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Arag 182 (Kostenerstattungs-Tarif)

  • 100% Privatleistung bei Ärzten mit Kassenzulassung
  • 60% ohne Begrenzung bei Privatärzten
  • inkl. Arznei-Verband- und Heilmitteln
  • keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ

Ambulante Zusatzversicherung ARAG 182 – Kostenerstattungstarif

Der ARAG 182 ist eine ambulante Zusatzversicherung, die mit den sonstigen Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte nicht wirklich vergleichbar ist.
Der Grund hierfür liegt darin, dass dieser Zusatztarif nur in Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert.

Der Inhaber dieses Tarifs ist somit Privatpatient im ambulanten Bereich und erhält von seinem Arzt eine Privatrechnung. Dies hat für den Versicherten eine Menge Vorteile.
Zwar gibt es eine ganze Reihe ähnlicher ambulanter Zusatzversicherungen, diese sind aber aus vielerlei Gründen weniger leistungsstark. Ein ganz wichtiger Punkt ist der, dass der ARAG 182 die höchsten Erstattungen bei Privatbehandlungen vorsieht, also dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich gar nicht leistet.
Dies ist ein sehr wichtiges Leistungskriterium für eine ambulante Krankenzusatzversicherung, da die Behandlung durch Spezialisten möglichst hoch erstattungsfähig sein muss.
Denn dadurch wird volle Flexibilität und die hochwertigste medizinische Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet.
Was der ARAG 182 im einzelnen alles leistet, wird im folgenden erklärt.

Leistungskurzübersicht

  • Erstattung der Praxisgebühr
  • ärztliche Behandlung ohne Begrenzung auf die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
  • Arznei- und Verbandmittel ohne GKV-Eigenbeteiligung
  • Apparatemedizin
  • Heilmittel ohne Eigenanteil
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Psychotherapie
  • Schutzimpungen
  • Schwangerschaft/Entbindung
  • Krankentransporte, auch ambulant
  • Behandlung ein einem Kurort
  • Heilpraktiker

Wenn die gesetzliche Krankenkasse nur eine Position auf der Rechnung grundsätzlich erstattet, wird die gesamte Rechnung zu 100% erstattet. Bei Ärzten ohne Kassenzulassung beispielsweise erstattet der ARAG 182 immernoch 60%. Das ist einmalig am Markt.

Detailerklärung der Leistungen des ARAG 182

keine Praxisgebühr (seit 2013 sowieso abgeschafft)
Da Sie Privatpatient sind, braucht eine Praxisgebühr nicht mehr bezahlt zu werden. Die Rechnung wird Ihnen zu 100% bei Vorleistung der Krankenkasse (z.B. bei Ärzten mit Kassenzulassung) erstattet, ohne Abzug und ohne, dass beim Arzt die 10 Euro entrichtet werden müssen.

Ärztliche Behandlung ohne Begrenzung
Die ambulante Krankenzusatzversicherung nach dem Tarif ARAG 182 erstattet ohne Begrenzung auf den Höchstsatz der amtlichen Gebühren sämtliche Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Laboruntersuchungen, ambulante Operationen und Wegegebühren, wenn am Aufenthaltsort des Patienten kein Arzt vorhanden ist. Auch die Behandlung durch reine Privatärzte ist grundsätzlich erstattungsfähig (zu mindestens 60%)

Arzneien und Verbandmittel ohne Rezeptgebühren
Ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel werden sämtliche vom Arzt verschriebene Medikamente, Arzneimittel und Verbandmittel von dieser ambulanten Krankenzusatzversicherung erstattet. Dabei ist es egal, ob es sich um Generika oder um Originalpräparate handelt. Genauso werden reine Privatmedikamente erstattet (ohne Vorleistung allerdings nur 60%)

Heilmittel ohne zusätzliche Gebühren
Heilmittel, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik usw. werden ohne die sonstigen Rezeptgebühren erstattet. Des Weiteren: Licht,- Wärme- und andere physykalische Behandlungen. Anwendungen des elektrischen Stroms und medizinische Bäder werden ebenfalls von diesem Tarif erstattet.

Apparatemedizin
Sie sind Privatpatient, ebenfalls wenn es um kostenspielige Therapien geht, die einem Kassenpatienten gerne einmal verwehrt werden.
Dazu gehören: Röntgentherapien, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgendurchleuchtung, Röntgenaufnahmen, Anfertigung eines EKG oder EEG. Das beste ist, dass dies alles in den meisten Fällen ohne die sonstigen langen Wartezeiten, die für Kassenpatienten gelten, zur Verfügung steht.

