EUR 2.281,-EUR 2.717,-EUR
Niedersachsen 2.313,-EUR 2.696,-EUR 3.089,-EUR
Nordrhein-Westfalen 2.646,-EUR 3.181,-EUR 3.734,-EUR
Rheinland-Pfalz 2.315,-EUR 2.699,-EUR 3.336,-EUR
Saarland 2.399,-EUR 2.877,-EUR 3.479,-EUR
Sachsen 1.807,-EUR 2.128,-EUR 2.614,-EUR
Sachsen-Anhalt 1.872,-EUR 2.236,-EUR 2.517,-EUR
Schleswig-Holstein 2.390,-EUR 2.754,-EUR 3.114,-EUR
Thüringen 1.781,-EUR 2.153,-EUR 2.602,-EUR

Wie man erkennt weichen die Kosten für eine stationären Heimunterbringung stark voneinander ab, was bedeutet, dass auch die Deckungslücken, die nach Vorleistung des gesetzlichen Pflegegeldes verbleiben, stark variieren, je nachdem in welchem Bundesland die pflegebedürftige Person lebt.

Pflegetagegeldversicherung – Absicherung der Deckungslücken

Eine Pflegetagegeldversicherung ist dazu geeignet die Deckungslücke zwischen tatsächlich anfallenden Pflegekosten und den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung abzudecken.

Abzuziehen vom Bedarf wäre unter Umständen noch das Renteneinkommen des Pflegebedürftigen, wobei bedacht werden muss, dass Hinterbliebene auch noch etwas zum Leben brauchen, beispielsweise die Ehefrau des Pflegebedürftigen.

Je nach Bundesland muss demnach ein Pflegetagegeld in Höhe von 50-80 Euro pro Tag abgesichert werden, um die Deckungslücken zu schließen.Je eher man eine solche Pflegezusatzversicherung abschließt, desto geringer ist die monatliche Belastung.

Zu bedenken ist natürlich auch, dass besonders bei einem pflegebedürftigen Renter noch die Altersrente dazukäme, welche den Bedarf an zusätzlichem Pflegegeld natürlich absenken könnte.
Dies sollte bei Berechnung der Deckungslücke zumindest anteilig berücksichtigt werden. Das kann im Endeffekt dann zu einer ausreichenden Absicherung bereits mit 30 Euro Pflegetagegeld führen, was in etwa 900 Euro im Monat entspräche, allerdings ja nur bei Pflegestufe 3. In den kleineren Stufen wäre die Lücke wieder deutlich höher, da die Kosten der Heimunterbringung nicht wesentlich niedriger ausfallen, jedoch die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung bei den Pflegestufen I oder II deutlich niedriger ist.