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Kritik - Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung

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10. Kritik bei der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung – zu Recht?

Dennoch gab es bei der Einführung der Pflegeversicherung – wie bei allen Reformierungen der Sozialversicherung – von vielen Seiten kritisiert.
Von Seiten der Sozialverbände wurde kritisiert, dass die reicheren Bevölkerungsschichten deutlich stärker von der Gesetzlichen Pflegeversicherung profitieren würden, da diese im Pflegefall ihr Vermögen schon konnten, während sie Leistungen aus einem solidarischen Versicherungssystem beziehen, in das auch ärmere Arbeitnehmer eingezahlt hätten. Diese Kritik wird aber andererseits der Problematik nicht gerecht, dass vor Einführung der Pflegekasse die kommunal gezahlte Sozialhilfe erheblich belastet wurde. Ferner dürfen auch Leistungsanreize zur Bildung von Vermögen – und vor allem zur Aufnahme lukrativer Arbeit – nicht zu sehr blockiert werden, insofern macht das solidarische System, dass Pflegetagegeld für alle zahlt schon Sinn. Außerdem stimmt die Kritik von Gewerkschaften und sozialen Verbänden nicht, dass reichere Bevölkerungsschichten nun ihr Vermögen schonen würden. Wie im Artikel zur Privaten Pflegeversicherung aufgeschlüsselt werden wird, führt der Pflegefall sehr oft dazu, dass Familienangehörige, die nicht vermögend sind, zur Finanzierung der Pflegekosten, die mit dem staatlichen Pflegetagegeld nicht abgedeckt werden können, in besonderen Härtefällen ergänzend weiterhin Sozialgeld erhalten.
Um Kritik von Seiten der Arbeitgeberverbände entgegen zu kommen und die Lohnnebenkosten nicht zu sehr in die Höhe zu treiben, wurde der Buß- und Bettag abgeschafft. Das führte wiederum zu Kritik – insbesondere von der evangelischen – Kirche. Die Kirche in Deutschland sollte dabei jedoch bedenken, dass die Kirchenbindung und der Glaube an Gott nicht von der Anzahl an Feiertagen in einem Land abhängt. So haben z. B. die USA im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland sehr wenige gesetzliche Feiertage. Der Gottesglaube und die Kirchenbindung ist aber in den USA dennoch ungleich höher als in Deutschland, was sich mit internationalen Wertestudien eindeutig untermauern lässt. Die Kostenersparnis für Arbeitgeber und –nehmer ist dagegen enorm, was im Umkehrschluss auch wieder der Kirche zugute kommen kann, wenn dazu tendenziell mehr Menschen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen. Denn die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich nach der Einkommenssteuer.
Kritik kam auch von den Altenpflegeverbänden, die mit den gegenwärtig gewährten Leistungen des Gesetzlichen Pflegegeldes nicht zufrieden sind und eine deutliche Ausweitung der Leistungen fordern. Doch auch diese Kritik ist zu kurz gedacht. Wenn die Lohnnebenkosten durch eine Beitragsanpassung der Pflegeversicherung weiter ansteigen, steigen die Lohnkosten in Deutschland, was tendenziell weitere Arbeitsplätze vernichtet und u. U. die erhofften Mehreinnahmen aus der Beitragserhöhung zunichte machen können. Mehr Sinn macht dagegen die Bürger verstärkt zur Eigenvorsorge zu motivieren und gleichzeitig Arbeitgeber vor einem Sozialabgabeanstieg zu bewahren. Bei einer Ausweitung der Gesetzlichen Pflegeversicherung käme andererseits auch wieder die Kritik der Gewerkschaften und Sozialverbände zum Tragen, dass die paritätische Pflegeversicherung durch die Verschonung des Vermögens einkommensstärkerer Personen quasi eine Umverteilung Arm zu Reich verstärke.
Auch die Kritik, dass die Pflegeversicherung durch die Streichung eines Feiertages überwiegend von den Arbeitnehmern finanziert wird, geht an den ökonomischen Tatsachen vorbei. Denn wahrhaftig hat auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil an den Gesetzlichen Sozialversicherungen – zumindest langfristig – mit zu erwirtschaften. Erkennt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer auf Dauer nicht zumindest die Kosten der eigenen Arbeitskraft (also des Bruttolohns plus des Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen) erwirtschaften kann, wird der rationale Arbeitgeber den Arbeiter entweder kündigen oder eine Gehaltskürzung vornehmen. Insofern sind (steigende) Beiträge für die Gesetzliche Sozialversicherung streng genommen immer auch zu Lasten der Arbeitnehmer. (Die Aufteilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist eher Augenwischerei, um den Sozialstaat besser „vermarkten“ zu können).

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