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Zielgruppen - Dienstunfähigkeitsversicherung

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Zielgruppen der Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich an Beamte und Soldaten. Doch auch innerhalb dieser Berufsgruppen gibt es Unterschiede bei der Dienstunfähigkeitsversicherung. So müssen beispielsweise Beamte im Polizeivollzugsdienst auf eine spezielle Klausel achten.

Lehrer und Finanzbeamte aller Dienstgrade profitieren von einer Absicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich insbesondere an Lehrer und Hochschullehrer, die im Dienst des Staates stehen. Zugehörige dieser Berufsgruppe sollten auf eine ausreichende Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit achten. Da in der Regel die Höhe des Ruhegehalts mit den geleisteten Dienstjahren steigt, empfiehlt es sich vor allem zu Beginn eine möglichst hohe Dienstunfähigkeitsrente zu wählen. Diese kann dann im Laufe der Jahre reduziert werden. Zur Zielgruppe der Dienstunfähigkeitsversicherung gehören auch Finanzbeamte. Die verschiedenen Dienstgrade dieser Berufsgruppe sowie Finanzbeamte auf Probe und auf Widerruf benötigen eine Versicherung gegen Dienstunfähigkeit.

Polizei, Bundesgrenzschutz und Soldaten müssen ihr Dienstunfähigkeitsrisiko absichern

Beamte im Polizeivollzugsdienst tragen ein hohes Risiko und scheiden nicht selten aufgrund einer Dienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst aus. Für Polizeibeamte muss eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag stehen, damit sie optimal abgesichert sind. Diese spezielle DU-Klausel sollte beispielsweise einen langen Versicherungsschutz garantieren. Für Bundesgrenzschutzbeamte wird ebenfalls der Abschluss einer Versicherung zur Dienstunfähigkeit empfohlen, da diese Berufsgruppe im Falle einer länger dauernden Unfähigkeit zur Ausübung des Dienstes nur unzureichend geschützt ist. Die Berufsgruppe der Soldaten wird mit der Dienstunfähigkeitsversicherung ebenfalls angesprochen. Vor allem Berufssoldaten wird eine entsprechende Absicherung empfohlen. Hier gilt ebenfalls, dass der Versicherungsvertrag eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten enthalten muss.

Richter und Staatsanwälte brauchen finanziellen Schutz

Auch Richter können dienstunfähig werden und sollten sich daher gezielt gegen finanzielle Verluste absichern. Richtern wird empfohlen darauf zu achten, dass sie im Falle einer Dienstunfähigkeit genau wie andere Beamte des öffentlichen Dienstes behandelt werden und die Leistung vom Versicherer auch erfolgt. Ähnliches gilt auch für Staatsanwälte. Auch sie sollten besonders zu Beginn ihrer Laufbahn auf einen ausreichenden Schutz durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung achten.

Eine Absicherung ist für Beamte allgemein sinnvoll

Auch wenn es mittlerweile nicht mehr allzu viele Postbeamte, Telekombeamte und Bundesbahnbeamte gibt, braucht diese Gruppe von Beamten ebenfalls eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die sie im Falle einer Dienstunfähigkeit vor finanziellen Einbußen schützt. Eine Absicherung vor einer eventuellen Dienstunfähigkeit ist zudem für Verwaltungsbeamte, Zollbeamte und Justizvollzugsbeamte sinnvoll.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann von Beamten auf Probe, Beamten auf Widerruf und Beamten auf Lebenszeit abgeschlossen werden. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben in der Regel noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei vorliegender Dienstunfähigkeit. Sind sie länger andauernd dienstunfähig, werden sie aus dem Dienst entlassen. Deshalb ist es besonders in den Anfangsjahren der Beamtenlaufzeit wichtig, dass eine Dienstunfähigkeitsersicherung in angemessener Höhe abgeschlossen wird.