Kostenlos beraten lassen!
04021107660 Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Klimaneutral
R+V N1 Zusatzversicherung

R+V N1 Naturheilverfahren Zusatzversicherung

  • 80% von 3.000 Euro Rechnungsbetrag Erstattung in einem Jahr möglich
  • Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Alle Naturheilverfahren nach GebüH und Hufelandverzeichnis
  • kundenfreundliche und schnelle Leistungsregulierung

R+V N1 – reine Naturheilverfahren Zusatzversicherung

Die Heilpraktiker Zusatzversicherung R+V N1 stellt einen würdigen Nachfolger zur Gothaer medinatura dar, welche seit kurzem nicht mehr abschließbar ist. Damit ist die R und V N1 Heilpraktikerversicherung neben der DKV NHB Zusatzversicherung für Naturheilverfahren der einzige Tarif, der als reine Heilpraktikerversicherung ohne Zusatzleistungen zu bezeichnen ist.

Erstattung beim Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren

Die R und V N1 Zusatzversicherung erstattet 80% der Rechnung für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker (rechnet nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab (GebüH) und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren (rechnen nach GOÄ-Ziffern im Hufelandverzeichnis ab).
Maximal werden innerhalb von 2 Kalenderjahren Rechnungsbeträge bis 3.000 Euro berücksichtigt. Demnach wäre eine Gesamterstattung von bis zu 2.400 Euro durch die R+V N1 Heilpraktikerversicherung möglich innerhalb eines Jahres möglich.
Ebenso innerhalb der Erstattungshöchstgrenzen sind natürlich die verordneten Arznei- und Heilmittel durch den Tarif erstattungsfähig.

Besonderheit

Die R+V N1 Zusatzversicherung verzichtet auf sämtliche Wartezeiten. Dafür ist die Erstattung in den ersten 2 Jahren auf max. 400 Euro begrenzt. Dieses Vorgehen ist drigend erforderlich, wie das Beispiel der Gothaer medinatura Zusatzversicherung zeigte, welche innerhalb weniger Jahre die Beiträge verdreifachen musste (insbesondere eigentlich nur für die weibliche Kundschaft, die hier besonders eifrig Leistungen in Anspruch nahm).

Verzicht auf Wartezeiten heisst hier allerdings nicht, dass für laufende oder angeratene Behandlungen bereits sofort Rechnungen eingereicht werden können. Ganz im Gegenteil sind die Gesundheitsfragen bei der R+V Zusatzversicherung für Naturheilverfahren deutlich umfangreicher als z.B. bei der DKV KNHB Heilpraktikerversicherung, welche nur Vorerkrankungen innerhalb der letzten 3 Jahre abfragt.
Die R+V N1 Zusatzversicherung bildet Alterungsrückstellungen, daher scheint der Beitrag zunächst deutlich teurer als beispielsweise bei CSS alternativmedizin oder der DKV KNHB, jedoch erhöht sich der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens bei der R+V N1 Zusatzversicherung.
Zudem sieht die R+V recht umfangreiche Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag vor. Bei Vorerkrankungen wie Rückenschmerzen reagiert der Versicherer sehr restriktiv und bietet Versicherungsschutz nur gegen einen kompletten Leistungsausschluss des ganzen Rückens an. das gleiche gilt bei Heuschnupfen (hier Leistungsausschlus für Allergie und Folgen).
Wer einen Tarif ebenfall mit Wartezeiterlass wünscht, aber unkomplizierter Gesundheitsprüfung, könnte auf die Signal Iduna ausweichen.

Erstattungsfähige Naturheilverfahren

Da die R+V N1 Zusatzversicherung für alle Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis leistet, beinhaltet ihr Leistungsatalog so ziemlich alle wichtigen Naturheilverfahren, die erfolgversprechend angewendet werden in der alternativen Medizin. Neben bekannten Naturheilverfahren wie Homöopathie und Akupunktur gehören auch weniger bekannte Verfahren wie die Orthomolekulare Medizin, Chiropraktik und viele, viele weitere dazu.

Fazit R+V N1

Die R+V N1 Heilpraktikerversicherung stellt einen der leistungsstärksten Naturheiltarife am Markt dar, der als kleines Extra auf die Wartezeiten verzichtet. Die Tatsache, dass innerhalb der ersten 2 Jahre jedoch maximal 400 Euro durch den Tarif erstattet werden, ist insofern klug, dass dies beitragsstabilisierend wirkt, da die Kunden langfristig gebunden bleiben sollen und nicht nach kurzer Zeit den Vertrag wieder kündigen sollen.
Die Bezeichnung Tarif ohne Wartezeit ist eher als ein Lockmittel zu verstehen, denn man zahlt innerhalb der ersten 2 Jahre auch in etwas das ein, was man maximal rausholen könnte an Leistungen.