Vorsorgeuntersuchungen
Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen sind ohne Alters- oder Diagnoseeinschränkungen erstattungsfähig. Während eine Kassenpatient beispielsweise eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung nur unter bestimmten Voraussetzungen erhält, ist dies mit dieser ambulanten Krankenzusatzversicherung kein Thema mehr. Es wird anstandslos übernommen.

Psychotherapie
Zwar leistet die gesetzliche Krankenkasse bei Psychotherapie, jedoch führen die niedrigen Stundensätze, die den Behandlern gezahlt werden zu ewig langen Wartezeiten. der ARAG 182 erstattet pro Jahr bis zu 50 Behandlungsstunden als Privatpatient.

Schutzimpfungen
Ohne jede Beschränkung auf gesetzliche Programme werden sogar Impfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen z.B. tropische Länder erstattet.

Schwangerschaft/Entbindung
Sie sind auch im Fall einer Schwangerschaft Privatpatient bei allen Heilbehandlern. Egal ob Schwangerschaftsüberwachung, ärztliche Kosten für die Entbindung (Hausentbindung) oder die Kosten für die Hebamme, dieser Tarif erstattet die anfallenden Kosten.

Krankentransporte
Bei bescheinigter Gehunfähigkeit werden die Transporte im ambulanten Bereich erstattet. Beispielsweise Transporte zu einer ambulanten Dialysebehandlung.

Heilpraktiker
Es werden die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker übernommen. Auch die Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte werden übernommen. Bei einer Vorleistung der GKV sogar zu 100%.

Selbstbehalt
Der Tarif sieht für Erwachsene einen jährlichen Selbstbehalt von 75 Euro vor.

Kombinierbar mit anderen Tarifen

Der ambulante Zusatztarif ARAG 182 ist kombinierbar mit anderen Tarifen.
Es wird dringend dazu geraten das Kostenerstattungsprinzip nur für den ambulanten Bereich zu wählen. Im Bereiche der Zahnbehandlung fährt man nach der alten Regelung(Sachleistungsprinzip) in Verbindung mit einer guten Zahnzusatzversicherung, wie z.B. dem ARAG Z100 wesentlich günstiger und besser.
Im stationären Bereich wird der Abschluss einer stationären Krankenhauszusatzversicherung empfohlen. Im Angebotsrechner lässt sich dieser einfach dazuwählen.
In Verbindung mit diesen Zusatztarifen stellt der ARAG 182 einen allumfassenden Versicherungsschutz auf Privatniveau dar.
Sofern eine Erhöhung der Heilpraktikerleistung (auf 100% der Rechnung) und eine Leistung für Sehhilfen und Auslandskrankenschutz gewünscht ist, gibt es hier mit dem Tarif Baustein Arag 282 eine günstige Alternative (sprechen Sie uns hierzu an oder schreiben Sie uns eine Email), Sie erhalten von uns gern eine ausführliche Analyse und Angebote.

Wartezeiten des Arag 182

Die ambulante Zusatzversicherung Arag 182 sieht zu Versicherungsbeginn die allgemeinen Wartezeiten vor. Diese betragen 3 Monate. Die Arag Krankenversicherung kann auf die Wartezeiten für den Arag 182 verzichten, sofern bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis eingereicht wird.
Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten des Arag 182 tarifgemäß.
Da die Kosten für die anfängliche Arztuntersuchung selbst zu bezahlen sind, bietet es sich insbesondere bei Kindern aufgrund des niedrigen Beitrags an, den Tarif abzuschließen und erst nach Ende der dreimonatigen Wartezeit das Kostenerstattungsprinzip zu beantragen.

Beantragung des Kostenerstattungsprinzips

Das Beantragung des Kostenerstattungsprinzips funktioniert von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas unterschiedlich. Bei den meisten Krankenkassen lässt sich das Kostenerstattungsprinzip problemlos über ein Formular beantragen (z.B. DAK, TKK) (der Bereich ambulant ist nur anzukreuzen), bei anderen Krankenkassen wird das Kostenerstattungsprinzipdirekt beim Heilbehandler direkt (z.B. Hausarzt) beantragt (beispielsweise bei der BKK Pfalz).
Bei den meisten Krankenkassen kann das Kostenerstattungsprinzip jederzeit beantragt werden, die Barmer Ersatzkasse sieht einen Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip nur zum 1. Januar eines Jahres vor.
Natürlich muss die Krankenkasse dem Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip zustimmen, zudem kann das Kostenerstattungsprinzip auch für einzelne mitversicherte Familienmitglieder erfolgen.
Gerne sind wird Ihnen bei Fragen diesbezüglich behilflich. Zudem empfehlen wir auf Wunsch auch gern eine Krankenkasse, bei der die Beantragung und auch die anschließende Abrechnung sehr unkompliziert und zum Vorteil des Inhabers der ambulanten Zusatzversicherung funktioniert.