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Rürup - Förderung

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Rürup Rente Förderung – ideal für Selbstständige

Die Rürup Rente richtet sich an Selbstständige und Freiberufler, da diese die Riester-Rente steuerbegünstigt nicht besparen können. Auf den Anspruch der Steuerabzugsfähigkeit von Beiträgen der Rürup Rente haben aber alle steuerpflichtigen. Alleine der individuelle Steuervorteil muss individuell berechnet werden, damit festgestellt werden kann, ob die
Investition sich für den einzelnen Sparer rechnet.

Rürup Rente Beiträge – bis zu € 20.000 abzugsfähig

Im Gegensatz zum Riestervertrag, bei dem sowohl jährliche staatliche Zulagen (Grund- und ggfs. Kinderzulage) als auch Steuerabzug das Besparen der Riesterrente versüßt, so wird die Rürup Rente einzig über die Steuerabzugsfähigkeit der Beiträge bevorteilt. Dabei kann der Sparer die während des Jahres eingezahlten Beiträge und Einmalzahlungen im Jahre 2010 zu 68 % als Sonderausgabenabzug geltend machen. Die Absetzbarkeit der Investition ist auf 20.000 Euro im Jahr begrenzt. Interessanterweise steigt die prozentuale
Absetzubarkeit pro Jahr um 2 Prozentpunkte und erreicht im Jahre 2025 100 % der eingezahlten Beiträge als zu berücksichtigten Sonderausgabenabzug.

Rürup Rente in der Steuererklärung

Jeder Sparer der Rürup-Rente gibt die während des Jahres eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung zum Sonderausgabenabzug an. Dabei reduzieren die eingezahlten Rürup-Rentenbeiträge das zu versteuernde Einkommen beachtlich. Schließlich muss der Rürup Rentensparer weniger Steuern zahlen. Beliebt sind bei Selbstständigen Einmalzahlungen am Ende des Jahres in die Rürup Rente. Dabei wird noch vorhandene Liquidität – neben den regelmässigen Beiträgen – als Sonderzahlung in den Vertrag eingebracht. Dabei sinkt das zu versteuernde Einkommen nochmal beachtlich. Der maximale Betrag i.H.v. € 20.000 pro Jahr, der steuermindernd eingezahlt werden kann, ist aber weiterhin zu beachten.

Rürup Rente in der Rentenphase

Dem großen steuerlichen Vorteil in der Einzahlphase steht die nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rentenzahlung in der Rentenbezugsphase entgegen. Die Einkünfte aus der Rürup Rente müssen demnach wie die gesetzliche Rente nachgelagert versteuert werden. Da das individuelle zu versteuernde Einkommen im Rentenalter in der Regel (deutlich) geringer ist als in der aktiven Erwerbsphase, ist das Rürup-Rentenmodell eine lohnenswerte und steuersparende Methode, um private Altersversorgung zu betreiben.