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Klimaneutral

Kritische Anmerkungen

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7. Kritische Anmerkungen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung

An dieser Stelle muss noch einmal die Tatsache besonders betont werden, dass die Gesetzliche Pflegeversicherung für den Pflegefall keine Bedarfsdeckung vorsieht, sondern vielmehr nach pauschal festgelegten Pflegesätzen ein Pflegetagegeld gewährt wird, das in der Regel den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und Familienangehörigen nicht gerecht werden kann, da die Preise von Pflegediensten vergleichsweise hoch sind.
Kritisch zu sehen ist auch die Ermittlung der vorliegenden Pflegestufe, da einige wichtige Aspekte bei der Feststellung des Pflegeaufwandes unberücksichtigt bleiben. So wird beispielsweise die Notwendigkeit der Pflegebetreuung im Vergleich zur reinen Pflege vernachlässigt. Insbesondere geistig, psychisch oder demenzkranke Menschen sind sehr stark auf die Anwesenheit andere Menschen angewiesen. Zu wenig Berücksichtigung finden generell psychologische und soziale Aspekte. Es genügt einfach nicht, die Ernährung, Mobilität und Körperhygiene von Pflegebedürftigen sicher zu stellen. Die Betroffenen bedürfen auch im besonderen Umfang einer Teilhabe am sozialen Leben.

Unverständlich ist es auch, warum erst eine Pflegebedürftigkeit ab einer voraussichtlichen Dauer von einem halben Jahr zu Leistungen aus der Pflegeversicherung führt. Beispielsweise kann in Folge eines schweren Unfalles ein Pflegefall auch nur für wenige Monate vorliegen, ohne dass dies zu Pflegeleistungen von der Pflegekasse führt. Vor dem Hintergrund, dass gerade ein Unfall zu einer kurzfristig sehr hohen Pflegebedürftigkeit führen kann, jedoch mittel- und langfristig eine Genesung zu erwarten ist, ist dieses Ausschließkriterium ungerecht und unverständlich. Gerade wenn ein Mensch in Folge eines Unfalles kurzfristig für voraussichtlich weniger als sechs Monaten auf die Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen ist, sollten präventiv Pflegeleistungen gewährt werden, um die potentielle Gefahr eines Pflegefalles im Zaun zu halten.

Da bei der Ermittlung des Pflegeaufwandes, aus dem sich die Höhe der Pflegeleistungen ergibt, Durchschnittswerte zu Grunde gelegt werden, ist die Erstattung für Pflegeleistungen kritisch zu sehen. Schon Bertolt Brecht merkte jedoch kritisch an, dass sich das „Lebendige“ nicht ausrechnen lässt. Indem aber statistische Durchschnittswerte für den Zeitaufwand einer bestimmten Pflegestufe ausschlaggebend sind, geraten insbesondere professionelle Pflegekräfte massiv unter Zeitdruck. Der Faktor „Mensch“ bleibt dabei außen vor. Pflegebedürftige, die eine besondere Fürsorge bei der Pflege benötigen, erhalten diese nicht, weil nicht die tatsächlich entstehenden Kosten und der wünschenswerte Zeitaufwand entlohnt werden. Hinzu kommt noch, dass das Pflegegeld nicht genauso stark ansteigt, wie die Inflation, was die Vernachlässigung der menschlichen Bedürfnisse, die neben den „notwendigen“ Verrichtungen bei der Pflege anfallen, noch verstärkt.